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2. März 2011: Von konrad konrad an Max Sutter
@ Olaf

Herr Bazelt erzählte mir gestern am Fon, dass er Anweisung hat, nur die 6 Flughäfen in den Geltungsbereich zu nehmen....und auch nur dann, wenn ein Passagier an Bord ist.
Mir ist aber trotzdem noch nicht klar, ob auch dann, wenn ich allein als Pilot unterwegs bin, trotzdem wenigstens diese Anmeldung notwendig wird.....eben ohne Gebühren.

Ich würde hier mal abwarten....wie ich gehört habe, hat man Vorsorge getragen, falls das Gesetz (wie in den Niederlanden und Belgien) zum Fiasko wird. Man wird nach einem Jahr schon Resumé ziehen und kann das Gesetz jährlich kaltstellen.

Einsprachen bzw. Änderungswünsche gab es genug im November und Dezember...auch von grossen Airliner....alle mit dem Hinweis, dass noch mehr Passagiere und Unternehmen in die Nachbarländer umziehen werden (eben wie in NL+B)

Gruss
Zehrt k.
2. März 2011: Von Urs Wildermuth an konrad konrad
Tja, wobei ein Steuerberater oder Anwalt so ne Anmeldung auch nicht umsonst machen wird. Bei ca 80 Euro/Stunde, die sojemand verlangt, würde ich davon ausgehen, dass man für die Initialanmeldung gegen 400 Euronen und danach monatlich um so 80-160 Euros fällig werden, nur damit man den Fiskalvertreter hat. No-Go für mich. Um vielleicht 4-5 mal im Jahr 8 Euros abzuliefern?

Auch wenn's "nur" die Flughäfen sind, das Ganze ist in seiner Ausführung total unakzeptabel.
2. März 2011: Von Peter Schmidt an Urs Wildermuth
Machen wir einmal ein ganz paradoxes Beispiel:

Ein deutscher Luftfahrzeughalter möchte gerne mit seiner Cessna 182 und seiner Familie im Sommer von Deutschland nach Kärnten in Österreich fliegen. Da er 2 Passagiere an Bord hat, die nicht aus dem Schengenraum kommen,sowie 2 vorgemerkte slowenische Fahrräder, braucht er eine Zollabfertigung bzw. Paßkontrolle. Er wählt Klagenfurt als Zielflughafen. Was muß er alles machen ?
1.Da der wahrscheinliche Abflug aus Österreich nach dem 31.März 2011 ist, muß er beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Registrierung stellen. Und zwar mindestens einen Monat vor dem geplanten Abflug von Klagenfurt.
2.Das wird er aber so ohne weiteres nicht machen können. Er muß sich zuerst einen österreichischen Fiskalvertreter suchen und bei dieser Suche die Telekom mit Handyroaminggebühren füttern.
3. Mit diesem Fiskalvertreter muß er dann in ständigem Kontakt bleiben, da der Fiskalvertreter ja nicht weiß, wann er fliegt.
4. Nach seinem Urlaub und seinem Abflug aus Klagenfurt( er hat in der Zwischenzeit mit seinen slowenischen Freunden von Klagenfurt aus ein paar kurze Rundflüge gemacht) wird dieser Luftfahrzeughalter automatisch in Österreich zum Abgabenschuldner. Da der Flughafenhalter Klagenfurt aber für die Abgabeneinbringung haftet, könnte er diese Abgabe als Kaution vom Flugzeughalter einfordern.
5. Kaum wieder in Deutschland angekommen, muß betreffender Pilot seinen Fiskalvertreter in Österreich darübergehend informieren, daß er soundsoviele Abflüge vom Flughafen Klagenfurt im Zeitraum von bis mit soundsovielen Passagieren durchgeführt hat.
5. Daraufhim muß der Fiskalvertreter für den Abgabenschuldner die Abgabe selber berechnen und spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, indem die Abgabenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung beim Finanzamt elektronisch einreichen. Der Abgabenschuldner hat die Flugabgabe spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten.
6. Daraufhin muß sich der Flugzeughalter dahingehend informieren, daß dies auch vom Fiskalvertreter in Österreich ordnungsgemäß erledigt wurde.
7. Mit dieser Bestätigung der ordentlichen Entrichtung kann sich der Flugzeughalter jetzt wieder an den Flughafen Klagenfurt wenden, diesen aus seiner Haftung entlassen und seine Kaution zurückfordern. Dahingehend muß sich der Flughafen Klagenfurt wiederum mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen , bevor er die einbehaltene Kaution an den Flugzeughalter zurücküberweist.
8. Der Flugzeughalter informiert den Fiskalvertreter sowie den Flughafen Klagenfurt über den Erhalt seiner refundierten Kaution.
9.Da der Fiskalvertreter nicht weiß, wie oft betreffender Flugzeughalter so im Jahr nach Österreich fliegt und es vielleicht der Flugzeughalter selber nicht weiß, gibt man sicherheitshalber jeden Monat eine Nullmeldung an das betreffende Finanzamt ab.
10. Da man vor Weihnachten vergessen hat eine Nullmeldung abzugeben, erhält der zuständige Flugzeughalter via Fiskalvertreter eine Finanzstrafe.
11. Gegen diese Finanzstrafe wird nach Rücksprache mit dem Flugzeughalter Einspruch erhoben. Jetzt läuft ein Verfahren mit ungewissem Ausgang, Dauer und Kosten.
12. Das Jahr ist herum und jetzt muß sich der Flugzeughalter darum kümmern, daß sein österr. Fiskalvertreter nicht, er hat ja schon einmal vergessen,auf die Abgabenerklärung für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 31. März des kommenden Jahres vergisst.
13....und so kann man die Geschichte weiterspinnen bis zum geht nicht mehr.....lustiger als römisches Recht auf der Uni.....

Peter Schmidt
PRO GENERAL AVIATION
2. März 2011: Von Roman Schörkhuber an Peter Schmidt
Hallo Peter!

Wenn der Anlass nicht so traurig wäre, würde man meinen an dir ist ein Schriftsteller verloren gegangen!
2. März 2011: Von Urs Wildermuth an Peter Schmidt
Danke für's Ausformulieren, genau so sieht's aus.

Hast Du was dagegen, wenn ich Deine Message in ein weiteres Forum quote (mit Quellenangabe)? Direkt auf ne messi linken kann man ja hier nicht.

Und noch was Peter.

Bitte schaut zu, dass Ihr in Oesterreich ein richtiges GA Forum kriegt. Die YAHOO Gruppe ist untauglich, da man erstens nur noch auf Einladung reinkommt und 2. Yahoo Member sein muss. Gerade in der heutigen Zeit ist sowas extrem wichtig, wie wir in der Schweiz immer wieder sehen. Über solche Foren kann man sehr viele Leute mobilisieren und vor allem derartige Überraschungen 2 Monate NACH in Kraft treten eines Gesetzes eher VORHER vermeiden.

Ich habe in der Zwischenzeit sowohl den Finanzminister direkt als auch die ACG angeschrieben. Wäre gut, wenn das so viel Piloten und Halter wie möglich tun. Der Beitrag von Peter eignet sich sehr gut dazu, Beispiele zu erstellen.

Beste Grüsse

Urs
2. März 2011: Von Urs Wildermuth an Peter Schmidt
Noch ne Zwischenfrage. Welche Relevanz hat der Schengenraum? Wie ich das lese geht es um AUSLAND und das sind Schengenstaaten genau so wie andere. Oder bist Du der Ansicht dass Flüge von und nach EU/Schengenstaaten davon ausgenommen sind?
2. März 2011: Von Peter Schmidt an Urs Wildermuth
Hallo Urs !

Mit meinem Schengenbeispiel habe ich gemeint, daß ein aus dem Ausland kommender Pilot eventuell auf einen Flughafen fliegen muß oder möchte, um die Zoll- und grenzpolizeilichen Bestimmungen zu erfüllen, weil dort diesbezügliche Dienststellen eingerichtet und ständig besetzt sind.Paß- bzw. Zollkontrollen wären in Österreich auch nach vorheriger Anmeldung auf Flugfeldern möglich. Exportbestätigungen wie z.B. beim Flugzeugverkauf nach Kroatien oder Mehrwertsteuerrückerstattung für diverse Wareneinkäufe ist da glaube ich etwas komplizierter und nicht überall möglich....und nicht zu vergessen die großen Flugzeugwerften wie z.B. die AAC in Graz oder Linz. Da stehen meistens nur ausländisch registrierte Flugzeuge im Sommer vor deren Hallen.

Peter Schmidt
2. März 2011: Von Urs Wildermuth an Peter Schmidt
Hallo Peter,

verstanden. Ich denke, das ist ein Problem, das andere aber, dass zwar Plätze wie Wien oder Linz durchaus nahe Alternativen haben, die anderen Plätze wie Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck nicht. Alle diese Plätze sind für die GA offen gewesen bisher, doch der Aufwand, der nun zu betreiben ist, schliesst für faktisch alle privaten Halter deren weitere Nutzung aus.

Das ist extrem schade und aus meiner Sicht aus auch rechtlich ausgesprochen problematisch. Abgesehen davon, dass sich ausländische Firmen dies wohl nicht so einfach gefallen lassen werden und allenfalls für OE Registrierte Flugzeuge äquivalente Massnahmen im Ausland fordern werden, ist es dem Finanzministerium wohl schlicht entgangen, dass die Flugabgabe sich in einem Umfeld abspielt, welches zu 90% International ist und welches nicht mit den 08/15 Verfahren wie etwa die Mehrwertssteuer verglichen werden kann.

Man kann nur hoffen, dass hier seitens den österreichischen Luftfahrtbehörden oder auch von ganz oben ein Machtwort kommt, oder aber dass die EU diesem Treiben ein Ende setzt, bevor es anfängt.

Beste Grüsse

Urs
2. März 2011: Von  an Peter Schmidt
Hallo Peter,
das Thema erschreckt, jedoch kann ich es als deutscher GA-Pilot noch nicht richtig nachvollziehen.

Sind das belegbare Fakten? Der „angebliche“ Gesetzestext im angegebenen Link ist ein Text ohne amtliche Ausgabedetails. Ist das ein Entwurf? Wo ist er einzuordnen, und wann und von wem wurde er verabschiedet?

Was unternehmen die österreichischen Organisationen der GA? Was macht die AOPA Österreich? Wie steht es mit der IAOPA?

Ohne diese Angaben wirken deine Initiative und die Aufforderung zu Unterschriften hier eher suspekt, und das wäre schade, denn ich vermute, du hast viel Energie hineingesteckt und verfügst über das notwendige Hintergrundwissen.
Vielleicht habe ich nicht ausführlich genug gelesen, aber dann werte das bitte als Hinweis, dass der Text für schnelle Leser verbessert werden muss. Nur so kann die Initiative Erfolg haben.

Viele Grüße und danke
Ralf
2. März 2011: Von Peter Schmidt an 
Hallo Ralf ! Kein Problem....du kannst hier alle von Dir gewünschten Informationen nachlesen: Bundesministerium für Finanzen Information zur Flugabgabe
Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem Bundesgesetz, mit der eine Flugabgabe per 01.01.2011 in Österreich eingeführt wurde
Beste Grüsse Peter Schmidt
3. März 2011: Von Stefan Kondorffer an Peter Schmidt
Habe leider gerade keine Zeit mich da reinzufuchsen, aber da scheint mir doch eine Beschränkung der Binnenmarktregeln vorzuliegen, da Unternehmen aus Eu Auslabd quasi mit Niederlassungspflicht konfrontiert sind. Schreibt in jedem Fall mal die Generaldirektion Binnenmarkt der EU KOM an, versuche nachher Adresse und Ansprechpartner zu posten.
3. März 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Frank Naumann
"Es steht auch in Österreich nirgendwo geschrieben, daß jedes Crewmitglied einen fliegerischen Ausweis haben muß"

Das ist falsch, im Gegensatz zur mitfliegenden Freundin/Gattin steht Cabin Crew auf einer Crewliste/GenDec, ist für den Betrieb des Fliegers mit Passagieren ERFORDERLICH und muß über ein gültiges Emergency Certificate ("auch eine Art fliegerischer Ausweis) verfügen.

Sorry für OT
4. März 2011: Von Urs Wildermuth an Flieger Max L.oitfelder
Seit wann braucht man in Oesterreich ne Gen Dec? Aber wenn's weiter nix ist... Und Emergency Training ist ja einfach zu bewerkstelligen. Ob aber irgend eine nationale Behörde auf Grund sowas ein Crew Member Certificate ausstellt... und darum wird's wohl gehen. Erforderlich ab 15 Paxen, davor aber durchaus fakultativ. Kenne mehrere, die auf AN2 arbeiten z.B. oder von Eignern auf privaten (grösseren) Fliegern eingesetzt werden um eben diese bei Laune zu halten, ob die nun Selbstflieger sind oder nicht. Von der Seite her wäre das sogar noch drin.

Prinzipiell würde wohl nix dagegen sprechen vor allem Ehepartner von Eignern von den Passagiertaxen auf dem eigenen Flieger auszuschliessen, da sie ja de fakto Miteigner sind bei entsprechendem Güterstand und dazu ja meist auch ohne Ausweis assistierend, also als eigentlicher Teil der Crew mitwirken.

In anderen Ländern südlich von hier reicht ja wohl ne Uniform...
4. März 2011: Von  an Urs Wildermuth
Und was macht man dann mit seinen Kindern unter 18 Jahren?
4. März 2011: Von Olaf Musch an 
Luftraumbeobachter, also Crewmember.

("Ich hab' ihr gesagt, sie soll raus schauen und andere Flugzeuge suchen").

So'ne aufgeweckte kleine Maus ist da manchmal aufmerksamer als man glaubt ;-)

Bei uns würde sich das Problem auch lösen lassen. Ich werde gerade PPL-H, meine Frau wird gerade PPL-A. Je nachdem, mit welchem Gerät man also nach Austria fliegt, ist doch der jeweils andere dann aber auf jeden Fall qualifiziertes Crewmitglied, oder? Funk und Nav/Trx kann er ja auf jeden Fall bedienen. Und die Tochter macht dann eben Luftraumbeobachtung.

Aber wenn ich das richtig verstehe, geht's "nur" um 6 größere Plätze? Dann ist es ja "nicht ganz so schlimm", aber immer noch schlimm genug.

Olaf
4. März 2011: Von Gerd Wiest an Olaf Musch
Da werden Vercharterer noch die ein oder andere Überraschung erleben wenn sie keinen Fiskalvertreter haben. Oder die Verträge werden um eine Klausel erweitert die es verbietet, Verkehrsflughäfen in Österreich anzufliegen.
4. März 2011: Von reiner jäger an Peter Schmidt
Es wird ja alles ganz anders kommen:

Was sich da die Österreicher leisten ist sicher nich EG-konform. Dann nur Fughäfen, was hat das mit Steuern zu tun? - Nichts.

Also werden im ersten Schritt alle anderen EG-Länder nachziehen, wie das bei Blödsinn klassisch üblich ist und es bringt ja auch Geld.

Dann wird man sich überlegen, daß es eben ungerecht ist und der Gleichbehandlung widerspricht das allein den Flughafennutzern aufzubürden und man muß das löhnen, wenn immer man irgendwo in die Luft geht.

Abgerechnet wird dann am Jahresende, da muß man sein Flugbuch einreichen, was ja ohnehin eine Urkunde ist. Da kann man zwar was falsches drin stehen haben, aber das ist dann eben Urkundenfälschung und Steuerbetrug. Das Flugbuch wird ja auch anerkannt für Scheinverlängerung etc. Und jeder Wirt zählt abends sein Bargeld in der Kasse. Auch hier ist zwar dem Steuerbetrug Tür und Tor geöffnet, aber WEHE! es kommt raus. Warum sollte man den Piloten also weniger steuerehrlichkeit unterstellen?

Und jetzt komm mir keiner mit Verbänden, die das verhindern. Der ADAC setzt sich nicht für seine x-Millionen Mitglieder an Autofahrern ein, und da soll die Lachnummer AOPA was erreichen? Oder gar der DaeC?
4. März 2011: Von  an Gerd Wiest
Ich könnte mit vorstellen, das die Ösis den Flieger beschlagnahmen bis ein Fiskalvertreter tätig wird. Das ist dann die parkmatische Lösung. Wird bei Knollen ähnlich gehandhabt.
6. März 2011: Von Hans Scheck an Peter Schmidt
Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG)
Gegenstand der Abgabe
§ 1. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit
einem motorisierten Luftfahrzeug.
Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) Motorisierte Luftfahrzeuge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Flugzeuge und Drehflügler,
für die Mineralöl als Betriebsstoff eingesetzt wird.

Wenn man das Gesetz richtig interpretiert, dann ist jedes selbststartende Segelflugzeuge, jeder Motorsegler und vor allem auch Segelflugzeuge die mit einer Motorwinde hochgezogen werden bzw abfliegen, davon betroffen.
Damit ist auch jeder Segelflugbetrieb an den Verkehrsflughäfen z.B. Innsbruck betroffen.

Das wars wohl dann mit unserer GA Fliegerei.
6. März 2011: Von Stefan Jaudas an Hans Scheck
... unterscheidet das österreichische Luftrecht nach "Flughafen", "Landeplatz" und "Segelfluggelände"?
7. März 2011: Von Frank Naumann an Hans Scheck
Ein Segelflugzeug ist definitiv kein "motorisiertes Luftfahrzeug", die Winde ist zwar motorisiert, aber nicht flugfähig (wird auch selten mit Passagieren betrieben...).

Alle ausländischen Piloten, die in Zukunft auf österreichischen Flughäfen landen wollen, sollten wirklich ab 1.4.2011 ausschließlich Ausweichlandungen durchführen. Dann ist erstens die Zahlung vom Tisch, und dann werden zweitens die österreichischen Behörden bald merken, was für ein Murks dieses neue Gesetz ist, wenn keiner mehr in seinen Flugplan schreibt, wo er wirklich hin will.
7. März 2011: Von  an Frank Naumann
Anstatt zu schimpfen und jammern sollte man sich Gedanken machen, wie wir das problem kurzfristig lösen. Bis sich die Politik entscheidet, kann es dauern.

Meine Idee wäre, das z.B. AOPA einen Steuervertreter in Ösi sucht, dieser alles abwickelt und jeder, der bei der AOPA Mitglied ist, kann über diese die PAX-Gebühr in ÖSI abrechnen. Da man als Vereinsmitglied einem Verband oder Firma zugehörig ist (diesem Fall AOPA), sollte das ggf. gehen. Ggf kann Dr. Erb/AOPA was dazu sagen. Wäre auch ein Riesenservice für die Mitglieder und würde ggf. auch neue Mitglieder für die AOPA bringen. Und mal ehrlich, die 8 Euro pro Pax + ggf. 2 Euro fürs Handling über AOPA tun uns nicht wirklich weh.
7. März 2011: Von Urs Wildermuth an 
Jup, wäre ne gute Lösung, oder aber die Flughäfen nehmen sich dem an und machen das. Anmeldung beim ersten Flug und dann läuft es?

Auf jeden Fall absolut richtig, zuerst mal ne Lösung finden und danach schauen, dass der Mist gestoppt wird.
7. März 2011: Von Gerd Wiest an Urs Wildermuth
Die Gebühren über die Flughäfen einzuziehen wäre wohl die Vernünftigste Lösung und wahrscheinlich auch im Interesse der meisten Flughäfen (mit Ausnahme von Wien vielleicht). Nur muss das dann aber auch über den Flughafen abgerechnet werden und nicht über den Halter, d.h. die ganze Registriererei und vor allem die Monatlichen Anmeldungen müssen weg.

Eine solche Lösung hätte m.E. sogar eine Chance realisiert zu werden da sie (mal von den 8,x Euros pro Pax die wir dann zahlen müssen) allen hilft:
- dem Finanzamt, weil hier nur noch 6 und nicht hunderte Voranmeldungen bearbeitet werden müssen (nehmen wir mal an, dass sich tatsächlich LFZ Halter registrieren).
- den Flughäfen, weil ihnen das GA Geschäft nicht weg bricht (Graz ist jetzt nicht sooo gross als dass die drauf drängen müssten, die GA los zu werden)
- und wir hätten zwar immernoch die Dollars los aber auch den Papierkram.

Ich werde für meine Termine in Österreich erstmal auf das Auto umsteigen. Ist zwar nervig und auch teurer, dafür aber ohne monatliche Voranmeldung... (Für Graz wäre vielleicht auch Maribor eine Alternative.)
9. März 2011: Von Gustav HOLDOSI an Gerd Wiest
Wir sind als Flugsportverein mit dem Flugabgabegesetz äußerst unzufrieden, da es Vereine vor unlösbare bürokratische Probleme stellt und die Bürokratie eine große wie unverhältnismäßige Belästigung der Flugsporttreibenden darstellt, steht doch der Aufwand in keinem Verhältnis zu einem auch nur zu erwartendem Ertrag.
Dazu kommt noch, dass wir beim Flugbenzin, ACGV-Gebühren Lizenzen (bis zum 20-fachen höher gegenüber anderen europäischen Luftfahrtbehörden) und Anfluggebühren usw. ohnehin mehr als geschröpft werden.

Insider prognostizieren der Finanzverwaltung im „nicht gewerblichen Bereich“ ein großes Defizit aus der FlugAbgabe.
Finanzintern wird gemäß einem Parlamentsdokument mit inzwischen bekanntgewordenen 10.000 Arbeitsstunden präliminiert.

Der Parlamentarismus geht offensichtlich davon aus, dass wir Flugsporttreibende der Gruppe der High Society angehören und zieht scheinbar Parallelen aus deren eigenen Glamour-Dienst-Flügen mit Jets.
Krasse Uninformiertheit über tatsächliche Verhältnisse spiegelt sich im FlugAbg-Gesetz wieder.

Wir haben daher unseren Dachverband eingeschaltet und um konkrete rasche Hilfe gebeten.
Nach intensivem Briefwechsel haben wir gestern aus dem Büro HVK PRÖLL folgendes Schreiben erhalten:

"…
Das Flugabgabegesetz (Artikel 57 des Budgetbegleitgesetzes 2011) umfasst den Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind nicht gewerblich durchgeführte Abflüge unzweifelhaft von der Abgabenpflicht umfasst. Die erläuternden Bemerkungen zum Gesetzestext sprechen an mehreren Stellen von „privaten“ Haltern oder Betreibern eines Luftfahrzeuges. Aus dem Gesetzeswortlaut und aus den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz lässt sich eindeutig ableiten, dass der Gesetzgeber Halter von Luftfahrzeugen auch dann zur Leistung der Flugabgabe verpflichten wollte, wenn sie auf nicht gewerbliche Art Passagiere befördern.

Daraus ergeben sich folgende Antworten auf die Fragen von Herrn Holdosi:

1. Auch ein Luftfahrzeughalter, der „privat“ Passagiere befördert, ist verpflichtet, spätestens bis zur Durchführung des ersten abgabepflichtigen Abflugs einen Antrag auf Registrierung abzugeben (§ 9 FlugAbgG). Wird das Luftfahrzeug von einem gemeinnützigen Verein gehalten und auch zur Beförderung von Passagieren verwendet, dann hat der Verein einen Antrag auf Registrierung zu stellen, wenn ein Abflug von einem inländischen Flughafen erfolgt. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des BMF bereits abrufbar.
Die Konsequenzen einer nicht erfolgten Meldung und/oder Abgabenabfuhr ergeben sich aus der Bundesabgabenordnung und gegebenenfalls aus dem Finanzstrafgesetz.

2. Die Abgabenpflicht entsteht, wenn der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen erfolgt. Der Begriff „Flughafen“ wird in § 2 Abs 2 FlugAbgG in Anlehnung an § 64 des Luftfahrtgesetzes (LFG) definiert. Daher sind nur Abflüge von den Flughäfen Wien-Schwechat, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck erfasst. Abflüge von anderen Flugplätzen (wie zB Vöslau oder Zell am See) unterliegen nicht der Abgabepflicht.

3. Die Abgabepflicht betrifft den Halter eines Luftfahrzeuges und bemisst sich von der Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere. Von der Abgabepflicht sind Personen, die zur Flugbesatzung gehören (der Pilot) ausgenommen. Auch Abflüge zu Ausbildungszwecken sind befreit (das betrifft sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildner).

4. Die Pflichten des Luftfahrzeughalters betreffend Aufzeichnungen ergeben sich aus § 10 FlugAbgG. Diese Aufzeichnungen sind unabhängig von den luftfahrtrechtlichen Aufzeichnungspflichten und von der Führung eines Bordbuches, können sich aber teilweise mit diesen Pflichten inhaltlich decken. Die Aufzeichnungspflicht umfasst Passagiere im Sinne des FlugAbgG – unabhängig davon ob ihre Beförderung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt ist. Ist der Luftfahrzeughalter ein Verein, dann hat er diese Aufzeichnungen zu führen und ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Die Überbindung der Pflichten auf ein Vereinsmitglied unterliegt der zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Verein und dessen Mitgliedern. Genauere Regelungen zur Übermittlung der Aufzeichnungen wird die FinanzOnline-Erklärungsverordnung enthalten, die demnächst kundgemacht werden wird.

5. Abflüge zu Ausbildungszwecken sind von der Flugabgabe ausgenommen (§ 3 Z 3 FlugAbgG). Davon umfasst sind auch Übungsflüge, die der Aus- und Weiterbildung sowie dem Training und der Erfüllung der Lizenzerneuerungsbedingungen des Piloten dienen. Außerdem deckt sich der Begriff des „Passagiers“ im FlugAbgG nicht mit jenem des „Fluggastes“ im Luftfahrtrecht, sodass aus der luftfahrtrechtlichen Einordnung des Ausbildners (Copilot, Sicherheitspilot) als Passagier nicht automatisch auf das Entstehen einer Abgabepflicht geschlossen werden kann.

6. Siehe Antwort zu 5.
..."

Nachstehendes Schreiben haben wir gestern an unseren Dachverband, der Österreichischen Turn- und Sportunion gerichtet:

"…
Insofern konnte zumindest mit der zuletzt eingelangten Antwort aus dem Büro HVK PRÖLL offensichtlich außer Streit gestellt werden, dass ein "Sicherheitspilot", wir meinen einen lizenzierten Piloten, der mit einem "außer Training geratenen Piloten" zur Sicherheit mitfliegt und aufgrund einer "Single Pilot Aircraft"-Zulassung des betreffenden Flugzeuges "normalerweise Passagier" wäre von der Abgabe nicht umfasst wird. Eine definitive Bestätigung dieser Situation durch das Finanzamt wäre erwünscht.

Nicht erfasst wird jedoch beispielsweise die Anwesenheit eines "Studentpilots" an Bord, der während der Schulung eines anderen Flugschülers rein zur Beobachtung mitfliegt und somit nicht zur "Besatzung" zählt, also trotzdem zum "Passagier" wird - obwohl der Mitflug nicht dem Zweck eines Passagiers entspricht.

Was jedoch mehr als unbefriedigend für die Vereine und vor allem mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden ist: Viele Vereine haben keine elektronische Erfassung der Daten - der Aufwand ist aber der gleiche wie für einen Airliner mit 240 Passagieren.

Was offensichtlich vom Gesetzgeber nicht verstanden oder fehlangenommen wurde ist die Tatsache, dass Vereine keine Passagiere per se befördern.
Letztlich kann man ein Sportflugzeug sowohl von der Motorisierung als auch von der Anzahl der Sitzplätze mit einem normalen Mittelklasse-PKW vergleichen.

Niemand käme auf die Idee für bestimmte Fahrten von A nach B für einen "Passagier" eines Privatautos eine Abgabe zu verlangen. Jeder, der das in Österreich versuchen würde, wäre de facto unwählbar und mit absoluter Sicherheit nicht mehr lange im Amt.
Die sogenannten "Privatflugzeuge" sind keine Jets, sondern fast ausschließlich zwei- bis viersitzige Kolbenmotorflugzeuge. Viersitzig oft deshalb, da zweisitzige Flugzeuge oft genug nicht das mitgeführte Gewicht (zwei mal 90kg je Piloten und Treibstoff ist oft schon zuviel) transportieren können (Stichwort: Weight & Balance)!

Vielmehr wird durch das Flugabgabengesetz intendiert, von der Mutter oder einem Verwandten der Piloten Zusatzeinnahmen zu lukrieren, die in Summe den Aufwand auch seitens der Finanzämter nicht rechtfertigen. Wenn man in einer Anfragebeantwortung des Parlaments liest, dass von den Finanzämtern für die Bearbeitung 3.000 Arbeitsstunden präliminiert werden, so ist dies klar erkennbar.

Dazu kommt, dass bei den Vereinen aufgrund äußerst geringen Zutreffens der Mitnahme eines "Passagiers" an sich de facto keine Einnahmen zu erwarten sind.
In unserem Verein schätzen wir über das Jahr die Anzahl der "Passagiere" auf 10-20 Personen(!!!).

Dem gegenüber steht ein Horroraufwand im Umfang der monatlichen Deklaration für jedes einzelne Flugzeug an das Finanzamt (Nullmeldung, Steuererklärung) und die Keule des Finanzstrafgesetzes, sofern im Verein etwas von den finanzrechtlich nicht geschulten Freiwilligen übersehen wird oder der Luftfahrzeughalter nicht oder nicht rechtzeitig informiert wurde, der durch kein einziges Argument zu begründen ist! Mit Verlaub: Dieser Unfug gehört beseitigt!

Wir gehen von der Annahme aus, dass wir uns nicht in einer Neidgesellschaft befinden und vermuten, dass von den Durchführenden die Relation dieser kolossale wie nutzlose "Arbeitsbeschaffung" nicht bedacht und allfällige Minimumeinnahmen gegenüber dem Aufwand nicht relativiert wurden.

Selbst wenn man diesen äußerst geringen Betrag, siehe obigen Vergleich mit dem Privat-PKW - Familienangehörige, beheben möchte, so liegt doch auf der Hand, dass dies die lediglich sechs österreichischen Flughäfen kostengünstiger und ohne Belästigung zahlloser Personen im In- und Ausland zustande brächten.

Auch die zahllosen Anrufe von Flugsporttreibenden aus dem Ausland in den verschiedenen Vereinen lassen eher darauf schließen, dass die Umwegrentabilität Österreichs (Sport-Tourismus) leiden wird. Auch in den einschlägigen Luftfahrtforen wird immer wieder erwähnt, dass sich Ausländer keinen Fiskalbeauftragen nehmen wollen/werden und lieber dann nicht nach Österreich einreisen wollen.

Die vielen weiteren Argumente werden wir gerne am Freitag bei Hr. RÖSSLHUBER besprechen.

Wir erwarten daher die sofortige Absetzung dieser unnützen Abgabe, zumindest für den Bereich der Flugsporttreibenden/nicht gewerbliche Luftfahrt. Diese geringstfügige Abgabe und der unzumutbare hohe Aufwand ist die Mühe nicht wert- auch nicht für die Republik Österreich!

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Reg. gemeinnütziger Verein ZVR 198604382 Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg - AUSTRIA
Tel. +43/2243-34500
Mobil 0664-5201330
Fax +43/2243-34500-13
E-Mail flugschule@motorflugunion.at
Internet: www.motorflugunion.at"

Wie unmöglich sich die Finanz geriert, sieht man an deren Bericht ans österreichische Parlament, der auszugsweise wie folgt lautet:

"... Die neuen Informationsverpflichtungen für Fluglinien und Flugplatzhalter liegen unter der Bagatellgrenze gemäß §5 Abs.2 der Standardkostenmodell-Richtlinie, BGBl. II Nr.278/2009. Die Fluglinien halten bereits jetzt den Großteil der für die Berechnung der Abgabe notwendigen Daten, ebenso die Flugplatzhalter.
Es sind neue Informationsverpflichtungen für Bürger/Innen (private Luftfahrzeughalter) vorgesehen, die eine Belastung von 10.000 Stunden pro Jahr verursachen. ..."

Wir erachten es als zwingend notwendig, dass die anderen österreichischen Flugsportvereine ebenfalls bei ihren Dachverbänden vorstellig werden, ohne Unterschied einer „politischen“ Zugehörigkeit.
Es geht um die Sache und nicht um Politik. Nur gemeinsam sind wir stark!

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