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26. Juni 2023: Von F. S. an Markus L... Bewertung: +0.00 [1]
“Wieso wird dies in einem Rechtsstatt toleriert und keine U-Haft bei Wiederholungsgefahr verhängt?”

Weil wir ein Rechtsstaat sind und deswegen rein die Gefahr einer Wiederholung noch lange nicht für Haft ausreicht - sonst müsstest Du ja jeden, der mal eine Luftraumverletzung begangen hat auch in U-Haft stecken. (Warum eigentlich U-Haft?!?). Die Gefahr einer Wiederholung besteht ja immer.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an F. S. Bewertung: -1.67 [2]

Bayern mal ausgenommen. Dort gibt es mittlerweile die "Gefährderhaftung", was einem jahrhundertealten Rechtsgrundsatz (Habeas Corpus) wiederspricht. Bayern entwickelt sich rechtsstaatlich zurück.

PS. Wer's nicht glaubt, hier (Vorsicht Link geht zur bayerischen Linkspartei). Der Hintergrund ist die sogenannte "Präventivhaft" des bayerischen "Polizeiaufgabengesetzes", welches wohl Auslegungen gegenüber weit offen ist und in den letzten Jahren mehr und mehr zugunsten "Einbuchtung nach Nasenfaktor" angewendet wurde. So zumindest die launigen Kommentare, die ich dazu lesen durfte. Nix gegen die Polizei, aber das geht wohl zu weit.

26. Juni 2023: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Nicht wirklich, denn zum Einen ging es nicht um eine abstrakte Wiederholungsgefahr, sondern die Betroffenen haben selbst angekündigt, dass sie weitere Straftaten begehen werden und zum anderen gibt es das - mit Recht - in allen Bundesländern und nicht nur in Bayern.

Wenn ich glaubhaft versichere, einen Menschen umbringen zu wollen, dann muss die Polizei nicht warten, bis ich es tatsächlich getan habe, weil ich mir davor ja nichts habe zu schulden kommen lassen …
26. Juni 2023: Von Sven Walter an F. S.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html

Bitte alle mal lesen, wen's interessiert, die Rechtslage zu besprechen statt Meinungen. Es gibt ganz klare Katalogtaten.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an Sven Walter

Vielleicht noch ein wenig erläutern... schließlich kennen nicht alle die ~20 Paragraphen, die da zitiert werden. Auch wenn man sich denken kann, was da unter anderem vorkommt (Mord, Raub, Geldfälschung und demnächst falsches Setzen von Gendersternchen - aber Sachbeschädigung?).

26. Juni 2023: Von Sven Walter an Chris _____
Sachbeschädigung wäre 303 StGB.
26. Juni 2023: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Steht also nicht in der Liste.

26. Juni 2023: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Der zitierte Paragraph betrifft ja auch nur die Untersuchungshaft für den Fall, dass man befürchten muss, dass ein (potentieller) Straftäter während des Verfahrens (also zwischen Begehen einer einer Straftat und der Verurteilung dafür) weitere Straftaten begeht.

Das hat nichts mit dem hier diskutierten Fall zu tun, dass ein Mensch konkret ankündigt, eine Straftat zu begehen und die Ingewahrsamnahme die letzte Möglichkeit des Staates ist, diese Straftat zu verhindern.


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