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24. Juli 2007: Von Guido Warnecke an Simon Walther
Ich habe vorhin mit der US Botschaft in Johannesburg gesprochen: Deutsche mit Maschinen-lesbaren Passport (der mit dem chip) brauchen kein Visum, business oder private travel, wenn der Aufenthalt nicht laenger als 90 Tage ist und die Hin- und Rueckreise mit einer "normalen" Airline erfolgt. TSA clearance muss man auf jeden Fall haben. Ich habe mir das fuer alle Faelle schriftlich von der Botschaft geben lassen.

Der TSA approval Prozess war uebrigens sehr professionell und ohne Probleme.

Beste Gruesse!

Guido Warnecke
26. Juli 2007: Von Simon Walther an Guido Warnecke
Das Problem ist offenbar, dass die unterschiedlichen US-Behörden unterschiedliche Auffassungen haben in der Angelegenheit (siehe deutsche Botschaft)...
26. Juli 2007: Von Florian Guthardt an Guido Warnecke
Das ist super interessant!! Danke für die Info, wird die Sache in Zukunft noch mehr erleichtern!
30. Juli 2007: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Florian Guthardt
Hallo Leute,
ich bin durch Zufall auf Eure Diskussion gestossen und da ich ein paarmal zitiert wurde hier eine kurze Zusatzinfo.

1. Ich bin mit dem Thema seit 1987 beschäftigt und nach meiner Erfahrung hat sich seitdem nichts Wesentliches an den M1- Visabestimmungen geändert. Der einzige Unterschied: Heute kümmert man sich um Vorschriften, die in den 90er Jahren niemanden interessiert haben.

2. Man bekommt in der Tat von drei US- Stellen vier verschiedene Antworten. Während ein deutscher Beamter - manchmal hat der auch seine Vorteile - sich im Allgemeinen gut überlegt, welche Rechtsmeinung er an dritte weitergibt ist die Qualität der Stellungnahmen in den Callcentern amerikanischer Mammutbehörden nicht immer die beste. D.h. wenn jemand die US- Botschaft in Südafrika nach einer Pilotenausbildung in den USA befragt (welcher Südafrikaner geht schon zum Fliegen in die USA) wird er höchstwahrscheinlich nicht die gleiche Antwort bekommen, als wenn er die deutsche US- Botschaft fragt, also in einem Land aus dem jedes Jahr eine vierstellige Zahl an Flugschülern in die USA reist. Denn die US- Botschaft in Deutschland hat sich - im Gegensatz zum Kollegen in Südafrika - mit Sicherheit schon öfters mit dem Thema beschäftigt.

3. Die gängige Rechtsmeinung ist, dass der Hauptzweck der Reise ausschlaggebend ist. Wer vier Wochen in die USA reist und eine PPL oder IFR Ausbildung macht ist quasi ein Ganztagsschüler und eindeutig vispflichtig, auch wenn jeden Tag ab 17 Uhr an den Strand geht. Wer dagegen für seine Firma ein halbes Jahr in den USA arbeitet und in seiner Freizeit am Wochenende oder nach Feierabend Flugstunden nimmt, um den PPL zu erwerben ist nicht visapflichtig. Dazwischen gibt es eine grosse Grauzone. Die kann man austesten - mit der Gefahr ausgewiesen zu werden - oder man geht auf Nummer Sicher.

4. Die Auffassung des Immigration Officer ist unumstößlich. Will der einen nach Hause schicken sitzt man unwiderruflich und ohne die Chance auf Rechtsmittel im nächsten Flieger gen Europa. In vergleichbaren Fällen in Deutschland würde man dagegen erst einmal Rechtsmittel einlegen, mit dem Ergebnis einer halbwegs gesicherten gerichtlichen Interpretation. In den USA kann es passieren, dass zwei Immigration Officer in der gleichen Frage unterschiedlich entscheiden, d.h. der eine schickt einen nach Hause, der andere lässt einen weiterschulen.

Vor diesem unsicheren Hintergrund, den das amerikanische Behörden- und Rechtssystem leider bietet, und den man mit der deutschen Menthalität nur schwer versteht, rate ich immer auf Nummer Sicher zu gehen und das Visum zu beantragen. Auch wenn die Chance Ärger zu bekommen sicher sehr klein ist. Dies habe ich auch 2004 nicht anders gesagt.

Die Entscheidung liegt aber immer beim Flugschüler, denn der hat gegebenenfalls den Ärger, nicht der Fluglehrer und nicht die Schule. Die wollen ihr Geschäft machen ob mit oder ohne Visum ist denen im Allgemeinen egal. Wenn Visum, dann geht dies in der tat nur an einer Part 141 Schule, die zusätzlich von der Immigration zugelassen sein muß.

Ich hoffe, damit ist das Problem etwas klarer.

Klaus-Jürgen Schwahn
31. Juli 2007: Von Guido Warnecke an Klaus-Jürgen Schwahn
Danke fuer die Kommentare.

Die US Botschaft in Sudafrika hat mir eine klare Aussage gegeben, habe meinen Fall auch schriftlich dargelegt (Gulfstream II simulator training, 14 Tage) - und habe ein "OK" bekommen. Erleichterungen hinsichtlich Visapflicht gibt es wohl seit einiger Zeit fuer Deutsche, wenn man einen neuen Passport mit einem "chip" hat, auf dem biometrische und sonstige Daten gespeichert werden koennen.
Das Risiko gehe ich nun einfach mal ein, weil ein Visum auf die Schnelle gar nicht mehr zu bekommen ist.

Beste Gruesse und HAPPY LANDINGS!
Guido

PS: es gehen uebrigens recht viele Suedafrikaner nach USA zum Simulator-Training, aber die brauchen sowieso ueberall ein Visum, sogar fuer Deutschland. Ich selbst bin Deutscher, der in Suedafrika lebt. Die PPL / IFR Ausbildung ist hier uebrigens recht preiswert, etwa das Preisniveau von USA und Canada. Halt immer das Problem mit der Anerkennung der Lizenz in Deutschland.
31. Juli 2007: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Guido Warnecke
Ein Type- Rating ist aber auch wieder etwas anderes, als die Ausbildung für eine Berechtigung wie den PPL. Natürlich erwerben Südafrikanier ihr Typerating für ein ameriklanisches Muster genauso in den USA wie der Rest der Welt. Diese Gruppe war mit den Hinweisen zum Visum nicht gemeint.
Gruss
Klaus-Jürgen Schwahn
1. August 2007: Von Guido Warnecke an Klaus-Jürgen Schwahn
Gestern habe ich nochmal mit dem US Konsulat gesprochen - ist also 100% klar jetzt dass man KEIN Visum braucht aber den maschinelesbaren Passport. 90 Tage maximum, fuer business oder private travel.
Nach 9/11 kann man ja irgendwie verstehen, dass die Amis etwas sensibel geworden sind...
9. September 2007: Von Frank Berger an Guido Warnecke
Ich verfolge diese Diskussion mit grossem (Eigen-)Interesse, da ich nächstes Jahr meinen IFR in den Staaten machen möchte.

Während die PPL-Ausbildung 2002 kein Problem darstellte, herrscht heutzutage nicht nur bei den Piloten grosse Unsicherheit.
Leider gibt es im grossen Web nicht eine einzige offizielle Stelle, die zuverlässige Aussagen trifft.

Beispiele:###-MYBR-###--------------
https://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1268.html
"If you are going to the U.S. primarily for tourism, but want to take a short course of study of less than 18 hours per week, you may be able to do so on a visitor visa. You should inquire at the appropriate U.S. Embassy or Consulate. If your course of study is more than 18 hours a week, you will need a student visa."
--------------
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/chat_protokoll_140806.html
TobiHorn says: ich möchte im Herbst in die Staaten und dort eine piloten lizens von 1­995 wieder auffrischen lassen. auf der homepage ist diesbezüglich nichts zu Visa-Notwendigkeit gesagt? !
Visareferentin says: TobiHorn, sie brauchen ein M-1 Visum fuer ein Pilots Lizenz.

(Ein Biannual und oder Endorsement ist lt. TSA eindeutig von der Visa-Pflicht befreit, was aber das US Konsulat selbst nicht realisiert, da hier schlichtweg Fachkenntnisse fehlen!)
--------------

Part 141 Flugschulen weisen natürlich allesamt darauf hin, dass ein I-20 Formular für das notwendige M1 Visum ausgestellt werden kann.
Das Visum wird IMMER als Pflicht genannt, sobald man auf eine Lizenz oder auf ein Rating hinarbeitet, selbst wenn die Ausbildung am Rande eines Urlaubes geschieht.
Ob dies nur werbeträchtig ist oder sich auf rechtlicher Basis stützt, ist allerdings zwielichtig.

Wenn selbst das US Konsulat die eigenen Regeln nicht kennt, was kann man dann von einem knurrigen Immigration Officer oder gar von lokalen Cops erwarten, die noch nicht mal das VWP (Visa Waiver Program) kennen?
Hatte es 2002 selbst erlebt und durfte die Cops bei einer Strassenkontrolle über das VWP aufklären :-)

Will man das Risiko eingehen, aus Unwissenheit der lokalen "Machthaber" ausgewiesen zu werden?
Muss man beim Immigration Officer erwähnen, dass man auch eine Flugschule besucht, wenn man als "primary intention" den Besuch eines Freundes angibt und dort sogar wohnt?
Weiss der Immi, dass man sich bei der TSA registriert hat?

Ein Anruf bei der TSA brachte keine neuen Erkenntnisse.
Auch hier war man generell der Meinung, dass ein M1 Visa für Flugtraining benötigt wird.
Soweit ich weiss, wird vom AFSP (Alien Flight Student Program) der Visa Status abgefragt bzw. muss bei dem Antrag angegeben werden ("...if applicable").
Wenn man dieses Feld also leer lässt, dürfte man gar keine Genehmigung erhalten.
Auch zeigt sich also wieder, dass weder Einigkeit noch Zuverlässigkeit herrscht.

Mal abgesehen vom Aufwand und den Kosten, die mit dem Visum und neuerdings auch SEVIS verbunden sind, hat ein M1 Visum einen ganz klaren Nachteil:
Man kann die Flugschule nicht einfach wechseln, wenn man vor Ort plötzlich Mängel erkennt, z.B. schlechte Wartung der Maschinen, fehlendes Engagement der CFIs, Nichtverfügbarkeit der Maschinen etc.
Dass viele Flugschulen zudem nicht nur I-20 Gebühren, sondern auch noch eine nicht erstattbare (Teil-)vorauszahlung der Ausbildung erwarten, ist die Krönung der Frechheiten.
Schliesslich ist man ja gezwungen, dort zu bleiben und diese Tatsache wird ohne Rücksicht ausgenutzt.
Solche Fälle wurden mir beim letzten USA Aufenthalt von mehreren Flugschülern berichtet und sind für mich definitiv ein Albtraum.

Eine schriftliche Aussage vom südafrikanischen US Konsulat ist sicherlich hilfreich bei der Argumentation vor Ort, sofern die Flugausbildung explizit erwähnt ist.
Daher meine Frage an Guido:
Hast Du dort nur Simulator Training gemacht oder ein Rating erworben?
Wenn ja, hat es bei Dir problemlos funktioniert?

Happy Landings,
Frank.
10. September 2007: Von Guido Warnecke an Frank Berger
Hi Frank,

also die Sache war wirklich "spannend". Trotz der ganzen Dokumente, der TSA clearance und des Schreibens vom US consulate war der immigration officer nicht begeistert und hat mich nur auf "good will" ins Land gelassen. Und argumentieren will man mit diesen Leuten ja auch nicht... Problematisch ist wohl, dass nur die wenigsten Leute bei den US Behoerden Ahnung haben, was die aktuellen Bestimmungen sind und auch keiner so richtig weiss, was ein "flight training" eigentlchg ist.
Ich werde wohl ein Visa beantragen fuers naechste renewal, sicher ist sicher.
Ich hatte ein type rating erworben (Gulfstream II). Trotz des ganzen Aergers mit den Visa und TSA Bestimmungen muss man den Amis eines lassen: das training ist super, super professionell dort.

Beste Gruesse & happy Landings!
Guido
10. September 2007: Von Frank Berger an Guido Warnecke
Hallo Guido,

danke für die Rückmeldung!

Für das Bianual oder IPC benötigt man weder Visum noch TSA Check.
Aber Dein geschildertes Erlebnis ist genau die Situation, vor der sich wohl nun alle fürchten, nämlich aus Unwissendheit der Schalterbeamten zurückgeschickt zu werden.

Grüße,
Frank.
11. September 2007: Von Daniel Just an Frank Berger
Hi Frank,

wie du auch, habe ich die Diskussion ueber Visumpflicht fuer Flight Training in den USA mitverfolgt. Betrachte die Situation aber (gluecklicherweise) von der anderen Seite. Bin naehmlich selbststaendiger US-Instructor, welcher Deutschen bzw. Europaeischen Flugschuelern hilft, ihre Fliegerziele wahrwerden zu lassen. Wie du bereits erwaehnt hast herrscht noch weitgehend Ungewissheit ueber die Regelung fuer Flugtraining mit Auslaendern in den USA. Lass dir eines sagen: die Flugschulen profitieren davon. Dabei hat sich die Situation seit der Einfuehrung der TSA-Regelung verbessert. Glaube mir, ich weiss wovon ich rede. Die Sache ist, mit wem du dein Training gestalten willst: Flugschule oder Independent CFI. Bin dabei eine Website einzurichten, wo Deutsche Piloten, welche in den USA trainieren wollen, Hinweise bzw. Informationen erhalten koennen, wie man mit den buerokratischen Wirrwarr umgehen muss. Schau einfach mal nach: www.just-flying-online.de
Wie gesagt die Website ist noch nicht vollstaendig, gib dir aber schon einige nuetzliche Tips. Wenn du naeheres erfahren moechtest, besonders in Hinblick auf dein IFR-Rating, ruf mich an oder sende mir eine Email. Telefon: +1 904 377 2941 oder www.coldhjust@web.de. Lebe und arbeite hier im sonnigen Florida, in Palm Coast ca. 35 Km noerdlich von Daytona Beach.
Wuerde mich freuen, wenn ich dir weiterhelfen kann.

Happy Landings

Daniel Just
13. September 2007: Von Guido Warnecke an Daniel Just
Hi Daniel,

wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis fuer die USA?

Danke und beste Gruesse!
Guido
14. September 2007: Von Daniel Just an Guido Warnecke
Hi Guido,

es gibt mehrere Moeglichkeiten legal in den USA zu leben und zu arbeiten. Du solltest dich auf der Website der Immigrationbehoerde www.uscis.gov informieren. Wichtig ist, was fuer deine Person in Frage kommt. Keep me posted.

MFG

Daniel Just

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