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Sonstiges | Was bedeuten Öffnungszeiten bei Flugplätzen?  
13. Oktober 2009: Von David S. 
Guten Tag,

nachdem ich morgen früh unmittelbar mit Öffnung des Flugplatzes EDFE einen Streckenflug antreten möchte, frage ich mich: Was darf ich / darf ich nicht vor der offiziellen Öffnungszeit eines Flugplatzes (in diesem Fall 0600z)?

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass start ups, Bodenbewegungen etc. erlaubt sind, es jedoch zu keiner Flugbewegung im Hauptflugbuch (schönes Wort) vor der Öffnung des Flugplatzes kommen darf. Ist das so?

Konkret also: Darf ich mein pre flight machen, start up, taxi, run up, um dann auf "8 Uhr lokal" für take off zu warten? Oder geht gar nichts bis dahin?

Über den Verweis auf eine einschlägige Regelung würde ich mich sehr freuen.

Mit herzlichem Gruß und bestem Dank

David Storch
13. Oktober 2009: Von Julian Koerpel an David S.
Hallo,

die Betriebszeiten sind im Sommer 0600Z - 1900Z bzw SS.
Daher -inkl. anlassen- m.E. erst ab 0600Z. Die Flugleitung ist oft aber schon früher da, einfach mal fragen. Ohne Flugleitung kommen Sie ja eigentlich auch nicht aufs Vorfeld, oder stehen Sie hinten bei Panorama ?

Aus der Praxis von mir: Anlassen hat nie jemand was gesagt (E Klasse). Taxi mach ich erst wenn Info bzw Vorfeld "online" sind, da u.U. noch der Tankdienst mit dem Check der Betriebsflächen beschäftigt ist.

Wenns so eilig ist, wieso nicht PPR und um 0500Z in die Luft ?

Happy Landings !

Bis bald mal im Check in :-) ?

Grüße
14. Oktober 2009: Von M Schnell an David S.
soll jetzt nicht "agressiv klingen" aber warum Fragen sie sowas hier und nicht (wie eigendlich Sinnvoll) direkt an ihrem Flugplatz??
14. Oktober 2009: Von Markus Hitter an M Schnell
Um den Vergleich mit anderen Flugplätzen zu haben?
14. Oktober 2009: Von Kai-Olav Roscher an David S.
Hallo Herr Storch,

in Egelsbach ist bei Abflügen vor Verlassen der Abstellposition Kontakt mit Vorfeld (nach SS+30 Info) aufzunehmen (AIP VFR EDFE Aerodrome Chart), somit erübrigt sich die Frage nach dem Rollen von selbst.

Im übrigen gehört ein Flugplatz in der Regel irgendjemandem, zumeist einer Betreibergesellschaft. Dieser Betreiber hat Öffnungszeiten definiert, innerhalb derer die Kunden sich auf dem Gelände im Rahmen der festgelegten Zugangsberechtigungen bewegen können. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten hat ohne vorherige Absprache niemand etwas auf dem Gelände der Betreibergesellschaft verloren - ebensowenig wie man um 07.30 Uhr mal eben bei ALDI einsteigt, damit man um 08.00 Uhr mit vollem Einkaufswagen der erste an der Kasse ist.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.
14. Oktober 2009: Von M Schnell an Markus Hitter
...Der Einzige hier Anwendbare Vergleich ist der mit den Buchstaben des Gesetzes,somit sollte jeder der über eine Gültige Lizenz verfügt und in der Lage ist die AIP zu lesen sich das selbst Beantworten können..Jeder der es nicht kann sollte sich Gedanken machen nochmal ein wenig Luftrecht Unterricht in Anspruch zu nehmen.

nix für Ungut..

Was andere auch falsch machen schützt den der es nachmacht nunmal nicht vor Strafe .
14. Oktober 2009: Von Armin Mueller an David S.
Hallo Herr Storch,
sollten Sie tatsächlich vom Betreiber des Großflughafen Egelsbach ein Verbot ausgesprochen bekommen, vor den offiziellen Öffnungszeiten Ihr Fluggerät anzulassen, dann empfehle ich ihnen ganz einfach den Flugplatz zu wechseln und woanders Ihr Geld auszugeben. Aschaffenburg EDFC bietet sich z.B. an. Dort muß man auch keine höchstrichterliche Absolution zum Anlassen, oder Aushallen einholen, sondern meldet sich zum Beginn der Öffnungszeit abflugbereit an der Bahn.
Was passiert eigentlich, wenn man mit PPR-Genehmigung um Punkt 21:00loc in EDFE landet? Muß man dann nach Ablauf der genehmigten Betriebszeiten den Flieger auf der Bahn stehen lassen(-; ?
MfG A.Müller
15. Oktober 2009: Von  an Armin Mueller
Die Fragen sind durchaus berechtigt, denn:

Wenn ich an meinem Heimat Flugplatz, der am Wochenende um 0900 Uhr lokal öffnet um halb neun da bin, meinen Flieger fertig mache etc., dann kann ich um Punkt 0900 in der luft sein. Das liegt aber daran, dass ich weiß, dass Betriebsdienst und TWR ab 0830 Uhr besetzt sind.

In diesem Sinne sollte man dies also bei seinem eigenen FP-Betreiber erfragen.

Aber dies begtrifft auch eine andere Frage, welche immer mal wieder aufflammt, wenn´s mal wieder länger dauert:

Ein Flugplatz schließt seine Betriebszeit um 2100 Uhr lokal.
Ein Nutzer landet völlig legal um 2059 Uhr.
Zwar geht der TWR-Mann pünktlich heim, aber der Bodendienst muß länger bleiben, bis sich der gelandete Pilot noch "ausgemehrt" hat mit Bordbuchschreiben, Reinigen und einhallen.

Die Frage stellt sich also: Muß dies innerhalb der Betriebszeit erfolgen oder kann dies in Kulanzgründen auch etwas länger dauern?

Normalerweise findet sich für alles eine Lösung, jedenfalls an unserem Flugplatz...

Grüße,
TS
16. Oktober 2009: Von M Schnell an 
Die Buchstaben des Gesetzes sagen doch ganz klar,das für den Betrieb von Luftfahrzeugen ausserhalb der Genehmigten Platzöffnungszeiten die Erlaubnis des Halters der Genehmigung einzuholen ist.Diese kann aber auch "pauschal" zb. Nutzungsbedingungen des Flugplatzes veröffentlicht sein.
Hier geht es und das ist oft vielen nicht bewusst NICHT um "platzhirsch getue" sondern Schlichtweg um Versicherungs und Haftungsangelegenheiten sowie oft auch die Flugplatz Lärmschutzverordnung eine Rolle spielt.
Was den Rechtlichen aspekt angeht..wenn die Betriebsgenehmigung einen Betrieb bis SS vorsieht müssen sie vor ihrem Geistigen Auge zu SS die Start/Landebahn um SS einrollen..dümmliche regelung aber das ist leider so)

Wie aber vorher schon erwähnt,alles Teil des Unterrichtsfaches Luftrecht...
16. Oktober 2009: Von M Schnell an 
Ein Blick in die Genehmigung des Flugplatzes sollte ihnen aufschluss geben welche Uhrzeiten in der Genehmigung drinn sind (i.d.r SR-ss) wann der Platz dann wirklich aufmacht liegt am Betreiber welcher diese Zeiten veröffentlichen lässt
und das ist dann zwar die Betriebszeit aber zeiten welche davor oder danach sind,müssen nicht zwangsweise ausserhalb der "Betriebsgenehmigung" ausgestellt vom RP liegen.

was das verständlich,oder zu verdreht ausgedrückt?
17. Oktober 2009: Von Julian Koerpel an Armin Mueller
Hallo Herr Mueller,

kann Ihnen versichern, in EDFE braucht man auch keine höchstrichterliche Absolution....

Aber schön, wenn Sie für EDFC Werbung machen. Gibts den bayrischen Asiaten am Flugplatz denn noch ?

Übrigens, für 21 Uhr lokal braucht man nur dann PPR wenn SS vor 21 Uhr liegt.
Rollen darf man natürlich noch wenn man um Punkt 21:00:00:00 Uhr aufsetzt.
Es soll auch schon vorgekommen sein, dass man um 21:00:10 Uhr noch landen durfte, auch wenn das dem ein oder anderen Anwohner von Egelsbach & Erzhausen sicherlich an den Rande eines Herzinfarktes mit anschliessender Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bringen würde, wenn man es denn so genau mitbekommen würde...
17. Oktober 2009: Von Horst Riediger an M Schnell
Hallo Herr Scheuerlein,

ein kleiner Tip:

https://www.duden.de/deutsche_sprache/?gclid=CJHXmoH3w50CFUiCzAodKyNDtg

Wie schreiben Sie so treffend: "Nix für ungut"

Viele Grüsse

Horst Riediger
17. Oktober 2009: Von M Schnell an Horst Riediger
Werter Herr Riediger,

kennen Sie die???

www.Vollpfosten.tv

Beteiligen SIE sich Produktiv oder halten Sie sich raus...
17. Oktober 2009: Von David S. an M Schnell
Liebe fliegenden Kollegen,

vielen Dank zunächst für Ihre Beiträge.

Mir ging es in meiner ursprünglichen Anfrage tatsächlich um eine Erläuterung der gesetzlichen Regelung. Dass sich die gelebte Praxis sehr unterschiedlich darstellt, ist uns allen wohl gut bekannt - was die Sache nicht unbedingt klarer macht.

Mit dem Flughafen Frankfurt-Egelsbach (EDFE) habe ich, das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen, überaus positive Erfahrungen gemacht an diesem Tag.


@Julian Koerpel: Vielen Dank für Ihre Hinweise, das Flugzeug stand um 0530z bereits auf dem Vorfeld und Info war ab 0550z besetzt. Um 0605z war ich in der Luft.
Check-in klingt nach einer guten Idee, Sie können mir ja einfach mailen: david"at"storch.se. Ich bin öfters ex EDFE unterwegs.

@Marco Scheuerlein: Die gesetzlichen Regelungen sind mir durchaus bekannt, helfen mir jedoch beim praktischen Verständnis bzw. beim Verstehen der gelebten Praxis nicht weiter. Natürlich habe ich mich auch in diesem Fall mit der Flugleitung über das Verfahren zu Tagesrandzeiten abgesprochen - ich denke, das versteht sich von selbst. Trotzdem danke für den Hinweis.

@Armin Mueller: EDFC halte ich ebenso für eine exzellente Option im Rhein-Main-Gebiet.

@Thomas Schmidt: Mit Ihrer Frage bringen Sie meine Gedanken auf den Punkt - befinde ich mich nach 21 Uhr Lokalzeit in EDFE bzw. nach Betriebsschluss eines Flugplatzes allgemein in einer juristischen Grauzone, wenn ich rolle / Papiere fertig mache..? Was bedeutet der "Betrieb eines Luftfahrzeuges" eigentlich genau?


Ich freue mich weiterhin auf eine Diskussion, die uns vielleicht alle etwas schlauer macht.

Noch eine persönliche Anmerkung: Dort, wo ich Fliegen gelernt habe, muss man über sowas gar nicht reden - sondern klickt einfach 3x mit der PTT Taste. Das wäre mir sowieso am liebsten; aber das geht wohl vielen anderen hier ähnlich. Ein Erfahrungsaustausch über die hiesigen Verhältnisse ist dann vielleicht doch ganz gut, um jedweden "Ärger" zu vermeiden?

Viele Grüße
David Storch
17. Oktober 2009: Von M Schnell an David S.
Hi,

Leider habe ich auch schon Luftfahrzeugführer erlebt die scheinbar ihre ganze Ausbildung vergessen hatten..
da reagiert man dan mit unter etwas "Empfindlich"..
nix gegen Sie..

In der Praxis sieht es an den Plätzen wo ich mich bewege auch so aus das man sich Abspricht und dann macht was man will
17. Oktober 2009: Von  an M Schnell
also...wenn mir nach fliegen ist...rolle ich auf ketten zum airfield, steige in meinen B52, natürlich vollgetankt und beladen - und wenns seins soll, dann hebe ich eben auch um 01.32 am ab!

mfg
ingo fuhrmeister

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