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Hallo Zusammen, wo finde ich Informationen über die mindestens benötigten IFR Anflüge (bei Tag bzw. Nacht), damit ich Passagiere mitnehmen darf? Gilt das dann für den jeweiligen Anflugtyp (prec/non-prec)?
Dürfen PPL(A)-Piloten auch mitfliegen, wenn ich diese Bedingungen nicht erfülle?
Schönen Abend Christoph Winter
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auf der www des LBA finden Sie eine Verbindung zu allen Gesetzestexten und Verordnungen. Wenn der PPL Inhaber über die Entsprechenden Ratings bzw Berechtigungen Verfügt um 1.Das Flugzeug führen zu dürfen und 2.IFR Rating Tag/Nacht hat(wenn ifr geflogen werden soll).Dann können Sie ihn auf dem Co Platz mitnehmen.Dann aber nicht als Gast sondern als Besatzungsmitglied.
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Es gibt meines Wissens nach JAR-FCL keine solchen minimum-currency requirements wie z.B. in den USA. Das IR wird "current" gehalten, indem dies 1x pro Jahr verlängert wird und fertig. Es gibt dann hinsichtlich IFR keine weiteren Bedingungen, damit Paxe mitgenommen werden können.
Es müssen lediglich die - von der Frage VFR oder IFR unabhängigen - Bedingungen erfült sein, was die 90-Tage Regel angeht (min. 3 Landungen in den letzten 90 Tagen auf einem Muster des selben Class-Ratings wovon für Nachtflug 1 Landung in der Nacht und mit Full-Stop sein muss).
Lernt man das nicht beim IR-Rating? Wozu dann der riesige Theorie-Haufen?
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Hallo Herr Tiemann, das wundert mich auch, man findet soetwas nicht in den Theorieunterlagen, bzw. ich habe es nicht gefunden.
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...da ist eben viel viel unnötiger Schrott drin, und wesentliche Dinge fehlen dann, z.B. auch die Frage "Wie kriege ich ein IFPS-konformes Routing gebastelt?"
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Richtig, auch davon habe ich die letzten Monate nichts gehört bzw. gelesen!
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>wo finde ich Informationen über die mindestens benötigten IFR Anflüge (bei Tag bzw. Nacht), damit ich Passagiere mitnehmen darf? Gilt das dann für den jeweiligen Anflugtyp (prec/non-prec)? <
Wie Philipp sagt: So etwas gibt es in JAR-Land nicht. Wenn ein IR gültig ist, dann ist es gültig - ein Jahr lang. Unbenommen davon ist die 90-Tage-Regelung für Passagiere (3 Starts und Landungen, JAR-FCL 1.026(a)). Die 90-Tage-Regelung für Passagiere bei Nachtflug dagegen (ein Start und eine Landung bei Nacht, von Full-Stop steht da nichts, das ist auch wieder FAR) beschränkt sich auf Piloten, die kein IR haben (siehe JAR-FCL 1.026(b)).
Ich find es auch nicht so verwunderlich, dass sich das in den Schulungsunterlagen nicht findet. Da müsste ja nach jedem zweiten Absatz ein Kommentar "weitere Regelungen gibt es nicht" stehen, wenn alles, was es nicht gibt, ebenfalls erwähnt werden soll.
Ob es schlau ist, das erste ILS nach 11,5 Monaten bei Sturm und in tiefer Nacht bis auf Minimums zu fliegen - das ist eine andere Frage. Aber dafür gibt es ja den "Pilot in Command" mit all seiner Entscheidungsbefugnis.
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Nachtlandungen innerhalb der 90-Tage Regel, ich meine mich zu erinnern: IR(A) - nicht erforderlich PPL(A) nur VFR - eine Landung bei Nacht PPL(N) - zwei Landungen bei Nacht
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JAR-FCL 1.026 Fortlaufende Flugerfahrung für Piloten, die nicht gemäß den Bestimmungen der JAR-OPS 1 (deutsch) (Anm.: hier ist die "Gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen" geregelt) tätig sind
(a) Ein Pilot darf als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und drei Landungen als steuernder Pilot auf einem Flugzeug desselben Musters/derselben Klasse oder in einem Flugsimulator des/der verwendeten Musters/Klasse durchgeführt hat.
(b) Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige Instrumentenflugberechtigung (Flugzeug) beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens einen Start und eine Landung gemäß JAR-FCL 1.026(a) bei Nacht durchgeführt hat.
und in Ergänzung dazu, für die "Nicht-JAR-FCL-Lizenzen":
LuftPersV § 122 Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen
(1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden. [...]
(2) Für einen Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass von den drei Starts und den drei Landungen mindestens ein Start und eine Landung bei Nacht durchgeführt wurden. [...]
[...]
(aus: Luftrecht-Online)
Gruß
Wolfgang###-MYBR-###
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Dann wurde der §122 LuftPersV mittlerweile angepasst, zur Einführung von JAR-FCL in Deutschland hatten dort meines Wissens noch die ehemaligen 2 Tage nach altem Recht gestanden.
Nachtrag: ich habe nachgeschaut, sie hatten!
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Lieber Herr Winter,
gehen sie davon aus, dass ich mich über ihre öffentliche Frage nicht lustig machen will - also verstehen sie mich nicht falsch.
Ich möchte nur auf die sehr typische Haltung hinweisen:
Piloten hier bei uns werden dazu erzogen, erst zu fragen ''darf ich denn 'das'...'' anstelle sich die Frage zu stellen, ob er denn 'das' auch wirklich kann. Flugzeuge stürzen nicht ab, weil der Pilot im letzten Quartal anstelle von drei vielleicht nur zwei Landungen absolviert hat (nach vielleicht schon einigen Tausend im bisherigen Fliegerleben).
Ich weiss nicht, wie erfahren sie sind - aber etwas gilt für alle: Nur durchführen, was man beherrscht, sich dabei sicherfühlt und was dem Flugzeug eine kleine Reserve lässt.
Disziplin und Respekt vor den Vorschriften ist wichtig, aber jeder erfahrene Pilot weiss, dass 'Unsicherheitsunfälle' und 'Hemmungen-vor-dem-Tower-Crashs' einen riesigen Friedhof füllen. Denken sie daran.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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