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17. November 2008 Jan Brill
Behörden
Lösungsweg für Filser-Transponder zeichnet sich ab
Die EASA hat mit der am 12. November 2008 veröffentlichten AD 2008-0183 einen Lösungsweg für die faktisch gegroundeten Funkwerk/Filser-Transponder aufgezeichnet. Das interessante dabei ist, dass die Ursache für die Problematik mit diesen Transpondern nach wie vor nicht gefunden wurde. Die EASA bescheinigt ausdrücklich, dass die Geräte der anzuwendenden ED73-Norm voll und ganz genügen. Filser hatte in den letzten Monaten dennoch eine Modifikation erarbeitet, die die Problematik abmildert.
Die Situation stellt sich im Moment wie folgt dar (nach EASA):
1. A/C-Transponder der Baureihen TRT600 dürfen bis auf weiteres nicht mehr im transponderpflichtigen Luftraum betrieben werden (wenn Mode-S-Abfragen stattfinden). Dies besagt die nun aktualisierte AD 2008-0158R2. Hier wird es voraussichtlich auch keine direkte Nachbesserung geben, Filser bietet den betroffenen Kunden jedoch ein kostengünstiges Upgrade auf den TRT800 anbieten.
2. Mode-S-Transponder der Baureihen TRT800A und -H, also die Rechteck-Geräte und die Geräte mit hoher Ausgangsleistung für >15.000 ft, dürfen betrieben werden, wenn der Modstand 10 eingerüstet wurde. Das geht aus der neu herausgegebenen AD 2008-0183 hervor. Dabei handelt es sich um eine Hard- und Softwaremodifikation, die Filser kostenlos anbietet. Aufgrund der hohen Zahl der betroffenen Transponder wird dies jedoch einige Zeit (zwei bis drei Wochen) in Anspruch nehmen, Filser bittet alle Kunden hier sich für die Abwicklung an das RMA-Verfahren zu halten.
3. Mode-S-Transponder der Baureihen TRT800 (<15.000 ft) dürfen ohne Modifikation wieder verwendet werden. Diese frohe Botschaft muss man zwischen den Zeilen lesen. Die Information ergibt sich aber aus der Tatsache, dass in der AD 2008-0158R2, welche die AD 2008-0158R1 ablöst, die TRT800-Geräte nicht mehr aufgeführt sind und sich AD 2008-0183 nur auf -A und -H Baureihen bezieht.
Allerdings, und nun beginnt der unübersichtliche Teil, dies ist lediglich der Standpunkt der EASA. Noch hat das LBA keine entsprechende LTA herausgegeben. Die Frage was hier gilt (EASA oder LBA) ist eine Frage mit der sich zahlreiche Halter in den letzten Monaten beschäftigen durften. Eine klare Antwort ist hier im europäischen Kompetenzgerangel nicht zu geben.
Außerdem: Noch haben Skyguide und DFS NOTAMS veröffentlicht, die den Betrieb der Transponder TRT600, 800A und 800H untersagen. ###-MYBR-###A3601/2008 EDMM EDGG EDWW from: 2008/10/22 14:49 until: 2008/12/19 23:59 EST THE USE OF MODE S TRANSPONDERS TRT600, TRT800A AND TRT800H OF FUNKWERK AVIONICS GMBH IS NOT ACCEPTED OVER THE TERRITORY OF GERMANY FOR FLIGHTS FOR WHICH A TRANSPONDER IS REQUIRED.
... und ...
A0561/2008 LSAS from: 2008/11/06 08:46 until: 2008/12/25 04:00 EST ACFT EQUIPPED WITH FILSER (FUNKWERK AVIONICS) TRT600, TRT800A, TRT800H TRANSPONDERS ARE NOT AUTH TO BE OPR IN CONTROLLED AIRSPACE OVER SWISS TERRITORY. DO NOT CTC CONTROLLERS FOR AN INDIVIDUAL EXEMPTION.###-MYBR-###
Solange diese NOTAMS in Kraft sind, bleibt der Betrieb der Transponder rechtlich unzulässig.
Die Firma Funkwerk Avionics hatte in den letzten Monaten einen bemerkenswerten Hürdenlauf durch die deutsche und europäische Luftfahrtbürokratie zu absolvieren. Zwischen EASA, Flugsicherung, LBA, Ministerium und wütenden Kunden hat die Firma erleben müssen wie sich das Zuständigkeitsgerangel in der deutsch-europäischen Luftfahrt in der Praxis auswirken kann.
Pilot und Flugzeug hat diesen Hürdenlauf aufmerksam mitverfolgt. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 30. November 2008.
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Eine wirkliche Lösung scheint immer noch nicht in Reichweite. So erlaubt das nachfolgende Notam den Gebrauch der TRT 800 A und H nach Durchführung der Mod. 10 zwar wieder in Deutschland, untersagt es aber weiterhin in der CTR Düsseldorf. A4003/2008 EDGG EDWW EDMM from: 2008/11/21 12:33 until: 2009/03/31 23:59 EST FOR FLIGHTS FOR WHICH A TRANSPONDER IS REQUIRED, THE USE OF MODE S TRANSPONDERS TRT 800A AND 800H OF FUNKWERK AVIONICS GMBH IS ONLY ACCEPTED OVER THE TERRITORY OF GERMANY (EXC DUESSELDORF CTR), IF MODIFICATION MOD INDEX-10 TRT 800A ALL PART NUMBERS (P/N), SERIAL NUMBERS (S/N) UP TO AND INCLUDING 40539908 AND FOR TRT 800H UP TO AND INCLUDING P/N OR S/N 30250007 IS INSTALLED.
Nachdem die EASA in Ihrer AD bestätigt hat, dass Funkwerk zum wiederholten Male nachgewiesen hat, dass die Transponder den Zulassungskriterien in vollem Umfang entsprechen, scheint das Verbot in der CTR Düsseldorf ein Akt behördlicher Willkür.
Nach wie vor ist der Betrieb in der Schweiz und in England untersagt.
Nachfragen bei Funkwerk - auch über den Stand der Modifikationen - werden seit 2 Wochen überhaupt nicht mehr beantwortet.
Götz Boenigk Feuerbachweg 12 33659 Bielefeld
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