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4. Juni 2025 11:33 Uhr: Von P.B. S. an Alexis von Croy

"Nach der GÜ Avgas" ist ein schönes Stichwort. Eigentlich alle Break-In Instructions die ich kenne, sagen "die ersten X Stunden ausschließlich Avgas" und die Motorenüberholer verweigern regelmässig Haftungsansprüche, wenn man sich nicht daran gehalten hat. Die selbe Vorsicht gilt auch für die als "Betonköpfe" diffamierten Verantwortlichen in den Vereinen, die ja immerhin in Organhaftung und damit immer mit mindestens einem halben Bein im Knast stehen. Genauso besteht das Problem auch bei der EASA Freigabe von UL91 = kann man machen, ist dann aber auf eigene Gefahr und auch da ist der Motorenüberholer dann frei von der meisten Haftung. Ob es einen Ausweg aus dem Dilemma gibt?


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