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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. August 2021: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: +0.67 [10]
Du unterstellst das ich noch nie im Ausland war. Weiter unterstellst Du das ich keine Erfahrung habe. Ich habe gar keinen Bock auf einen Schwanzlängenvergleich, wer von uns die meiste Erfahrung hat. Wahrscheinlich habe ich über die Fliegerei schon mehr vergessen als Du jemals wissen wirst.
Aber spätestens mit dem alten Nazi Spruch über die Reichsflucht der Juden hast Du in meinem Augen jede Qualifikation als Diskussionspartner verloren.
Die Gesetze die heute noch einen Flugleiter fordern, sind so gewollt und durch unsere demokratisch gewählte Regierung nicht aufgehoben worden.
Man kann anderer Meinung sein, dann geh in die Politik und beschaffe die notwendigen Mehrheiten.
Aber gegen die Flugleiter zu wettern, in einem Forum wo man sich unter Gleichen befindet, um sich dann von den Claqueuren bejubeln zu lassen bringt Dich keinen cm weiter.
Deine Argumente sind aber billig, nicht schlüssig und in einigen Punkten auch Charakterlos.
4. August 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +10.00 [10]

Du unterstellst das ich noch nie im Ausland war.

An Kleinplätzen, provokant gefragt. Und? Schon mal einen Vereinsplatz selbst betrieben, keinen Flugleiter gefunden (einer krank), NOTAM muss raus? Nein?

Weiter unterstellst Du das ich keine Erfahrung habe. Ich habe gar keinen Bock auf einen Schwanzlängenvergleich, wer von uns die meiste Erfahrung hat. Wahrscheinlich habe ich über die Fliegerei schon mehr vergessen als Du jemals wissen wirst.

Oder auch nicht. Aber vielleicht komplett unter einem anderen Blickwinkel erflogen. CPL ME/IR hab ich auch...

Aber spätestens mit dem alten Nazi Spruch über die Reichsflucht der Juden hast Du in meinem Augen jede Qualifikation als Diskussionspartner verloren.

Das ist der Hintergrund der Flugleiterpflicht: Man wollte verhindern, dass jüdische Fabrikanten oder Kaufhausbesitzer ihr Hab und Gut versilbern und mit ein paar Goldbarren ins Ausland fliegen. Blockwarte haben wir nach 1945 im Westen und nach '89 im Osten abgeschafft. Nur auf Flugplätzen haben wir sie noch...

Die Gesetze die heute noch einen Flugleiter fordern, sind so gewollt und durch unsere demokratisch gewählte Regierung nicht aufgehoben worden.

Exakt, unwidersprochen. Ich habe schlicht auf den historischen Hintergrund hingewiesen. Der Wille ist nur Blödsinn: Während eine Kontrollfahrt über den Platz ab und zu ja sehr sinnvoll ist, falls dort Maulwurfshügel entstanden sind, ein Snowtam nötig ist etc. brauchen wir für Windvorhersage etc. für die ganzen Kleinplätze niemanden vor Ort. Dafür haben wir das großlagige Wetter, AWOS, METAR über Satellit oder terrestrische Verbreitung etc. Hat sich also technologisch jetzt schon seit 20 Jahren erledigt, war für kleine Grasplätze, die von C172 und C42 angeflogen werden aber vorher schon überflüssig. Stichwort Überflug in Bahnmitte und Windsack.

Man kann anderer Meinung sein, dann geh in die Politik und beschaffe die notwendigen Mehrheiten.

Kann man machen, wäre aber gut, wenn dann zumindest die wenigen Piloten in unserer demokratischen, immer unfreieren Gesellschaft nicht pawlowsch konditioniert wären, diese Selbstfesselung toll zu finden. Dafür schreib ich hier.

Wenn du dir die Debatte im BT-Ausschuss zur ZÜP-Abschaffung angesehen hättest, wüsstest du vielleicht (vielleicht hast du es ja?), was für Sachkenntnis jenseits von Herrn Höferlin uns da in die Suppe spuckt: Ein AfD-CPL-Bundestagsabgeordneter, der Safety und Security nicht auseinander halten kann, und ein paar Parlamentarier, die von der Freiheit für Bürger nicht soviel halten; und ein vergreisender Arbeitsrechtsprofessor, der das unfair findet, wenn die C42/ C172-Piloten besser gestellt werden gegenüber den Reinigungskräften auf echten Flughäfen.

Aber gegen die Flugleiter zu wettern, in einem Forum wo man sich unter Gleichen befindet, um sich dann von den Claqueuren bejubeln zu lassen bringt Dich keinen cm weiter.

Eventuell schafft es Reflektion bei Leuten, die noch immer gefangen sind im eigenen System und Denken. Brauchst du einen Polizist auf jedem Kreisverkehr? Echt? Übrigens geht es mir gegen die Flugleiterpflicht, nicht gegen den Menschen. Hab eh selbst genug auf dem Tower gesessen. Tolle Aussicht, 6 Flugbewegungen in 8 h, total verschwendete Lebenszeit. Heizer auf der E-Lok.

Deine Argumente sind aber billig, nicht schlüssig und in einigen Punkten auch Charakterlos.

Meine Argumente sind umfangreich, so schlüssig, dass es der Rest der Welt anders macht und charakterlos solltest du gerne mal exakt beim Wortlaut darlegen. Nach deiner Argumentation bist du nämlich borniert und unfähig, Argumente zu berücksichtigen. Leg mal los. Bin ganz Ohr.

4. August 2021: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: -2.67 [3]

Du magst meinen Text gelesen haben, aber Du hast ihn nicht verstanden.

Ich sagte das Du Dich als Diskussionspartner disqualifiziert hast.

Damit gibt es für mich keine weiteren Gespräche mit Dir.

4. August 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Komisch, den Eindruck hatte ich eigentlich eher umgekehrt.

Fazit: Deine sonstigen Beiträge sind extrem wertvoll, im Bereich Flugleiterpflicht bist du schlicht borniert. Und beim Leseverständnis gibt es noch arg Luft nach oben.

4. August 2021: Von Wolff E. an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

...Aber spätestens mit dem alten Nazi Spruch über die Reichsflucht der Juden hast Du in meinem Augen jede Qualifikation als Diskussionspartner verloren...

Holger, ich glaube, dass du etwas Nachhilfe in Geschichte brauchst. Sven hat nämlich recht: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfluchtsteuer

Bei "Durchführung" steht : Im Luftverkehr wurde zum Beispiel durch die Luftaufsicht, Flugplatzzwang und administrativer Maßnahmen wie das Hauptflugbuch eine engmaschige Kontrolle geschaffen um eine Reichsflucht über Flugzeuge zu verhindern. Das Hauptflugbuch und Flugplatzpflicht stammt wirklich aus der Nazi-Zeit.

4. August 2021: Von Holgi _______ an Wolff E. Bewertung: +0.00 [4]

Das die Nazis die Luftaufsicht eingeführt haben ist hinreichend bekannt.

Es taugt aber als Argument nicht mehr, denn wir hatten seit 1945 , 75 Jahre Zeit das entsprechende Gesetz abzuschaffen.

Wir haben es nicht abgeschafft, sondern haben es bei jeder Novelle der Luftfahrtgesetzgebung übernommen und an das aktuelle Tagesgeschehen angepasst.

Daraus kann man nur schließen, das es Seitens des Gesetzgebers so gewollt ist. und ich spreche vom heutigen Gesetzgeber und nicht von den Nazis.

Man kann nicht argumentieren das etwas nur schlecht ist weil es die Nazis eingeführt oder auch benutzt haben.

Wer solche Argumente nötig hat, disqualifiziert sich selber.

4. August 2021: Von Friedhelm Stille an Holgi _______ Bewertung: +4.00 [4]
Man kann auch nicht argumentieren, das alles gut ist, nur weil die Legislative Gesetze übernommen oder angepasst hat.
Gerade im Bereich High Tech im Allgemeinen und der Luftfahrt im Speziellen sehe ich weder in der aktuellen noch den vergangenen Administrationen irgendeine Kompetenz.
4. August 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

Im Gegenteil: Es beweist historisches Bewusstsein, und ich würde nie bestreiten, dass es seitdem durch einen perfekt demokratisch legitimierten Gesetzgeber wieder und wieder affirmiert wurde. Es zeigt aber auch, dass dieser vollkommen übertriebene Kontrollwahn wider der Datensparsamkeit und der Flugsicherheit niemals aus dem Gesetz gestrichen wurde.

Was ein allgemeines Problem ist, der gemeinsame Besitzstand der EU beispielsweise umfasst mittlerweile über 100.000 Textseiten, FCL und AMC sind deutlich über 1000 Seiten. Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?). Die Flurbereinigung in SH war Anfang der 80er vorbei, das Amt bzw. viele Mitarbeiter gab es noch um das Jahr 2000. Böhmermann bringt sein Ziegenf...ergedicht und uns fällt auf, dass wir die Beleidigung anderer Staatsoberhäupter, aus Zeiten von Wilhelm Zwo, vielleicht doch mal aus dem StGB streichen sollten. Hätten wir das bloß mal 50 Jahre früher gemacht.

Und dieses sich-selbst-an-die-Kette legen ist eben doch das Überbleibsel aus einem absoluten Unrechtsstaat. Wollen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben oder nicht? Werden wir gerade in der Fliegerei nicht andauernd über Gebühr durch ein viel zu enges Korsett eingeschnürt? Selbst wenn da mal ein Gesetz auf EU-Ebene geändert wird, dauert es lange, bis in der BRD die Gesetze eine Ebene tiefer (LuftVG et al) überhaupt angepasst werden. Das sorgt nur für Rechtsunsicherheit und dann auch Normenerosion. Was meinst du, wie oft in Deutschland noch von der Notwendigkeit einer Schüleranmeldung ausgegangen wird (gibt's in FCL aber nicht mehr). Die Abschaffung der Funkzeugnisse ist noch ein gutes Beispiel. Von der ZÜP wollen wir gar nicht erst anfangen, um den Rahmen nicht zu sprengen.

Klare, einfache, nachvollziehbare, sinnvolle Normen. Weg mit wuchernder Bürokratie. Gesetze wieder schlank machen. Freiheit zulassen.

Ja, es gab sogar im NS-Staat sinnvolle Regelungen (Adhäsionsverfahren im Strafprozess, hat sich zwar nicht so durchgesetzt, aber ist Standard in vielen anderen Rechtstaaten), wieso müssen wir eine, welche direkt zur Judenverfolgung mal eingeführt wurde und uns ein Blockwartwesen bescherte, aufrechterhalten?

Das die Nazis die Luftaufsicht eingeführt haben ist hinreichend bekannt.

Ich vermute mal, das wissen weniger als 20% der Flieger. Kann mich täuschen, aber frag mal einen Raum voller Flugschüler. Oder den Stammtisch eines beliebigen Vereines. Ist aber für den Inhalt der Regelung sekundär. Und wie allergisch du darauf reagierst, ist eher bezeichnend für deine Kritikfähigkeit in dem Punkte.

Man kann nicht argumentieren das etwas nur schlecht ist weil es die Nazis eingeführt oder auch benutzt haben.

Stimmt. Siehe Adhäsionsverfahren. Der Flugleiterzwang hingegen ist überflüssig, selbst wenn er ab und an von engagierten netten Menschen ausgeübt wird. Die Institutions gehört unverzüglich abgeschafft.

Wer solche Argumente nötig hat, disqualifiziert sich selber.

Bedaure, wer solche Argumentationen gegen den Rest der Welt, auch der rechtstaatlich-zivilisierten, fortführt, hat ein viel zu enges Denken. Versuch mal, die Flugleiterpflicht an einem GA-Platz in Südfrankreich, Nordschweden oder in der Pilotenlounge in Teterboro den dortigen Kollegen von dir darzulegen. Viel Erfolg. Vielleicht bekommen die dich ja mal eingenordet. Außer an einem Platz mit maximalen Mischverkehr am Wochenende werden dir die Argumente ganz schnell ausgehen. Und auch dort genügt ein Startleiter, solange viele Stahlseile in die Luft gezogen werden.

4. August 2021: Von Erik N. an Holgi _______ Bewertung: +10.00 [10]

Die Nazis haben es eingeführt zur Verhinderung der Reichsflucht, die Bundesrepublik hat den Status übernommen, aber mit Sicherheit begründet. Davon zu schreiben, ist kein "Nazi-Spruch". Bitte sachlich bleiben.

4. August 2021: Von ch ess an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

...und wenn man sieht, wer am Anfang die bestehenden Gesetze übernommen/parlamentarisch abgesegnet hat, dann stellt man eine unangenehm grosse Schnittmenge vorher/nachher fest... Leider hat sich nie eine Sachkunde eingestellt, die das abgeschafft hätte. Vllt auch, weil in der Politik Leute das Sagen haben, die Kontrolle/Kontrollmöglichkeit positiv finden. FOF sollte ja langsam möglich werden, gut Ding will Weile haben.

4. August 2021: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

14. Oktober 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +3.00 [3]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

Stimmt, Willi, Asche auf mein Haupt - zeigt, dass das, was man mal falsch (hier: In Kriminologie an der Uni) gelernt hat, dann noch ganz lange haften bleibt. Danke für den Hinweis!


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