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20. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Es ist schon verwunderlich, dass es (Zitat) "Schreiberlinge" gibt, denen es keine schlaflosen Nächte bereitet, wenn für sie Karteikarten bei BND, MAD und noch einigen anderen Diensten angelegt werden, wenn alles nur fein säuberlich geregelt ist.
Das erinnert mich schon stark an die verschärften, unnützen Proteste des in dieser Sache ebenso unnützen DAeC.

Mit dem gleichen Recht auf Sicherheit der Öffentlichkeit kann der Innenminister demnächst fordern, dass alle männlichen Mitglieder der Bevölkerung zwischen 14 und 75 Jahren für sich ein psychatrisches Gutachten beantragen müssen, um nachzuweisen, dass sie keine potentiellen Triebtäter sind. Selbstverständlich werden die Kriterien nicht bekannt gegeben und selbstverständlich müssen diese Gutachten alle 12 Monate wiederholt werden. Und wer nicht beantragt, kommt selbstverständlich in Sicherheitsverwahrung.
Wir haben hier den gleichen Fall. Es passieren immer wieder schreckliche Terrorakte gegen weibliche Mitglieder der Bevölkerung und die Täter können eindeutig einer Gruppe zugeordnet werden. Wieso soll die nicht auch überwacht werden?
Wir haben alle noch nicht begriffen, welch ungeheures Potential dieser Präzedenzfall beinhaltet.
Kann sich irgendeiner vorstellen, dass da nur nach einer DV mit Gebührenordnung gerufen würde?

Es ist die Ungeheuerlichkeit des grundlosen Verdachts, die hier schlaflose Nächte bereitet.
Die ZÜP für Privatpiloten ist durch nichts gerechtfertigt.
Sie muss weg!

Konrad

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