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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Mai 2020: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Solange die Behörden sich in dieser Art verhalten - besoffen von den neuen Möglichkeiten, Menschen hinterherzuschnüffeln, das Leben schwer zu machen, Bußgelder anzuhängen und generell "Nein" zu sagen - sehe ich diese als das Haupthindernis dafür die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie so gering wie möglich zu halten.

Die Behörden sind doch deutlich freizügiger als der DAEC und manche Landesverbände, oder?

Nachtrag: zumindest die Deutschen Behörden

6. Mai 2020: Von Chris _____ an Alexander Callidus Bewertung: +3.00 [4]

@Alexander: Danke für die Übersicht!

Ja, und was das Verhalten der Behörden vs. den Verbänden betrifft, es kommt halt immer auf den Vergleich an. Mit Macht kommt Verantwortung, Leute mit Entscheidungsbefugnissen müssen sich anders messen lassen als welche ohne.

Und natürlich gibt es überall immer auch "Gute". Das Problem sind halt die anderen.

@Willi, sorry wenn dir meine Wortwahl missfällt. Ich mag aber klare Worte, zumal wenn sie nicht beleidigend sind, wie in diesem Fall, da sie sich nicht gegen konkrete Personen richten.

Was das "Schnüffeln" angeht, bezog ich mich auf Jans Erzählung, dass er seinen Reiseverlauf detailliert darstellen musste. Gibt aber noch so viele weitere Ansatzpunkte. So habe ich die Snowden-Veröffentlichungen noch nicht vergessen (und der Skandal ist nach wie vor aktuell). Ständig wird die Vorratsdatenspeicherung verlangt, was nichts anderes ist als Schnüffeln. Aktuell diskutiert man eine Corona-App mit ähnlichem Potenzial.

Und was die Machtbesoffenheit angeht, nunja, diese menschliche Mentalität findest du sogar im einfachsten Gemeinderat bei der Baugenehmigung deiner Gartenhütte.

Schlussendlich, mein eigentlicher Punkt abseits von der Wortwahl ist, dass der Staat helfen soll, die wirtschaftlichn Folgen klein zu halten. Das ist nicht der Fall, wenn bürokratische "Heiligtümer" wichtiger sind als die eigentliche Substanz, schönes Beispiel bei Jan: die Flugleiterpflicht wichtiger als die Betriebspflicht. Da wird falsch priorisiert, nämlich "im Zweifel dagegen". Und niemand will die erste Unterschrift setzen, zu liberal sein, etc.

6. Mai 2020: Von Carmine B. an Chris _____

Nach der aktuellen Revision der Corona Eindämmungsverordnung (5. SARS-CoV-2-EindV)in Sachsen Anhalt hatte ich mich schon gefreut, wieder meiner Tätigkeit als CRI nachgehen zu können.

Auszug:

(6) Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer

Einrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Fahr- und Flugschulen, Musikschulen, Jugend- und Familienbildungsstätten, Ernährungskurse, Sprach- und Integrationskurse der Integrationskursträger) sollen vorrangig in Form digitaler Kommunikations- und Lernformen genutzt werden. Abweichend von Absatz 3 Nr. 14 ist eine Öffnung für Einzel- und Kleingruppenunterricht bis zu fünf Personen bei Einhaltung der Hygieneregeln nach § 1 Abs. 6 zulässig; dies gilt nicht für:

1. den Gesangsunterricht und den Unterricht mit Blasinstrumenten an Musikschulen und

2. die praktische Ausbildung in Fahr- und Flugschulen, soweit der Mindestabstand von

1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder keine Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Abs. 2 getragen wird.

Daraufhin haben die Flugschulen am Platz wieder ihren Betrieb aufgenommen und bieten jetzt neben der Vercharterung (die weitgehend unbeeinträchtigt weiterlief) auch wieder Schulflüge mit LehrerIn an.

Nun steckte mir der Buschfunk aber, dass die Regelung wohl nur für ATOs greife. Dies ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, da es dem Virus egal ist, ob ein ATO Fluglehrer oder ein selbstständig tätiger FI/CRI neben ihm sitzt. Eine Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage an die zuständige Landesluftfahrtbehörde, die wohl die ATO Regelung in den Raum gestellt hat, steht bislang noch aus. Ich werde berichten.

6. Mai 2020: Von Sven Walter an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]

mal abgesehen vom Normzweck, allein schon der Wortlaut erlaubt es in jeglicher Form der Flugschule. Es geht um Flugunterricht, und dort steht nicht, ob es sich um ein Luftsportgerät, eine deklarierte trainingsorganisation oder halt die von Dir erwähnte ATO betrifft. Einfach machen. Der Wortlaut ist eindeutig.


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