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23. Januar 2026 07:20 Uhr: Von F. S. an Alexander Callidus

Ob der Vorschlag es besser macht ?!?

- Die Vollständigkeit einer Akte kann ein pfiffiger Medizinstudent kontrollieren.

Ein Medizinstudent - wenn auch ein "pfiffiger" - soll entscheiden dürfen "die Akte ist nicht vollständig, deswegen ist der Pilot erst mal 6 Monate gegroundet, bis er a, b und c beigebracht hat". Das halte ich für eher schwierig. Zudem sollte man das - ganz im Sinne der Kritik von Fr. Coppik wenn dann eher einem "pfiffigen Jurastudenten" überlassen.

- Die Fälle nach Komplexizität einteilen kann ein AME.

Was ist der Unterschied zu heute? Der AME (bzw. in einigen Fällen das AMC) macht doch genau das. Und in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet der AME ja auch direkt. Verweisungen finden nur dann statt, wenn der AME in der Triage entschieden hat, dass der Fall eben nicht einfach von ihm zu beurteilen/entscheiden ist.

- sonnenklar, kaum Ermessensspielraum, rein formale Konsultation

Hier ist "der Böse" eindeutig mal nicht das LBA, sondern die EASA bzw. die Kommission: Warum gibt es überhaupt Fälle, in denen es eh keinen Ermessensspielraum gibt und deswegen die Konsultation "rein formal" ist?!? Das ist reine juristische Schikane. Um keinen Ermessensspielraum auszuüben braucht man kein LBA und keinen AMA - keinen Ermessensspielraum kann jeder AME vor Ort wunderbar ausüben...

Es wird manchmal übersehen, dass die Kritik von Fr. Coppik im Wesentlichen nicht die medizinische Kompetenz betraf, sondern vor Allem die juristische! Hier fordert sie ja sogar eine zusätzliche juristische Prüfung für die beteiligten Ärzte(!). In so fern ist die Neubesetzung der Referatsleitung L6 mit einem Juristen auch genau eine Entscheidung im Sinne dieser Kritik.

23. Januar 2026 11:37 Uhr: Von Peter Meier an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

" In so fern ist die Neubesetzung der Referatsleitung L6 mit einem Juristen auch genau eine Entscheidung im Sinne dieser Kritik."

Yvonne Dams war auch Juristin.

23. Januar 2026 12:55 Uhr: Von Markus S. an Peter Meier Bewertung: +1.00 [1]

Ich glaube der neue Behördenleiter wäre gut beraten, wenn er sich fachlich qualifizierte Berater von Austrocontrol hinzuzieht. Vielleicht wäre er auch gut beraten in einen Beirat Nina Coppik zu holen.

23. Januar 2026 13:38 Uhr: Von Horst Metzig an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Das Luftfahrtbundesamt, Abteilung Flugmedizin, hatte in der Vergangenheit fachliche Beratung/Hilfestellung von Austrocontrol bekommen. Das wurde mir telefonisch in einer Plauderminute von einer Sachbearbeiterin Austrocontrol so gesagt. Worauf sich diese Beratungsgespräche zwischen Luftfahrtbundesamt und Austrocontrol in Detail bezogen haben, weis ich nicht.

Falls ein Mitarbeiter des Luftfahrtbundesamt diese Beiträge hier lesen tut, möchte ich diesen LBA Mitarbeiter bitten, sich auch in Prag bei dem dortigen flugmedizinischen Zentrum beraten zu lassen. www.ulz.cz

Die jeweiligen ärztliche Behördenleiter treffen sich meiner Information zwei mal im Jahr bei der EASA in Köln, dort bitte ich höflichst, dass der deutsche LBA Behördenleiter Flugmedizin, das ist ein Arzt der humanmedizin studiert und erfolgreich abgeschlossen hat, sich mit seinen tschechischen ärztlichen Kollegen fachlich - organisatirisch austauscht. Wenn das nicht schon geschehen ist.

23. Januar 2026 13:46 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

Ich verstehe das Problem nicht, weshalb sich L6 von Austrocontrol "beraten" lässt. Wenn man nicht arbeiten will, dann kann auch Austrocontrol nicht helfen. Und fehlende Verwaltungsrechtskenntnisse kann AC auch nicht kompensieren, da es in Österreich sowie eigentlich allen anderen Ländern dieses Rechtsgebiet gar nicht gibt. Dort wird das normal zivilrechtlich (BGB-Äquivalent, soweit nich durch die EU-Verordnunggebung ersetzt) geregelt.

23. Januar 2026 13:55 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Das Luftfahrtbundesamt hat 10 externe Ärzte vertraglich für die Abarbeitung von Konsultationen und Verweise beauftragt.

Ich habe mit einen dieser 10 Ärzte telefoniert, und geplaudert. Auf meine Frage, warum Konsultationen manchmal über ein Jahr dauern, sagte mir dieser Vertragsarzt, wenn Bewerber um eine Fliegertauglichkeit die angeforderten ärztliche Unterlagen nicht einsenden, dann kann der Vertragsarzt zusammen mit dem Luftfahrtbundesamt nicht weiter die Konsultation abarbeiten.

Das alles gleitet in Details, mir ist nicht klar, warum fehlende ärztliche Unterlagen so wichtig sind?

Das Luftfahrtbundesamt leidet meiner laienhaften Einschätzung unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, ausgelöst die den Germanwingsabsturz. Es ist für einen Behördenleiter auch nicht emotional einfach, ständig vor juristische Gerichte gezerrt zu werden. Durch den Germanwingsabsturz wurden deutsche Klasse 1 medicals bei den EASA Mitgliedstaaten vorübergehend nicht anerkannt.

Auf jeden Fall tue ich den deutschen Fliegerärzten/innen und dem LBA - Flugmedizin einen Gefallen, meine Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit nicht im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetz zu stellen, und meine Pilotenlizenz ausserhalb dem Geltungsbereich des deutschen Grundgesetz zu halten.

23. Januar 2026 15:00 Uhr: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Die Lösung wäre eigentlich super simpel: die Privatfliegerei ausnehmen oder mindestens analog zur US "Basic Med" behandeln. Beim Auto und auf dem Schiff geht das ja auch.

Das würde automatisch Kapazitäten Freistellen für die Berufspiloten, die dann von kürzeren Antwortzeiten profitieren würden.

23. Januar 2026 15:25 Uhr: Von Horst Metzig an Chris _____

In der Schweiz müssen Autofahrer ab 75 Jahre alle 2 Jahre zu einer medizinischen Kontrolluntersuchung, um die Fahreignung zu überprüfen. https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=m%C3%BCssen+in+der+Schweiz+autofahrer+zum+medizinischen+test

Alle diese Vorschläge bitte an die EASA senden.medical@easa.europa.eu

Der dort arbeitende Flugmediziner ist dankbar, wenn Vorschläge von den Piloten kommen. Da ist die richtige Adresse, bitte dort schreiben. Man kann auch telefonieren.

23. Januar 2026 16:56 Uhr: Von Stefan Jaudas an Chris _____

Basic Med?

Wird leider nie passieren.

Egal, wer vorne dirigiert ...

23. Januar 2026 18:05 Uhr: Von Markus S. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Mag bei unserer Bürokratie in der EU gut sein, aber es würde tatsächlich viel Spielraum lassen wie Chris meint.

23. Januar 2026 18:25 Uhr: Von Sven Walter an Markus S.

Vor allen Dingen könnte man das lange vorher ausgründen an Beliehene, machen wir beim TÜV ja auch - Hoheitsakt durch solide kontrollierte Akteure des Privatsektors. Dann würden halt die Verbände die Lizenzen herausgeben und sich womöglich deutlich schlanker organisieren, als das die öffentliche Hand oft tut. Mit der British Gliding Association hatte ich früher nur gute Erfahrungen gemacht, von Bearbeitungsdauer bis Gebührenhöhe.

Analog UL, wobei da DAeC und DULV nach meiner kursorischen anekdotischen Erfahrung mit der BGA nicht mithalten können.

23. Januar 2026 18:27 Uhr: Von Alexander Callidus an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

"Ob der Vorschlag es besser macht ?!?
- Die Vollständigkeit einer Akte kann ein pfiffiger Medizinstudent kontrollieren.
Ein Medizinstudent - wenn auch ein "pfiffiger" - soll entscheiden dürfen "die Akte ist nicht vollständig,
deswegen ist der Pilot erst mal 6 Monate gegroundet, bis er a, b und c beigebracht hat". Das halte ich für eher schwierig."

Man kann sich die Hose auch mit der Kneifzange anziehen.

"Entscheiden" habe ich nicht gesagt, sondern vorbereiten und zuarbeiten. Und was spricht dagegen, wenn der Pilot und sein Fliegerarzt mit gleicher Post am Tag nach dem Eingang vom LBA Mail und Post bekommen mit der Bitte, diesen oder jenen Arztbrief oder Befund von dann und dann bitte noch nachzureichen? Zwei Tage später sind die Sachen beim LBA und drei Tage später hat der Pilot seine Entscheidung, fertig ist die Laube.

"- Die Fälle nach Komplexizität einteilen kann ein AME.
Was ist der Unterschied zu heute?"
Ich meinte ein AME im LBA, der dem Aeromedical Assessor die Fälle vorstrukturiert.

"- sonnenklar, kaum Ermessensspielraum, rein formale Konsultation
Hier ist "der Böse" eindeutig mal nicht das LBA, sondern die EASA bzw. die Kommission"

Es ist wie beim Beton: kommt drauf an, was [das LBA] draus macht.
Wenn bei einer einfachen Erkrankung der AME wg EASA konsultieren oder verweisen muß, obwohl er das medizinisch nicht für notwendig hält, dann ist das doch auch für das LBA eine einfache Sache - und das kann man dem Aeromedical Assessor wunderbar vorbereiten.

"Zudem sollte man das - ganz im Sinne der Kritik von Fr. Coppik wenn dann eher einem "pfiffigen Jurastudenten" überlassen."

Ich will das jetzt nicht ein Oxymoron nennen ...
Meiner Meinung nach sind Juristen und durch sie geprägte Mediziner ein Teil des Problems und nicht die Lösung.


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