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20. Januar 2013: Von Christoph Winter an Friso Roozen
Das hat man mit auch schon gesagt, ich habe allerdings die Befürchtung, dass meine nur spärlichen Französischkenntnisse (siehe dieses Problem hier) die Sache deutlich verkomplizieren.
20. Januar 2013: Von Achim H. an Christoph Winter
Na dann passt das hier!

Ich würde es wahrscheinlich auch rüber holen aber nicht wegen der Sprache, sondern wegen der Vertrautheit mit der Verwaltung. Die Denkmuster unserer wilhelminischen Beamten kenne ich mittlerweile und weiß wie ich zu meinem Ergebnis komme. Bei N-reg hat man spezialisierte Dienstleister (Trust) zwischen der FAA und einem selbst, bei F-reg wäre man erst einmal auf sich selbst gestellt und einen wirklich triftigen Grund die Maschine in Frankreich zu belassen gibt es ja nicht (außer man macht IFR und möchte kein zweites Funkgerät anschaffen).
20. Januar 2013: Von Tobias Schnell an Achim H.
Bezüglich 2. COMM für IFR - da hilft das F-Register nichts. Die FSAV gilt für Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum operieren, unabhängig vom Land der Zulassung.

Grüße
Tobias

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