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Reise | Glider Area Vallorbe (LS-T 80)  
25. Juni 2012: Von Ingo Wolf 

Ich plane einen Trip von EDFE übers Elsass in die Schweiz via Pontarlier (LFSP) und via LAP VOR nach Lausanne. Am Schweizer Jura, also im Grenzgebiet, gibt es eine LS-T 80 (Vallorbe Glider Area). Auf der aktuellen Jeppesen Karte ist das eine TSA von GND bis FL75 bzw. FL95. Skyguide konnte mir so richtig Genaues zum Durchfliegen nicht sagen, also ob man Freigaben bekommt usw. - jetzt habe ich eine Seite gefunden, die eine Freigabemöglichkeit erläutert, da der Status des Gebietes sich seit Mai 2012 geändert habe und seit dem auch für VFR-Verkehr mit Motorflugzeugen zugelassen sei.

Kann mir hier jemand konkret mitteilen, ob / wie man durch das Gebiet VFR durchfliegen kann / darf? Wer erteilt die Freigabe, und wie sicher ist es, eine Freigabe zu erhalten?

Danke!

25. Juni 2012: Von  an Ingo Wolf

ein fall ms: suttr, max suttr!

mfg

ingo fuhrmeister

25. Juni 2012: Von Max Sutter an 
Danke für das Vertrauen. Aber um sich über die Lage in Vallorbe zu erkundigen, könnte man ja zuerst einen Anruf bei Skyguide machen, dafür braucht man noch kein Franzi Level 4. Der Mensch dort wird in den meisten Fällen eine Art Zürich-Hochdeutsch sprechen. Das hört sich fast wie Tirolerisch an. Aber auch wenn's in der Zunge juckt - bitte nicht nachäffen, das käme nicht gut an.

25. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an Ingo Wolf
Oder mal bei www.flightforum.ch nachfragen.
25. Juni 2012: Von Ingo Wolf an Max Sutter

Klasse - danke für die inhaltsstarke Unterstützung. Es ist wirklich herrlich, wie proaktiv diese Antwort ist. Oder soll man besser den Kopf schütteln und sich seinen Teil denken?

Natürlich habe ich bei den Schweizern angerufen, aber der sehr freundliche Herr von Skyguide konnte auch nach längerem Bemühen nichts zu einer LS-T 80 finden, da seine Liste bei der #60 endete. Übrigens sprach der astreines Hochdeutsch, insofern ist das ganze Geblödel um irgendwelche Sprachlevel genauso unnötig wie der Rest des unqualifizierten Beitrages.

Für nachhaltig an einer Lösungsfindung interessiert Foristen, das hier habe ich im Netz gefunden: https://www.fliegen.ch/club/Verfgung-betreffend-LS-T-fr-Glider.pdf

Ergo: Seite 2, dort Nr. 2.c) sagt aus, dass motorisierte VFR-Flüge von der zuständige ATS-Stelle eine Durchflugsbewilligung benötigen, um den Luftraum zu durchfliegen. Bleibt als Frage, was die Voraussetzungen für die Bewilligung sind, vor allem aber, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Welche ATS-Stelle ist das? Hat jemand Erfahrungswerte?

Wem die Frage zu kompliziert ist, der möge sie einfach vor der Beantwortung noch einmal lesen, zu verstehen versuchen, und wer dann immer noch Probleme hat, der muss ja nicht antworten.

25. Juni 2012: Von Lutz D. an Ingo Wolf
Hallo Ingo, kann die Frage auch nicht beantworten - aber versuch mal Urs Wildermuth zu erreichen (hier im Fotum oder via google sind Kontaktdaten auffindbar) - der weiss das entweder aus dem eff-eff oder aber er wird so angestachelt sein von der Frage, dass er es rausfindet. Lutz
25. Juni 2012: Von Max Sutter an Ingo Wolf
Du bist also auch so einer, der möglichst dünn anfrägt und
sich freut, wenn er danach etwas zu meckern hat. Solche liebt man in den Foren, vor allem, wenn sie ihre Fragen so inhaltsstark und proaktiv (tolle Worte, Chapeau!) stellen, dass sie möglichst nichts an Information herauslassen über das, was sie selber schon herausgefunden haben. Wir lieben nämlich unnütze Doppelarbeit, aber nur am 29. Februar eines Schaltjahres - für 2012 leider zu spät.

Natürlich macht es Sinn, wenn Du uns als Erstes sagst, was Du schon herausgefunden hast, und mit welchen Stellen Du gesprochen hast, und mit welchem Resultat Du Dich letztlich hast abspeisen lassen. Denn Skyguide war schließlich einer von den offiziellen Adressaten des (eingeschriebenen!) Briefes Verfügung betreffend LS-T für Glider und mit hundertprozentiger Sicherheit auch Mitverfasser. Dass die nichts wissen von diesem Pamphlet, das darf es schlicht und einfach nicht geben, auch wenn der offensichtlich überforderte Mitarbeiter ordentliches Deutsch spricht.

Selbstverständlich hat diese Organisation trotz der Kürze der Zeit von der Existenz und dem Inhalt und dessen Auslegung arbeitsfähig Bescheid zu wissen die Pflicht, und sie muss Dir diese Information zur Verfügung stellen. Wenn sie das temporär nicht kann (z.B. weil der Lehrling die Ablage drei Wochen lang nicht gemacht hat), so hat sie die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, an geeigneter Stelle (BAZL) die Info zu holen und Dich zurückzurufen, -faxen, eMailen oder was sonst noch. Die Schweiz ist seit 1848 ein ordentlich verfasstes Staatswesen, und das, was man von der deutschen Verwaltung nicht tolerieren würde, muss man sich auch von der schweizerischen nicht bieten lassen. Auch der etwas andere Status entbindet Skyguide nicht von der Pflicht zu ordentlicher Arbeit.

26. Juni 2012: Von Ingo Wolf an Max Sutter

Keine 'dünne Anfrage', eher (erneut) eine dünne Antwort Deinerseits. Ich hatte nämlich nicht gefragt, welche 'verdammte Pflicht und Schuldigkeit' Skyguide in einem solchen Fall hat, ich mache mir ja auch keinen Kopf, wie ein potentielles Auskunftsersuchen auf dem Rechtsweg durchzusetzen wäre. Meine Frage wäre dann anders toniert gewesen. Daher sehe ich auch keinen Grund, meine ganze Lebensgeschichte hier zu manifestieren, wenn ich schlicht an die eventuell erfahrere Schar der Foristen hier eine praktische Frage zu einer LS-T 80 stelle.

@Lutz: danke, ich werde Urs ansprechen.

26. Juni 2012: Von Max Sutter an Ingo Wolf
Indem Du mir Dinge unterstellst, welche ich so nie gesagt oder gedacht habe, kommen wir nicht weiter. Aber trotzdem: Es war nett, Sie kennen gelernt zu haben, aber damit reicht es auch.


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