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29 Beiträge Seite 1 von 2

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Reise | Flugunterricht USA an part 61-Schule --> Visum?  
5. Juli 2007: Von Simon Walther 
Hallo zusammen,
nachdem es in diesem Forum ja einige erfahrene USA-Flieger gibt, hoffe ich, dass mir jemand in der folgenden Angelegenheit Rat geben kann:

Ich bin momentan noch Fußgänger, habe mich aber vor einiger Zeit entschieden, in den USA einen (FAA-)PPL zu machen. Lange Zeit habe ich mich durch den Dschungel der möglichen Schulen gekämpft, habe "Fliegen in USA" von Herrn Dr. Schwahn gelesen, etc. Nun habe ich mich endlich für eine Schule entschieden - Wisconsin Aviation in Madison, Wi sollte es werden. Ich hatte mich mit einem Deutschen Kunden der Flugschule unterhalten, der mir wärmste Empfehlungen dafür gegeben hat. In der US-Schulenliste im Aerokurier 3/2007 war die Schule auch aufgeführt. Alles wunderbar. So, nun habe ich vor kurzem meinen Flug gebucht, dazu noch den Flug für zwei Familienangehörige, die mich besuchen wollen. Ich habe die TSA-Prozedur durchgemacht und $130 bezahlt.

Nun wollte ich mich um mein (M1-)Visum kümmern, und siehe da: Die Schule hat noch nie etwas von Form I 20, SEVIS oder dergleichen gehört. Kein Wunder, das gibt es ja auch nur für Part 141-Schulen - wie ich leider erst jetzt weiß. Wisconsin Aviation hat aber nur eine p61-Zertifizierung.

Mein Fluglehrer in spe hat sich daraufhin mit der TSA in Verbindung gesetzt. Die Aussage von deren Mitarbeiter am Telefon war: Ein kurzes Seminar oder Kurs ist ok mit Visa Waiver, insbesondere, wenn es eine Freizeitangelegenheit ist.

Weiterhin hat er das USCIS (=US-Einwanderungsbehörde) kontaktiert. Deren Mitarbeiter hat ihm gesagt, in meinem Fall sei ein Studentenvisum "not appropriate" und ein Touristenvisum/visa waiver sei ok.

Andererseits sagt die US-Botschaft in D, man brauche ein M1. Ich habe auch entsprechende Threads auf pprune.org gelesen. Da liest es sich so, als ob man mit einem Fuß im Knast stünde, wenn man ohne Visum zur Flugschule geht. Einer hat geschrieben, der Immigration Officer hätte ihn gar nicht erst reingelassen (weil er ehrlich war) und er musste zurück fliegen. Die US-Behörden sind sich offenbar nicht einig...

Auch der US-Fluglehrerverband ist der Meinung, man brauche ein Visum:

https://www.nafinet.org/news/2005%20-%2003_28%20-%20TSA%20Clarifies%20Rules%20on%20Visa%20Permitted%20for%20Alien%20PilotsTraining.html

Demnach wäre es also nicht mehr möglich, als deutscher Tourist an einer Part-61-Schule einen PPL (o.a.) zu machen. Ist das so? Muss ich Lehrgeld bezahlen und meine Flüge teuer stornieren/umbuchen und die 130 Dollar für TSA auch in den Wind schreiben? (Der Flug geht schon am 5.8...)

Oder ist es vertretbar, den Flugunterricht mit Visa Waiver zu machen? Wisconsin Aviation hatte schon öfters ausländische Schüler - bei denen ging es also auch, aber hat sich etwas geändert? Ich plane auch definitiv, den PPL im Rahmen eines längeren Urlaubs zu machen - also wäre der Haupzweck der Reise "recreation".

Wenn ich dann in USA ankomme, hat dann der Immigration officer auf seinem Bildschirm stehen, dass ich einen TSA-check beantragt habe und schickt mich dann gleich nach Guantanamo, wenn ich ihm nicht erzähle, dass ich Flugunterricht nehmen möchte? Ich weiß nicht, ob ihn interessiert, was sein Kollege am Telefon zu meinem Fluglehrer in spe gesagt hat...

Ich hoffe auf Ratschläge - danke!

Simon Walther
5. Juli 2007: Von Julian Koerpel an Simon Walther
Hallo Herr Walter,

ich empfehle Ihnen, sich mit Hr Schwahn (AOPA Germany Vorsitzender UND Betreiber einer Flugschule in Florida) in Verbindung zu setzen. Er ist auch Autor div. Fachliteratur zum Thema Fliegen in den USA.
Sie erreichen Ihn unter https://www.dr-schwahn-aviation.com
(+49 170 443 1935 + 49 331 2017720, drschwahn@fliegen-usa.de)

Viel Spass in den USA und happy Landings,

Julian Koerpel
5. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Julian Koerpel
Ich stand mehrmals vor dem gleichen Problem!

ich habe unter der jetzigen regelung IFR, CPL und CFI mit Touristenvisa gemacht. Jedoch ist dies eben hart an der Grenze. Wenn alles gut läuft wird niemand jemals mehr fragen, wenn jedoch aus irgend einem Grund (Unfall, Violation oder nen FAA Check ) nachgefragt wird warum man eigentlich ohne Visum in den USA ist kann die Sache teuer und unschön werden. Meine Argumentation in dem Fall war folgende: Ich nutzte den Flugschein ausschliesslich Privat, mache die Ausbildung zum spass und sehe das als Urlaub an; da dies ja allein sehr dünn wäre, muss man dazu sagen dass ich nach der jeweiligen Ausbildung noch jeweils 1-2 Wochen effektiv mit Freunden auf Flieger-Tour war womit man das wohl auch wirklich als Urlaub sprich Touristenvisa sehen kann.

Ich will hier niemand einen Tip geben ob so oder doch lieber mit Visa da das eben rechtlich an der Grenze ist. Den FAA Prüfer hat ein Visum bei keinem der Checkrides interessiert, sehr wohl jedoch die TSA clearance.

Beste Grüße

Florian Guthardt
5. Juli 2007: Von Simon Walther an Florian Guthardt
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Juli 2007: Von Simon Walther an Florian Guthardt
Danke für die Antworten soweit!

Herrn Schwahn habe ich kontaktiert. Er hat mir (unter anderem) geschrieben, dass von der Immigration heute klar definiert ist, dass jeder, dessen Hauptzweck der Reise eine Ausbildung ist, ein Visum braucht. Part 61 oder 141 spielt keine Rolle. Er rät daher von der Ausbildung an einer reinen Part61-Schule ab - nicht zuletzt angesichts der Konsequenzen, wenn man erwischt wird (z.B. wegen einer Aussenlandung o.a. Zwischenfall): 5 Jahre Einreiseverbot, lebenslange Visumspflicht.

Die Frage, die ich mir nun stelle: Mein Hinflug nach Madison, WI ist am 5.8., der Rückflug von Vancouver am 30.9. Ich werde mindestens 6 Wochen in USA sein, bevor ich nach Kanada überwechsle. Von den 6 Wochen werde ich 2 Wochen komplett mit Mutter und Schwester auf Reise sein - ohne Flugunterricht. Das ganze wird meine quasi meine "Studiumsabschlussreise". Ich habe keinerlei Ambitionen, Berufspilot zu werden. Ich könnte also durchaus stichhaltig begründen, dass der Hauptzweck meiner Reise touristisch ist. Das würde dann ja auch mit den Aussagen der TSA und USCIS-Mitarbeiter konform gehen, mit denen mein Fluglehrer telefoniert hat (siehe erstes posting). Nur kann mir wahrscheinlich keiner beantworten, ob mir das hilft, wenn es wirklich zum Treffen kommt...

Ich freue mich über weitere Entscheidungshilfen...###-MYBR-###
Gruß
SW
5. Juli 2007: Von Simon Walther an Florian Guthardt
Danke für die Antworten soweit!

Herrn Schwahn habe ich kontaktiert. Er hat mir (unter anderem) geschrieben, dass von der Immigration heute klar definiert ist, dass jeder, dessen Hauptzweck der Reise eine Ausbildung ist, ein Visum braucht. Part 61 oder 141 spielt keine Rolle. Er rät daher von der Ausbildung an einer reinen Part61-Schule ab - nicht zuletzt angesichts der Konsequenzen, wenn man erwischt wird (z.B. wegen einer Aussenlandung o.a. Zwischenfall): 5 Jahre Einreiseverbot, lebenslange Visumspflicht.

Die Frage, die ich mir nun stelle: Mein Hinflug nach Madison, WI ist am 5.8., der Rückflug von Vancouver am 30.9. Ich werde mindestens 6 Wochen in USA sein, bevor ich nach Kanada überwechsle. Von den 6 Wochen werde ich 2 Wochen komplett mit Mutter und Schwester auf Reise sein - ohne Flugunterricht. Das ganze wird meine quasi meine "Studiumsabschlussreise". Ich habe keinerlei Ambitionen, Berufspilot zu werden. Ich könnte also durchaus stichhaltig begründen, dass der Hauptzweck meiner Reise touristisch ist. Das würde dann ja auch mit den Aussagen der TSA und USCIS-Mitarbeiter konform gehen, mit denen mein Fluglehrer telefoniert hat (siehe erstes posting). Nur kann mir wahrscheinlich keiner beantworten, ob mir das hilft, wenn es wirklich zum Treffen kommt...

Ich freue mich über weitere Entscheidungshilfen...

Gruß
SW
5. Juli 2007: Von Tobias Schnell an Simon Walther
Hallo Simon,

die Lage hast Du ja in Deinem Ausgangsposting schon erschöpfend dargestellt. Aber Du wolltest Entscheidungshilfen: Auf gar keinen Fall würde ich mich beim Umgang mit der US-Einwanderungsbehörde auf irgendwelche Kompromisse einlassen. Bedenke, dass Du bei einer Flugausbildung spätestens bei Ausstellung der Lizenz Behördenkontakt hast. Ein mehrjähriges Einreiseverbot ist bei "immigration charges" noch die geringstmögliche Strafe.

Wenn Du Dich JETZT anfängst zu kümmern, kann das mit dem Visum ja auch noch bis Anfang August klappen. Und wenn Du keine 141-Schule in Wisconsin findest, musst Du eben noch in einen Inlandsflug investieren.

Viele Grüße
Tobias
5. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Tobias Schnell
Hallo,

das mit dem Behördenkontakt bei Lizenzausstellung ist jetzt nicht das Problem, das macht der Examiner direkt und der will nur die TSA clearance sehen!

Ich würde nochmals mit der Botschaft reden inwieweit das in diesem speziellen Fall geht!

Ansonsten kann einem da niemand die Entscheidung ganz abnehmen, wie gesagt ich bin immer das Risiko eingegangen weil ich der Meinung war das meine Argumentation und die Vorschrift sich da noch decken. Interessant wäre zu wissen seit wann die von Herr Schwahn genannten Bestimmungen nochmals verschärft wurden da ich bei Herrn Schwahn in Florida im Sommer 2004 ebenfalls das Programm mit Touristenvisum absolviert habe, damals kamen wir überein dass das so durch den Urlaubscharakter machbar wäre!

Viel Erfolg bi der Entscheidungsfindung und Ggf. Visa Beschaffung, und viel Spass beim Fliegen!
5. Juli 2007: Von Tobias Schnell an Florian Guthardt
Hallo Florian,

der Examiner stellt aber nur die temporäre Lizenz aus, das Plastikkärtchen bekommst Du aus Oklahoma City. Dass Du bis dahin schon wieder außer Landes bist, ändert nichts daran, dass der INS z.B. ein Einreiseverbot verhängen kann, wenn er Wind davon bekommt.

Grüße
Tobias
5. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Tobias Schnell
Man vergisst dabei jedoch eine sache:

Es ist jetzt prinzipiell wenn man sich die Bestimmungen durchliest (Es sei denn seit März 2006 (mein letzter Urlaub in USA) hat sich was geändert) legal ohne Visum Flugtraining zu machen eben wenn man das so auslegt dass der Hauptgrund Urlaub war! Dies wiederum wird sicherlich nicht mehr überprüft oder prüfbar sein!

Aber unabhängig davon muss das alles jeder selbst entscheiden ich möchte hier niemanden ermutigen irgend etwas halb legales zu tun, meines erachtens kann es aber in gewissen Fällen legal sein was wiederum mit den Behörden VORHER zu klären ist!

Mir wurde damals in Kalifornien (für CPL und CFI) von der Flugschule, vom meinem Fluglehrer der zugleich lokaler FAA safety inspector war und durch vorheriger Rücksprache mit dem späteren FAA Prüfer bestätigt dass das so wie ich es dargestellt habe, und ich betone das war wirklich nicht NUR fliegen sondern eben auch Urlaub, in Ordnung geht.

Beste Grüße

Florian
10. Juli 2007: Von Simon Walther an Florian Guthardt
Danke für die Ratschläge!
Ich habe jetzt eine email an das US Department of State geschrieben mit der letzten Hoffnung, von denen eine Aussage zu bekommen, dass visa waiver für mich ok ist. Wenn das nicht passiert (wovon ich ausgehe), wird die Kröte halt geschluckt und der ganze Plan noch mal über den Haufen geworfen. Soviel zum aktuellen Stand, ich halte euch auf dem Laufenden...
19. Juli 2007: Von Simon Walther an Simon Walther
So, hier nun wie versprochen der aktuelle Stand: Auf meine email ans State Department habe ich nach einer Woche noch keine Antwort bekommen. Daher habe ich mich soeben von meiner gebuchten Schule wieder verabschiedet, den ganzen Reiseplan noch mal umgekrempelt und Herr Schwahn freut sich über einen neuen Kunden...
20. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Simon Walther
Dann mal viel Spass in St. Augustine! Die Flugschule und Lehrer sind wirklich 1A, die Maschinen etwas älter und optisch nicht der Renner aber safe!

Unbedingt nach Cedar Key, Key West und Venice fliegen, das Sharky`s Restaurant da ist super nett, St. Augustine selber ist auch eine super Stadt mit vielen kleinen Pubs und Restaurants!
20. Juli 2007: Von  an Florian Guthardt
Sharky's kann ich nur bestätigen, ist einfach klasse.
Und Venice ist ein schöner Platz, habe da meinen PPL
gemacht. Ich bin neidisch......
24. Juli 2007: Von Guido Warnecke an Simon Walther
Ich habe vorhin mit der US Botschaft in Johannesburg gesprochen: Deutsche mit Maschinen-lesbaren Passport (der mit dem chip) brauchen kein Visum, business oder private travel, wenn der Aufenthalt nicht laenger als 90 Tage ist und die Hin- und Rueckreise mit einer "normalen" Airline erfolgt. TSA clearance muss man auf jeden Fall haben. Ich habe mir das fuer alle Faelle schriftlich von der Botschaft geben lassen.

Der TSA approval Prozess war uebrigens sehr professionell und ohne Probleme.

Beste Gruesse!

Guido Warnecke
26. Juli 2007: Von Simon Walther an Guido Warnecke
Das Problem ist offenbar, dass die unterschiedlichen US-Behörden unterschiedliche Auffassungen haben in der Angelegenheit (siehe deutsche Botschaft)...
26. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Guido Warnecke
Das ist super interessant!! Danke für die Info, wird die Sache in Zukunft noch mehr erleichtern!
30. Juli 2007: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Florian Guthardt
Hallo Leute,
ich bin durch Zufall auf Eure Diskussion gestossen und da ich ein paarmal zitiert wurde hier eine kurze Zusatzinfo.

1. Ich bin mit dem Thema seit 1987 beschäftigt und nach meiner Erfahrung hat sich seitdem nichts Wesentliches an den M1- Visabestimmungen geändert. Der einzige Unterschied: Heute kümmert man sich um Vorschriften, die in den 90er Jahren niemanden interessiert haben.

2. Man bekommt in der Tat von drei US- Stellen vier verschiedene Antworten. Während ein deutscher Beamter - manchmal hat der auch seine Vorteile - sich im Allgemeinen gut überlegt, welche Rechtsmeinung er an dritte weitergibt ist die Qualität der Stellungnahmen in den Callcentern amerikanischer Mammutbehörden nicht immer die beste. D.h. wenn jemand die US- Botschaft in Südafrika nach einer Pilotenausbildung in den USA befragt (welcher Südafrikaner geht schon zum Fliegen in die USA) wird er höchstwahrscheinlich nicht die gleiche Antwort bekommen, als wenn er die deutsche US- Botschaft fragt, also in einem Land aus dem jedes Jahr eine vierstellige Zahl an Flugschülern in die USA reist. Denn die US- Botschaft in Deutschland hat sich - im Gegensatz zum Kollegen in Südafrika - mit Sicherheit schon öfters mit dem Thema beschäftigt.

3. Die gängige Rechtsmeinung ist, dass der Hauptzweck der Reise ausschlaggebend ist. Wer vier Wochen in die USA reist und eine PPL oder IFR Ausbildung macht ist quasi ein Ganztagsschüler und eindeutig vispflichtig, auch wenn jeden Tag ab 17 Uhr an den Strand geht. Wer dagegen für seine Firma ein halbes Jahr in den USA arbeitet und in seiner Freizeit am Wochenende oder nach Feierabend Flugstunden nimmt, um den PPL zu erwerben ist nicht visapflichtig. Dazwischen gibt es eine grosse Grauzone. Die kann man austesten - mit der Gefahr ausgewiesen zu werden - oder man geht auf Nummer Sicher.

4. Die Auffassung des Immigration Officer ist unumstößlich. Will der einen nach Hause schicken sitzt man unwiderruflich und ohne die Chance auf Rechtsmittel im nächsten Flieger gen Europa. In vergleichbaren Fällen in Deutschland würde man dagegen erst einmal Rechtsmittel einlegen, mit dem Ergebnis einer halbwegs gesicherten gerichtlichen Interpretation. In den USA kann es passieren, dass zwei Immigration Officer in der gleichen Frage unterschiedlich entscheiden, d.h. der eine schickt einen nach Hause, der andere lässt einen weiterschulen.

Vor diesem unsicheren Hintergrund, den das amerikanische Behörden- und Rechtssystem leider bietet, und den man mit der deutschen Menthalität nur schwer versteht, rate ich immer auf Nummer Sicher zu gehen und das Visum zu beantragen. Auch wenn die Chance Ärger zu bekommen sicher sehr klein ist. Dies habe ich auch 2004 nicht anders gesagt.

Die Entscheidung liegt aber immer beim Flugschüler, denn der hat gegebenenfalls den Ärger, nicht der Fluglehrer und nicht die Schule. Die wollen ihr Geschäft machen ob mit oder ohne Visum ist denen im Allgemeinen egal. Wenn Visum, dann geht dies in der tat nur an einer Part 141 Schule, die zusätzlich von der Immigration zugelassen sein muß.

Ich hoffe, damit ist das Problem etwas klarer.

Klaus-Jürgen Schwahn
31. Juli 2007: Von Guido Warnecke an Klaus-Jürgen Schwahn
Danke fuer die Kommentare.

Die US Botschaft in Sudafrika hat mir eine klare Aussage gegeben, habe meinen Fall auch schriftlich dargelegt (Gulfstream II simulator training, 14 Tage) - und habe ein "OK" bekommen. Erleichterungen hinsichtlich Visapflicht gibt es wohl seit einiger Zeit fuer Deutsche, wenn man einen neuen Passport mit einem "chip" hat, auf dem biometrische und sonstige Daten gespeichert werden koennen.
Das Risiko gehe ich nun einfach mal ein, weil ein Visum auf die Schnelle gar nicht mehr zu bekommen ist.

Beste Gruesse und HAPPY LANDINGS!
Guido

PS: es gehen uebrigens recht viele Suedafrikaner nach USA zum Simulator-Training, aber die brauchen sowieso ueberall ein Visum, sogar fuer Deutschland. Ich selbst bin Deutscher, der in Suedafrika lebt. Die PPL / IFR Ausbildung ist hier uebrigens recht preiswert, etwa das Preisniveau von USA und Canada. Halt immer das Problem mit der Anerkennung der Lizenz in Deutschland.
31. Juli 2007: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Guido Warnecke
Ein Type- Rating ist aber auch wieder etwas anderes, als die Ausbildung für eine Berechtigung wie den PPL. Natürlich erwerben Südafrikanier ihr Typerating für ein ameriklanisches Muster genauso in den USA wie der Rest der Welt. Diese Gruppe war mit den Hinweisen zum Visum nicht gemeint.
Gruss
Klaus-Jürgen Schwahn
1. August 2007: Von Guido Warnecke an Klaus-Jürgen Schwahn
Gestern habe ich nochmal mit dem US Konsulat gesprochen - ist also 100% klar jetzt dass man KEIN Visum braucht aber den maschinelesbaren Passport. 90 Tage maximum, fuer business oder private travel.
Nach 9/11 kann man ja irgendwie verstehen, dass die Amis etwas sensibel geworden sind...
9. September 2007: Von Frank Berger an Guido Warnecke
Ich verfolge diese Diskussion mit grossem (Eigen-)Interesse, da ich nächstes Jahr meinen IFR in den Staaten machen möchte.

Während die PPL-Ausbildung 2002 kein Problem darstellte, herrscht heutzutage nicht nur bei den Piloten grosse Unsicherheit.
Leider gibt es im grossen Web nicht eine einzige offizielle Stelle, die zuverlässige Aussagen trifft.

Beispiele:###-MYBR-###--------------
https://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1268.html
"If you are going to the U.S. primarily for tourism, but want to take a short course of study of less than 18 hours per week, you may be able to do so on a visitor visa. You should inquire at the appropriate U.S. Embassy or Consulate. If your course of study is more than 18 hours a week, you will need a student visa."
--------------
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/chat_protokoll_140806.html
TobiHorn says: ich möchte im Herbst in die Staaten und dort eine piloten lizens von 1­995 wieder auffrischen lassen. auf der homepage ist diesbezüglich nichts zu Visa-Notwendigkeit gesagt? !
Visareferentin says: TobiHorn, sie brauchen ein M-1 Visum fuer ein Pilots Lizenz.

(Ein Biannual und oder Endorsement ist lt. TSA eindeutig von der Visa-Pflicht befreit, was aber das US Konsulat selbst nicht realisiert, da hier schlichtweg Fachkenntnisse fehlen!)
--------------

Part 141 Flugschulen weisen natürlich allesamt darauf hin, dass ein I-20 Formular für das notwendige M1 Visum ausgestellt werden kann.
Das Visum wird IMMER als Pflicht genannt, sobald man auf eine Lizenz oder auf ein Rating hinarbeitet, selbst wenn die Ausbildung am Rande eines Urlaubes geschieht.
Ob dies nur werbeträchtig ist oder sich auf rechtlicher Basis stützt, ist allerdings zwielichtig.

Wenn selbst das US Konsulat die eigenen Regeln nicht kennt, was kann man dann von einem knurrigen Immigration Officer oder gar von lokalen Cops erwarten, die noch nicht mal das VWP (Visa Waiver Program) kennen?
Hatte es 2002 selbst erlebt und durfte die Cops bei einer Strassenkontrolle über das VWP aufklären :-)

Will man das Risiko eingehen, aus Unwissenheit der lokalen "Machthaber" ausgewiesen zu werden?
Muss man beim Immigration Officer erwähnen, dass man auch eine Flugschule besucht, wenn man als "primary intention" den Besuch eines Freundes angibt und dort sogar wohnt?
Weiss der Immi, dass man sich bei der TSA registriert hat?

Ein Anruf bei der TSA brachte keine neuen Erkenntnisse.
Auch hier war man generell der Meinung, dass ein M1 Visa für Flugtraining benötigt wird.
Soweit ich weiss, wird vom AFSP (Alien Flight Student Program) der Visa Status abgefragt bzw. muss bei dem Antrag angegeben werden ("...if applicable").
Wenn man dieses Feld also leer lässt, dürfte man gar keine Genehmigung erhalten.
Auch zeigt sich also wieder, dass weder Einigkeit noch Zuverlässigkeit herrscht.

Mal abgesehen vom Aufwand und den Kosten, die mit dem Visum und neuerdings auch SEVIS verbunden sind, hat ein M1 Visum einen ganz klaren Nachteil:
Man kann die Flugschule nicht einfach wechseln, wenn man vor Ort plötzlich Mängel erkennt, z.B. schlechte Wartung der Maschinen, fehlendes Engagement der CFIs, Nichtverfügbarkeit der Maschinen etc.
Dass viele Flugschulen zudem nicht nur I-20 Gebühren, sondern auch noch eine nicht erstattbare (Teil-)vorauszahlung der Ausbildung erwarten, ist die Krönung der Frechheiten.
Schliesslich ist man ja gezwungen, dort zu bleiben und diese Tatsache wird ohne Rücksicht ausgenutzt.
Solche Fälle wurden mir beim letzten USA Aufenthalt von mehreren Flugschülern berichtet und sind für mich definitiv ein Albtraum.

Eine schriftliche Aussage vom südafrikanischen US Konsulat ist sicherlich hilfreich bei der Argumentation vor Ort, sofern die Flugausbildung explizit erwähnt ist.
Daher meine Frage an Guido:
Hast Du dort nur Simulator Training gemacht oder ein Rating erworben?
Wenn ja, hat es bei Dir problemlos funktioniert?

Happy Landings,
Frank.
10. September 2007: Von Guido Warnecke an Frank Berger
Hi Frank,

also die Sache war wirklich "spannend". Trotz der ganzen Dokumente, der TSA clearance und des Schreibens vom US consulate war der immigration officer nicht begeistert und hat mich nur auf "good will" ins Land gelassen. Und argumentieren will man mit diesen Leuten ja auch nicht... Problematisch ist wohl, dass nur die wenigsten Leute bei den US Behoerden Ahnung haben, was die aktuellen Bestimmungen sind und auch keiner so richtig weiss, was ein "flight training" eigentlchg ist.
Ich werde wohl ein Visa beantragen fuers naechste renewal, sicher ist sicher.
Ich hatte ein type rating erworben (Gulfstream II). Trotz des ganzen Aergers mit den Visa und TSA Bestimmungen muss man den Amis eines lassen: das training ist super, super professionell dort.

Beste Gruesse & happy Landings!
Guido
10. September 2007: Von Frank Berger an Guido Warnecke
Hallo Guido,

danke für die Rückmeldung!

Für das Bianual oder IPC benötigt man weder Visum noch TSA Check.
Aber Dein geschildertes Erlebnis ist genau die Situation, vor der sich wohl nun alle fürchten, nämlich aus Unwissendheit der Schalterbeamten zurückgeschickt zu werden.

Grüße,
Frank.
11. September 2007: Von Daniel Just an Frank Berger
Hi Frank,

wie du auch, habe ich die Diskussion ueber Visumpflicht fuer Flight Training in den USA mitverfolgt. Betrachte die Situation aber (gluecklicherweise) von der anderen Seite. Bin naehmlich selbststaendiger US-Instructor, welcher Deutschen bzw. Europaeischen Flugschuelern hilft, ihre Fliegerziele wahrwerden zu lassen. Wie du bereits erwaehnt hast herrscht noch weitgehend Ungewissheit ueber die Regelung fuer Flugtraining mit Auslaendern in den USA. Lass dir eines sagen: die Flugschulen profitieren davon. Dabei hat sich die Situation seit der Einfuehrung der TSA-Regelung verbessert. Glaube mir, ich weiss wovon ich rede. Die Sache ist, mit wem du dein Training gestalten willst: Flugschule oder Independent CFI. Bin dabei eine Website einzurichten, wo Deutsche Piloten, welche in den USA trainieren wollen, Hinweise bzw. Informationen erhalten koennen, wie man mit den buerokratischen Wirrwarr umgehen muss. Schau einfach mal nach: www.just-flying-online.de
Wie gesagt die Website ist noch nicht vollstaendig, gib dir aber schon einige nuetzliche Tips. Wenn du naeheres erfahren moechtest, besonders in Hinblick auf dein IFR-Rating, ruf mich an oder sende mir eine Email. Telefon: +1 904 377 2941 oder www.coldhjust@web.de. Lebe und arbeite hier im sonnigen Florida, in Palm Coast ca. 35 Km noerdlich von Daytona Beach.
Wuerde mich freuen, wenn ich dir weiterhelfen kann.

Happy Landings

Daniel Just

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