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Sonstiges | Außenstartgenehmigung  
1. Juni 2012: Von Sönke Springer 

Hallo Zusammen,
nachdem hier im Forum schon mehrmals über Flugleiter und Betriebszeiten diskutiert wurden und ich das Ganze ehr aus der Distanz verfolgt habe, hat es mich neulich erstmalig "erwischt":

Ich wollte mit zwei befreundeten Fotografen die AIDAs während des Hafengeburtstags von Oben fotografieren und dazu hätte ich gute 1,5h nach "normaler" Betriebszeit (20:00 LT) bzw. innerhalb der PPR landen müssen.
Der Flugleiter hatte nach einem 12h Tag verständlicherweise keine Lust mehr auf PPR und so blieb eigentlich nur noch der Weg übrig: Abends in EDDH landen und am nächsten Morgen zurück nach EDHE.
Ich habe dann allerdings einen Piloten gefunden, der eine Außenstartgenehmigung hatte und bin dann mit ihm und den Fotografen geflogen.

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass mich keine der "Lösungen" überzeugt hat. Beide sind ziemlich sinn-frei. Ich hätte nichts anders gemacht als der Kollege mit der Außenstartgenehmigung, Wetter war übrigens Cavok und Wind<5kts.

Da EDHE wahrscheinlich so schnell kein flugleiterfreies Fliegen außerhalb der Betriebszeiten bekommen wird (wie genial wäre das, träum...) ist für mich die einzige Lösung, eine Außenstartgenehmigung zu beantragen.

Dazu brauche ich doch die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde mit Einverständnis des Flugplatzbetreibers, oder?

Der Flugleiter in EDHE meinte allerdings, dass diese quasi nur Berufspiloten (ich fliege mit PPL) vorbehalten ist, sonst könnte ja jeder kommen. Ich würde diese Genehmigung nur max. 10-mal im Jahr in Anspruch nehmen. Gibt es einen Trick oder eine gute Begründung, wie ich dem Flugplatzbetreiber dies erklären kann?

- und sie dann auch bekomme?

Zum Schluss gab es dann noch ein Happy-End:



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Fliegen-2.jpg

2. Juni 2012: Von Intrepid an Sönke Springer
Ein inflationärer Umgang mit Außenstartgenehmigungen kann die Lärmschützer auf den Plan rufen und dann verlieren möglicher Weise alle das Recht außerhalb der regulären Betriebszeiten zu fliegen. Manche sind eben etwas gleicher, oder sie verdienen mit der Außenstartgenehmigung Ihren Lebensunterhalt.
2. Juni 2012: Von  an Sönke Springer
Aus den genannten Gründen: Ball flach halten, hier nicht einfach öffentlich Dinge behaupten - und mal in Ruhe mit dem Flugplatz-Geschäftsführer reden.

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