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IFR & ATC | Grundsatzfrage: Rechtssicherheit bedroht  
20. Juli 2005: Von Norbert V.H. Lange 
Grundsatzfrage:

Rechtssicherheit in unserem Rechtsstaat bedroht?
Behördlicher Willkür Vorschub geleistet?

Ein Kommentar
von
Norbert V.H. Lange
*Online-Publizist*

Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Judikative, also die Gerichtsbarkeit, völlig unabhängig von der Politik richtet. Darum beneiden uns viele andere Länder, auch in Europa. Viele multinationale Konzerne sehen unsere Rechtssicherheit sogar inzwischen als Standortvorteil, trotz der vergleichsweise höheren Lohnkosten.
Ich will, daß dies so bleibt, denn ich habe in diesen Rechtsstaat ein absolutes Grundvertrauen, das bisher nicht enttäuscht wurde.

Es ist Verlaß darauf, daß unsere Gerichte geltendes Recht beachten und bei grundsätzlichen Fragen höchstrichterlich entschieden wird. (BVG,BGH;OLG etc)

Nun scheint es, daß §7 des LuftSG mit elementaren Grundrechten nicht vereinbar ist.
Es stellt sich die Frage, ob die vom Bundesinnenministerium erfolgte Weisung an die Innenminister der Länder, nach Länderrecht, ohne Durchführungsverordnung des Bundes, zu verfahren, elementare Grundrechte verletzt.

Kann ein Bundesminister nach dem GG eigentlich eine solche Weisung erteilen? Ich bin mir da nicht sicher.

Auch wenn es sich nur um eine Empfehlung gehandelt haben sollte, scheint diese Verfahrensweise des BMI dazu geführt zu haben, das behördliche Willkür um sich greift und Lizenbewerber sowie Lizenzinhaber der Allgemeinen Luftfahrt angeblich genötigt werden, rechtswidrige Anträge zu stellen.

Bei allem Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, zu der ja auch die Sportflieger gehören, nach intensiven Gesprächen mit fliegenden und nichtfliegenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, nach intensivem Studium der diversen Foren zu diesem Thema, kommt man zu dem Schluß, daß die Politk schleunigst reagieren sollte, den Forderungen der beiden Interessenverbände DAeC und AOPA nachzukommen.

Die Idee der Luftsportgemeinde, auf allen Ebenen die Mittel unseres Rechtsstaates zu nutzen, bis hin zu Strafanzeigen wegen Nötigung, wenn man eben diesen Rechtsstaat seitens der Executive bedroht sieht, ist vom Grundsatz her zu verstehen.

Wenn sich in Luftsportkreisen erst einmal rumspricht, daß man ja auch mit "Einstweiligen Verfügungen" gegen etwaige Lizenzverweigerungen vorgehen kann, könnte eine Flut von diesbezüglichen Anträgen unsere Verwaltunsgerichte überschwemmen.

Trotz oder vielleicht gerade wegen des Bundestagswahlkampfes, sollten sich alle im Bundestag vertretenen Parteien schnellstens auf eine Durchführungsverordnung einigen, im Sinne von DAeC und AOPA, damit in diesem Bereich wieder Rechtssicherheit herrscht.

Nicht nur der Schreiberling dieser Zeilen will wieder ruhig schlafen können, viel wichtiger ist, das Grundvertrauen unseres Wahlvolkes nicht noch weiter zu erschüttern. Im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung.
20. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Es ist schon verwunderlich, dass es (Zitat) "Schreiberlinge" gibt, denen es keine schlaflosen Nächte bereitet, wenn für sie Karteikarten bei BND, MAD und noch einigen anderen Diensten angelegt werden, wenn alles nur fein säuberlich geregelt ist.
Das erinnert mich schon stark an die verschärften, unnützen Proteste des in dieser Sache ebenso unnützen DAeC.

Mit dem gleichen Recht auf Sicherheit der Öffentlichkeit kann der Innenminister demnächst fordern, dass alle männlichen Mitglieder der Bevölkerung zwischen 14 und 75 Jahren für sich ein psychatrisches Gutachten beantragen müssen, um nachzuweisen, dass sie keine potentiellen Triebtäter sind. Selbstverständlich werden die Kriterien nicht bekannt gegeben und selbstverständlich müssen diese Gutachten alle 12 Monate wiederholt werden. Und wer nicht beantragt, kommt selbstverständlich in Sicherheitsverwahrung.
Wir haben hier den gleichen Fall. Es passieren immer wieder schreckliche Terrorakte gegen weibliche Mitglieder der Bevölkerung und die Täter können eindeutig einer Gruppe zugeordnet werden. Wieso soll die nicht auch überwacht werden?
Wir haben alle noch nicht begriffen, welch ungeheures Potential dieser Präzedenzfall beinhaltet.
Kann sich irgendeiner vorstellen, dass da nur nach einer DV mit Gebührenordnung gerufen würde?

Es ist die Ungeheuerlichkeit des grundlosen Verdachts, die hier schlaflose Nächte bereitet.
Die ZÜP für Privatpiloten ist durch nichts gerechtfertigt.
Sie muss weg!

Konrad

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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