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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Wartung:
Der Verstellpropeller eines nicht-gewerblich betriebenen LFZ ist abgelaufen (nicht nach Stunden, aber nach 6 Jahren).
Der Hersteller hat nach einem Service Bulletin eine TBO von 2000h oder 6 Jahren für das bestimmte Modell festgelegt.
Meine Frage: Muss der Prop überholt werden oder liegt es in meiner Entscheidung den Prop zu überholen? Wenn nein, wo finde ich die rechtliche Grundlage dafür?
Viele Grüße Christoph Winter
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"Wenn nein, wo finde ich die rechtliche Grundlage dafür?"
Genau so herum läuft es eben nicht; es muss irgendwo geschrieben stehen, dass man es machen muss (und zwar nicht in einem SB, das zunächst luftrechtlich nicht bindend ist).
Schauen Sie im Abschnitt "Airworthiness Limitations" des Wartungshandbuchs ihres Props und ihres Flugzeugs nach. Alles, was da steht, müssen Sie definitiv tun.
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Prop geht normal immer on condition, ist ja auch sinnlos nach 6 Jahren und vielleicht 500h einen Prop für unmenschliches Geld überholen zu lassen und dabei nix zu gewinnen....
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Sehe ich auch so, aber mein LTB sagt dass er nicht in den Prop reinschauen kann. Er kann also nicht feststellen ob die condition ausreichend ist.
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da gibt's ein einfaches Rezept: den LTB wechseln!
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Wir (Haltergemeinschaft) haben in unser IHP reingeschrieben, dass der Verstellprop bis zur Stunden-TBO nach Zustand betrieben wird. Mit etwas Zucker für Bürokraten: Die 100-Stunden-Kontrolle wird alle 6 Monate gemacht, dauert 1 Stunde, machen wir selbst. Dadurch ist das Zeit-Limit erledigt; wurde vom LBA anstandslos genehmigt. Das muss aber nicht bedeuten, dass es für jeden Verstellpropeller so läuft. Für den Motor ebenso. Da besteht unser Extra-Angebot in bereits begonnener Langzeit-Dokumentation typischer Betriebszustände und nach Ablauf der Stunden in zusätzlicher Zylinder-Endoskopie. Hier war sicherlich günstig, dass der Motor erst 50% seiner Stunden runter hatte.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Generell empfehle ich die Lektüre der NFL II 70/99 Wenn also im Kennblatt des Entsprechenden Motors/Propellers eine TBO NICHT als "Lufttüchtigkeitsgrenze" oder Lebenszeitbegrenzung angegeben ist,sind diese NICHT verbindlich.(Achtung es können dennoch LTA'S vorliegen die eine Maßnahme nach bestimmten Zeiten vorschreibt..)allerdings muß im Instandhaltungsprogramm (wenn LFZ unter EASA Richtlinie fällt)angegeben werden wie man die Lufttüchtigkeit der Anbauteile(nicht nur Prop und Motor..evtl auch Magnete/Anlasse/Generator usw)Sicherstellen will. Hiezu kann ganz sorglos auf das Prüfprogramm der NFL II 95/00 verwiesen werden..
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