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12. September 2008 Jan Brill

Technik: Funkwerk Filser Transponder


Vorerst keine Pauschalgenehmigung für den Betrieb eines Funkwerk Filser-Tansponders in Deutschland

Überraschendes traf heute in der Redaktion ein. Unser Antrag für eine pauschale Betriebs-Genehmigung unseres von der EASA AD No. 2008-0158 betroffenen Filser-Transponders im deutschen Luftraum wurde durch die DFS abgelehnt. Im "Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs", wie die DFS schreibt. Eine Genehmigung käme nur im Einzelfall für "Werkstatt-, Test- und Überführungsflüge" in Betracht. Damit zerschlagen sich Hoffnungen, die Auswirkungen der EASA AD zumindest in Deutschland vorerst zu minimieren. Das Redaktionsflugzeug wäre für Flüge im transponderpflichtigen Luftraum gegroundet, hätten wir nicht bei Bekanntwerden der AD umgehend einen Becker BXP6401-1 bestellt.

Die Ablehnung durch die DFS überrascht. Funkwerk (Filser) hatte die Hoffnung geäußert, zumindest für Deutschland eine pauschale Genehmigung zum Betrieb der von der EASA als problematisch eingestuften Transponder zu erreichen, eine Möglichkeit, die die EASA ausdrücklich vorsieht. Für die Amsterdam FIR hatte die niederländische Flugsicherung eine solche Genehmigung auch am 9.9.2008 erteilt.

Die DFS erteilt eine solche Genehmigung zumindest vorerst nicht. Zitat:
Antrag AIS-C vom 27.08.2008 /N7311Y/PA30

Sehr geehrter Herr Brill,

leider muss Ihr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des von Ihnen genannten Flugzeugs, das mit dem von Ihnen genannten Transponder ausgerüstet ist, für den von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) kontrollierten transponderpflichtigen Luftraum im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs abgelehnt werden.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen in der Lufttüchtigkeitsanweisung des Luftfahrt-Bundesamtes LTA-Nr. D-2008-304R2 vom 03.09.2008, der Airworthiness Directive AD No. 2008-0158 vom 21.08.2008 sowie auf § 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3093).
Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir zudem darauf hin, dass die DFS nur eine Entscheidung für den von der DFS kontrollierten Luftraum treffen kann. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die DFS kommt nur im Einzelfall für die Durchführung von Werkstatt-, Test- und Überführungsflügen im von der DFS kontrollierten transponderpflichtigen Luftraum in Betracht.

Für Betreiber eines Filser-Transponders, die in Deutschland in den transponderpflichtigen Luftraum befliegen wollen, bleibt nur eine Genehmigung im Einzelfall einzuholen. Wo, wann und wie diese erteilt wird, ist aus der Antwort der DFS nicht zu entnehmen.

Damit bestätigt sich leider unsere Einschätzung vom 23.8.2008, nach denen diese Transponder mit Inkrafttreten der EASA-AD faktisch gegroundet sind. Wer einen Filser-Transponder hat und im transponderpflichtigen Luftraum fliegen will, der hat im Moment nur die Möglichkeit
  • auf einen Fix von Filser zu warten oder
  • einen anderen Transponder zu kaufen und einzubauen.

Austausch gegen Becker-Transponder

Tatsächlich haben wir letzteres getan. Am 28. August orderten wir für unser Redaktionsflugzeug einen Becker BXP6401-1 (die PA30 benötigt Mode-S Class 1, ansonsten hätte es auch Class 2 getan).
Das Gerät wurde auch pünktlich geliefert und wird nun eingebaut. Dank der runden Bauform kann der BXP unseren TRT800 platzmäßig direkt ersetzen, Becker hat aber auch Rechteckgeräte wie den BXP 6403 im Angebot. Die Kosten von weit über 2.000 Euro für Kauf und Einbau tragen wir im Moment freilich allein.

Betroffene Halter haben nun die Möglichkeit bei Funkwerk-Avionic auf Nachbesserung oder Wandlung zu drängen. Wir warten erstmal ab. Ich bin der Ansicht, dass nur eine Nachbesserung der Transponder zum Erfolg führen kann. Es ist nämlich nicht anzunehmen, dass Funkwerk-Avionic eine Wandlung (=Geld zurück) von über 3.000 Transpondern bedienen kann.

Halter die Ihren Filser-Transponder von einem Händler gekauft haben sollten sich mit diesem in Verbindung setzen. Pilot und Flugzeug sind Fälle bekannt, in denen Händler einen Austausch gegen Geräte anderer Hersteller zumindest in Aussicht gestellt haben.

Ich bitte die betroffenen Filser-Kunden im Interesse aller Beteiligten vorerst nicht auf Wandlung (also Geld zurück) bei Funkwerk zu drängen, denn in diesem Fall stünden die Halter mit großer Wahrscheinlichkeit bald mit einer unbesicherten Insolvenzforderung, sowie einem nicht zugelassenen Transponder dar.

Der Ärger den viele Piloten in E-Mails und Telefonaten mit der Redaktion von Pilot und Flugzeug zum Ausdruck begracht haben, ist verständlich. Auch wir hätten für die mehr als 2.000 Euro eine andere Verwendung gefunden, aber eine Lösung kann nur darin liegen, dass Funkwerk die Transponder nachbessert und dazu braucht das Unternehmen offensichtlich noch etwas Zeit.


  
 
 





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