Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. Februar 2009: Von Ernst-Peter Nawothnig an Christoph Winter
Wir (Haltergemeinschaft) haben in unser IHP reingeschrieben, dass der Verstellprop bis zur Stunden-TBO nach Zustand betrieben wird. Mit etwas Zucker für Bürokraten: Die 100-Stunden-Kontrolle wird alle 6 Monate gemacht, dauert 1 Stunde, machen wir selbst. Dadurch ist das Zeit-Limit erledigt; wurde vom LBA anstandslos genehmigt.
Das muss aber nicht bedeuten, dass es für jeden Verstellpropeller so läuft.
Für den Motor ebenso. Da besteht unser Extra-Angebot in bereits begonnener Langzeit-Dokumentation typischer Betriebszustände und nach Ablauf der Stunden in zusätzlicher Zylinder-Endoskopie. Hier war sicherlich günstig, dass der Motor erst 50% seiner Stunden runter hatte.
16. Februar 2009: Von Thomas Borchert an Ernst-Peter Nawothnig
Beitrag vom Autor gelöscht
20. Februar 2009: Von M Schnell an Ernst-Peter Nawothnig
Generell empfehle ich die Lektüre der NFL II 70/99
Wenn also im Kennblatt des Entsprechenden Motors/Propellers eine TBO NICHT als "Lufttüchtigkeitsgrenze" oder Lebenszeitbegrenzung angegeben ist,sind diese NICHT verbindlich.(Achtung es können dennoch LTA'S vorliegen die eine Maßnahme nach bestimmten Zeiten vorschreibt..)allerdings muß im Instandhaltungsprogramm (wenn LFZ unter EASA Richtlinie fällt)angegeben werden wie man die Lufttüchtigkeit der Anbauteile(nicht nur Prop und Motor..evtl auch Magnete/Anlasse/Generator usw)Sicherstellen will. Hiezu kann ganz sorglos auf das Prüfprogramm der NFL II 95/00 verwiesen werden..

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang