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25. Juni 2023: Von Markus L... an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +4.00 [4]

Kann dem nur zustimmen, für mich sind das Terroristen (natürlich gibt es Abstufungen und noch viel schlimmere Varianten) und ich werde auch nicht aufhören, diese so zu bezeichnen bis der Wahnsinn endlich gestoppt wird.

Sie könnten sich sinnvoll einbringen und bei dem Fachkräftemangel z.b. PV Anlagen montieren, aber dazu müsste man arbeiten können und wollen.

Schlimm finde ich, dass weiterhin Sachbeschädigungen verursacht werden, ohne dass für den Schaden jemand aufkommen muss.

Wieso wird dies in einem Rechtsstatt toleriert und keine U-Haft bei Wiederholungsgefahr verhängt?

25. Juni 2023: Von Dominic L_________ an Markus L...

Wieso toleriert? Du weißt doch gar nicht, was die für Post von der Staatsanwaltschaft bekommen haben. Für's auf die Straße kleben habe ich schon 7500€ gesehen. Das mag man nun als zu wenig, zu viel oder zu unwirksam empfinden, aber so arbeitet doch der Staat schon seit ewig und keinen regt es auf.

25. Juni 2023: Von Markus L... an Dominic L_________

Danke für die Info, die Frage ist ob die Strafen jemals bezahlt werden.

25. Juni 2023: Von Wolff E. an Markus L... Bewertung: +1.00 [1]
Die Strafe zahlen die Spender im Hintergrund....
25. Juni 2023: Von ingo fuhrmeister an Wolff E. Bewertung: -2.00 [2]

wolff...mal ehrliche ansicht...wer steckt hinter dem ganzen? was meinst? genauso CO2-zertifikatverkäufer wie bei nixtunamfreitag mit greta und co? deren eltern sind ja dadurch mit ihrer firma oder sonst was mit geld überschüttet worden, weil jeder diesen mist mitgemacht hat und die bande hofiert wurde.

26. Juni 2023: Von F. S. an Markus L... Bewertung: +0.00 [1]
“Wieso wird dies in einem Rechtsstatt toleriert und keine U-Haft bei Wiederholungsgefahr verhängt?”

Weil wir ein Rechtsstaat sind und deswegen rein die Gefahr einer Wiederholung noch lange nicht für Haft ausreicht - sonst müsstest Du ja jeden, der mal eine Luftraumverletzung begangen hat auch in U-Haft stecken. (Warum eigentlich U-Haft?!?). Die Gefahr einer Wiederholung besteht ja immer.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an F. S. Bewertung: -1.67 [2]

Bayern mal ausgenommen. Dort gibt es mittlerweile die "Gefährderhaftung", was einem jahrhundertealten Rechtsgrundsatz (Habeas Corpus) wiederspricht. Bayern entwickelt sich rechtsstaatlich zurück.

PS. Wer's nicht glaubt, hier (Vorsicht Link geht zur bayerischen Linkspartei). Der Hintergrund ist die sogenannte "Präventivhaft" des bayerischen "Polizeiaufgabengesetzes", welches wohl Auslegungen gegenüber weit offen ist und in den letzten Jahren mehr und mehr zugunsten "Einbuchtung nach Nasenfaktor" angewendet wurde. So zumindest die launigen Kommentare, die ich dazu lesen durfte. Nix gegen die Polizei, aber das geht wohl zu weit.

26. Juni 2023: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Nicht wirklich, denn zum Einen ging es nicht um eine abstrakte Wiederholungsgefahr, sondern die Betroffenen haben selbst angekündigt, dass sie weitere Straftaten begehen werden und zum anderen gibt es das - mit Recht - in allen Bundesländern und nicht nur in Bayern.

Wenn ich glaubhaft versichere, einen Menschen umbringen zu wollen, dann muss die Polizei nicht warten, bis ich es tatsächlich getan habe, weil ich mir davor ja nichts habe zu schulden kommen lassen …
26. Juni 2023: Von Sven Walter an F. S.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html

Bitte alle mal lesen, wen's interessiert, die Rechtslage zu besprechen statt Meinungen. Es gibt ganz klare Katalogtaten.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an Sven Walter

Vielleicht noch ein wenig erläutern... schließlich kennen nicht alle die ~20 Paragraphen, die da zitiert werden. Auch wenn man sich denken kann, was da unter anderem vorkommt (Mord, Raub, Geldfälschung und demnächst falsches Setzen von Gendersternchen - aber Sachbeschädigung?).

26. Juni 2023: Von Sven Walter an Chris _____
Sachbeschädigung wäre 303 StGB.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Steht also nicht in der Liste.

26. Juni 2023: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Der zitierte Paragraph betrifft ja auch nur die Untersuchungshaft für den Fall, dass man befürchten muss, dass ein (potentieller) Straftäter während des Verfahrens (also zwischen Begehen einer einer Straftat und der Verurteilung dafür) weitere Straftaten begeht.

Das hat nichts mit dem hier diskutierten Fall zu tun, dass ein Mensch konkret ankündigt, eine Straftat zu begehen und die Ingewahrsamnahme die letzte Möglichkeit des Staates ist, diese Straftat zu verhindern.


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