 |
Antworten sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
⇠
|
33 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|
|
|
Das Geheimnis der Beschränkung der Graspiste in Genf geht wohl auf die sehr fragile Beziehung zwischen LSGG und der GA zurück. Am liebsten hätte man die kleinen Flieger dort ganz weg. Die GA wird nur "geduldet", jedes Vorkommnis, das zur Kritik am Verhalten von Privatpiloten reicht, bringt die Beziehung in Gefahr.
Eine vernünftige oder plausible Erklärung der Einschränkung der Graspiste für Einmots darf man daher nicht erwarten. Wie der Slotkoordinator sagte, "es ist wie es ist". Anders ausgedrückt: Einmots dürfen froh sein, dass sie überhaupt noch geduldet werden. Alle anderen Flieger haben sich einzureihen und für die Betonpiste ein Slot zu beantragen.
Das Ausweichen nach LSGL ist sicher die beste Lösung, geht aber leider nur VFR. Sonst bliebe nur Bern-Belp.
|
|
|
Hallo Herr Brill, jetzt, wo Sie Gretchen verkauft haben, wird man nun doch bald auch zweimotorig unter 2t auf die Graspiste anfliegen können! Es sind Bestrebungen im Gange, dies vom Bazl ausweiten zu lassen. Mit freundlichen Grüssen Christoph Scheidegger
|
|
|
... wow! It's the little things in life!!! Dann aber wahrscheinlich nicht N-reg oder so ... naja schön das einer zum Nachdenken gekommen ist!
Habe übrigens nach wie vor keine Antwort vom BAZL zu meiner Anfrage bezüglich der Gründe.
biele Grüße Jan Brill
|
|
|
Hallo Herr Brill, hoffe, dass Sie mit der N-Einschränkung nicht noch recht bekommen, weiss man ja nie heutzutage.... Tatsache ist, die Einschränkung "single engine only" wurde endlich, nach mehrmaligem Nachfragen, für die Graspiste rausgekippt. Im AIP steht nun nur: grassparking single engine only, die Graspiste ist lediglich auf 2000kg beschränkt, wohlgemerkt, ohne die ehemalige Beschränkung auf einmotorige (wie Sie richtigerweise feststellen, kann niemand wirklich sagen, wieso diese Beschränkung über Jahre Tradition war!) Nun kann man sich diesselbe Frage zum "Grassparking" stellen, doch glaube ich hier, dass es sich um unterschiedliche Drainage-Kriterien, beziehungsweise Unterbau-Unterschiede des Geländes handelt. Also kurz, landen und starten kann man nun zwei-motorig unter 2t, einen Abstellplatz jedoch fürchte ich, ist nur per PPR zu haben, da wir in Genf zeitweise akuten Parkplatzmangel haben. Das Problem ist leider nur halb gelöst...
|
|
|
... danke für das Update. Schön dass sich etwas bewegt hat. Habe nach wie vor keine Antwort vom BAZL, denke aber mal dass man hier Fakten sprechen lässt.
Nachdem LSZH nun die kleine GA per Gebührenordnung vor die Tür gesetzt hat hoffe ich dass dieser Schritt den Nutzern von LSGG erspart bleibt.
viele Grüße Jan Brill
|
|
|
Ich wundere mich ein wenig, dass die Situation in ZRH kein Thema war in P&F bisher, Samedan wurde ja damals berichtet. ZRH ist meiner Ansicht nach ein wesentlich krasserer Fall von Gebührenmissbrauch (Lenkungsabgabe die durch Kosten begründet wird) als es Samedan war und schliesst de fakto den einzig brauchbaren IFR Platz dieser Metropole für die Flieger unter 2 Tonnen. Wäre schon was für Euch, oder?
|
|
|
... ist doch Thema, in der Januarausgabe.
MfG jb
|
|
|
Ah, ok. die hab ich noch nicht :)
Vernehmlassung an BAZL und Flughafen läuft Ende Dezember ab.
Beste Grüsse
Urs Wildermuth
|
|
|
⇠
|
33 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|