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10. November 2005 Jan Brill

Luftrecht: LuftSiG


Im freien Fall: Das Luftverkehrssicherheitsgesetz

Die Richter des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht staunten nicht schlecht, als ihnen (Noch)-Innenminister Otto Schily erklärte, das der vom LuftSiG erlaubte Abschuss eines Zivilflugzeuges über dem Bundesgebiet ja "in der Realität gar nicht vorkäme", folglich nur eine "theoretische Möglichkeit sei". Also alles nur Spass?? Die Richter äußerten in der mündlichen Verhandlung zum LuftSiG gestern doch eine gewisse Skepsis ob dieses Gesetzeswerks. Der für viele Beobachter befremdliche Auftritt des Otto S. war da nicht gerade hilfreich die Zweifel auszuräumen. Es ist anzunehmen, dass auch dieser Schnellschuss aus der rot-grünen Bastelstube nicht ungeschoren am höchsten deutschen Gericht vorbeikommt. Währenddessen kassierte das Verwaltungsgericht Minden die Bürokraten-Vendetta eines offenbar vollständig außer Kontrolle geratenen Amtmannes im Regierungspräsidium Münster. Das Luftsicherheitsgesetz befindet sich im freien Fall...

© ftd.de 
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Bei der Verhandlung und Prüfung des LuftSig vor dem Bundesverfassungsgericht geht es nicht in erster Linie um die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Kernpunkt der von Burkard Hirsch angeführten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ist die im Gesetz festgelegte Möglichkeit, nach der der Verteidigungsminister den Abschuss eines Zivilflugzeuges und damit die Tötung der Insassen zum "Schutz" der Bevölkerung befehlen kann. Dass es praktisch gar nicht möglich ist in der Kürze der Zeit und angesichts der Eigendynamik einer solchen Situation eine Feststellung dieser Art überhaupt zu treffen, ist jedem auch nur halbwegs mit der Materie vertrauten Piloten sonnenklar.
Es gruselt einem geradezu vor den zahlreichen Möglichkeiten von Missverständnissen und Fehleinschätzungen die sich hier auftun. Ein Blick in die Flugunfalluntersuchung von BfU und NTSB zeigt beispielhaft die unzähligen Fehlermodi und Ungereimtheiten in der Kommunikation, die schon ohne Zutun eines Übeltäters im fliegerischen Alltag möglich sind. Hier spielen ganz klar fachfremde Bürokraten mit Menschenleben und setzen sich - vor lauter Terror-Hysterie - dabei über die grundlegenden Menschenrechte und das Grundgesetz hinweg.

Gegenstand der Verhandlung in Karlsruhe sind die Verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das "Abwägen von Leben" das mit einer solchen Entscheidung daher geht (siehe Pilot und Flugzeug Ausgabe 2004/08 Seite 17 ff.). Eine Entscheidung hierzu wird im ersten Quartal nächsten Jahres erwartet.

Bürokraten-Vendetta in Münster

In direkten Zusammenhang mit der ZUP steht dagegen der bürokratische Amoklauf eines Amtmannes im RP-Münster gegen einen unbescholtenen Bürger und Piloten. Exemplarisch belegt der RP-Münster hier unsere Kritik, dass unklare Kriterien und Auslegung der ZUP der bürokratischen Willkür Tür und Tor öffnent. Ein Segelflug- und Motorseglerpilot aus Oerlinghausen wehrte sich trickreich und unkonventionell gegen die Umkehr der Unschuldsvermutung, wie sie die ZUP mit sich bringt (Pilot und Flugzeug berichtete).
Die Rache des scheinbar gekränkten RP kam prompt: Am 29.09. schrieb ein gewisser Herr Plätzer der Luftfahrerschein sei umgehend (Zitat: "bei mir") abzuliefern, es bestünden erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Piloten. Mittels Sofortvollzug griff man zur schärften Waffe der Bürokratie, etwa so, als ob Pilot Maurice Konrad noch gestern beim Platzrundenschrubben mit Mohammed Atta gesehen worden wäre.
Art und Wortlaut des Schreibens lassen nur einen Schluss zu: Hier soll einem aufmüpfigen Bürger mal richtig gezeigt werden wo der Hammer hängt (auch darüber berichtete Pilot und Flugzeug).

Das Verwaltungsgericht Minden kassierte nun unter dem Aktenzeichen 3L735/05 den bizarren Irrsinn aus der Feder des Tintenspritzers von Münster. Der Sofortvollzug wurde aufgehoben, ein Terrorverdacht liegt - natürlich - nicht vor. Der Vorgang nimmt nun seinen geregelten verwaltungsrechtlichen Lauf und Herr Konraad behält bis zu einer Klärung selbstverständlich seine Pilotenlizenz.
Damit folgt das Gericht in Minden einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 14.10., das in einem ähnlich gelagerten Fall gegen einen Berufspiloten den behördlich angeordneten Sofortvollzug ebenfalls aufhob, und darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ZUP und des LuftSiG äußerte (siehe Information der deutschen AOPA zu diesem Thema).

Offenbar ist gerichtliches Eingreifen von Nöten um die Übergriffe außer Kontrolle geratener Berufstintenspritzer in den Regierungspräsidien zu bändigen. Es ist geradezu absurd einem unbescholtenen und gesetzestreuen Bürger, der sich gerichtlich gegen die ZUP zur Wehr setzt, "Unzuverlässigkeit" und damit im Sinne des LuftSiG terroristische Absichten zu unterstellen.

Absurdes Handeln des RP-Münster

Wenn Plätzer tatsächlich davon ausging Herr Konrad würde sich in Bälde der AlQuaida oder dem islamischen Dschihad anschliessen ist dem Mann nicht mehr zu helfen. Wahrscheinlicher ist aber, dass es die bedrängte Behörde hier einem Bürger mal so richtig zeigen wollte.
Das LuftSiG gibt den Erlaubnisbehörden nun endlich die Möglichkeit mittels Sofortvollzug mal so richtig zuzuschlagen. Bürokraten vom Schlage Plätzers, die ein umstrittenes und fehlerhaftes Gesetz als Pauschalkeule gegen Bürger einsetzen, gehören raus aus dem Dienst am Kunden.
Das Luftsicherheitsgesetz, dass solche willkürlichen bürokratischen Scheunentore öffnet, gehört zurückgenommen, die Unschuldsvermutung wieder hergestellt. Auch für Piloten. Vielleicht begreift das nun endlich auch der DAeC...


  
 
 




12. November 2005: Von Maurice Konrad an Jan Brill
Die Bez. Reg. Münster hat mir heute meinen neuen Schein geschickt mit Motorsegler Eintrag und Lehrberechtigung.

Ich denke das wird dem Herrn Plätzer schwer zugesetzt haben. Denn seine aus der Luft gegriffene Behauptung das ich stelle eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen dar, stimmt ja wohl doch nicht. Für mich stellt die Begründung des Sofortvollzuges eine Beleidigung dar.

Dieser Satz ist schon wieder eine Anmaßung der Behörde. Wer keine Arbeit hat macht sich welche habe ich das Gefühl.

„Ich bitte noch um Rückgabe der Lizenz vom 20.10.2005. Diese können Sie wie auch die Lizenz vom 10.10.2003 durch den Vermerk „ungültig“ entwertet zurück bekommen.“

Leider sind meine Briefmarken schon alle. Meine Briefumschläge sind auch schon alle.

am 11.November habe ich schon diese E-Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr Scheiper,

wie gestern telefonisch erklärt benötige ich auch meinen alten Luftfahrerschein. Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden das der Widerruf und die Einziehung meiner Lizenz durch sie zur Zeit nicht rechtens ist. Für mich heißt das, dass sie rechtswidrig dieses Dokument in ihren Besitz gebracht haben. Gemäß § 39 Abs.1 Satz 2 LuftPersV ist bei einer Verlängerung der Luftfahrerschein neu auszustellen.

Da der Luftfahrerschein nur einzuziehen ist (§29 Abs.1 LuftVZO), wenn Unzuverlässigkeitstatbestände gemäß § 24 Abs. 2LuftVZO vorliegen, sind sie nicht berechtigt das Dokument zurückzufordern und damit auch nicht berechtigt das Dokument zu beschädigen oder zu verändern.
Sollten sie den Luftfahrschein beschädigen oder in irgendeiner Form als ungültig kennzeichnen, könnte jeder, dem ich meine lückenlose Fluglehrertätigkeit nachweisen will, der Meinung sein, dass bei mir schon mal Unzuverlässigkeitstatsachen vorgelegen haben.

Herr Scheiper, ich warne Sie nochmals eindringlich davor meinen Luftfahrerschein, von dem ihre Behörde rechtswidrig Besitz ergriffen hat, zu beschädigen oder zu verändern.
Ich fordere sie auf mir meinen alten Luftfahrerschein innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Maurice Konrad.

Mal schauen was da kommt, wahrscheinlich eine Ordnungsvergnügung, wegen Ungehorsam

Bekomme ich den Schein nicht, könnte es Unterschlagung sein.
Haben die den geändert, ist es vielleicht Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung.


Beste Grüße
Maurice Konrad
16. November 2005: Von Maurice Konrad an Maurice Konrad
Hier scheint sich einer berufen zu fühlen meinen Schein unbedingt persönlich entwerten zu wollen. Das Misstrauen ist mir vollkommen unverständlich, ich kann das Ding doch auch selbst zerschneiden und wegschmeißen. Die Rechtsgrundlage für diesen Unnützen Verwaltungsvorgang kann der gute Mann auch wieder mal nicht benennen.

Sehr geehrter Herr Konrad,

die Aufforderung zur Rückgabe der Lizenz erfolgt bei jedem Lizenzinhaber, da die Neuausstellung die bisherige Lizenz ersetzt und Sie nur in Besitz einer gültigen Lizenz sein dürfen. Die Rückgabeaufforderung steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen bisher nicht beantragten Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, sie erfolgt auch bei der Verlängerung der Lehrberechtigung eines Segelfluglizenzinhabers ohne Motorseglerberechtigungen.
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Scheiper
Bezirksregierung Münster
Dezernat 59 - Luftverkehr
48128 Münster

Also frage ich noch mal nach um in Erfahrung zu bringen auf welcher Rechtsgrundlage eine Lizenz im Zusammenhang mit einer Verlängerung eingezogen wird.

Sehr geehrter Herr Scheiper!

Auf welcher Rechtsgrundlage sehen sie sich ermächtigt eine Lizenz bei einer Verlängerung einzuziehen?
Wer trägt das Risiko wenn die Lizenz auf dem Postweg zu ihnen abhanden kommt?
Womit muss ich rechnen wenn die Lizenz bei ihnen nicht ankommt?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Konrad

Da fällt mir noch eine Frage ein. Wer trägt die Kosten für so einen unnutzen Vorgang? Ich kann das Ding auch selbst zerschneiden und ins Altpapier schmeißen. Was begründet dieses Misstrauen? Ich verstehe dass die unbefristete Ausstellung der Segelfluglizenzen ein tiefes Loch in den Arbeitsbereich des Schachbearbeiters gerissen hat. Aber muss er denn jetzt unsinnige Verwaltungsvorgänge erfinden um sich zu beschäftigen?

Maurice
17. November 2005: Von Armin Mueller an Maurice Konrad
Da weiß Herr Scheiper wohl etwas (oder er glaubt etwas zu wissen), das die Luftämter Nord-und Südbayern, sowie das LBA nicht wissen.
Sämtliche meiner Lizenzen die seit 1984 von diesen Behörden verlängert, bzw. erweitert wurden (ATPL, PPL, FI, CRI usw.) durfte ich behalten.
Vielleicht hilft ja mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde...
17. November 2005: Von  an Armin Mueller
Hi,

kann ich auch vom RP Düsseldorf bestätigen. Ich habe die gesamte Sammlung verlängerter Lizenzen seit 1982. Ich bin niemals aufgefordert worden irgend eine Lizenz (Beiblatt) zurückzusenden!!
###-MYBR-###Gruß,
Elmar
17. November 2005: Von Konrad Vogeler an 
Meine lückenlose Sammlung geht zurück auf 1972.
Die RPs in Düsseldorf, Freiburg und Dresden sind daran beteiligt.
Wie wir seit einiger Zeit erfahren, ist Münster offensichtlich in jeder Hinsicht ein besonderer Fall.

Konrad
17. November 2005: Von Eberhard Lulay an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich habe sie auch noch.
Archy
21. November 2005: Von Eckhard Völlm an Jan Brill
Kann es sein daß das RP Münster, im Angesicht zurückgehender Pilotenzahlen und dem Sparkurs der Regierung, um seine Existenz zu sichern sich so richtig wichtig machen will?
Gerüchte laufen umher, Münster steht auf der Streichliste, die Zuständigkeit soll nach Düsseldorf verlegt werden.
21. November 2005: Von  an Eckhard Völlm
Wenn die den Fachbereich streichen wollen, wäre das nicht verwunderlich und eher gut. Es dürfte allgemein bekannt sein, das Münster eher die Fahrradfahrerstadt ist als alles andere. Und da muss das Fliegen doch wo es nur geht unterbundenwerden.
21. November 2005: Von Eberhard Lulay an 
Aus wohl informierten Kreisen verlautet, dass eine Änderung angedacht ist. Aus diesem Grunde ergeht sich die Luftfahrtbehörde in Münster in diesen Aktivitäten, um ihre Daseinsberechtigung zu dokumentieren. Unter der neuen Landesregierung in NRW werde es in diesem Bereich zu einer Strukturreform zu kommen, so wurde mir aus NRW berichtet.

Archy
18. Mai 2007: Von  an Jan Brill
Durch Zufall habe ich gerade Matthias Richling als Wolfgang Schäuble auf youtube.com gefunden.
18. Mai 2007: Von Gerhard Uhlhorn an 
Klasse, danke für diesen Beitrag.
18. Mai 2007: Von  an Gerhard Uhlhorn
ich hätte eine andere idee:

die scheininhaber sollten ein pilotenkonzil einberufen, meinetwegen in konstanz, zwar nicht sooo lange wie das von 1414, und es wird auch keiner verbrannt oder abgeschossen!

auf diesem pilotenkonzil gründen wir ein gegenluftamt und wählen einen leiter des gegenluftamtes und schwören diesem ewige treue. die piloten dürfen den leiter des gegenluftamtes jedoch durch abschuß seines amtes entheben, wenn dieser den freiheitlich-demokratischen grundgedanken durch einschränkung der freiheit im grundprinzip verletzt!

auch wenn die übriggebliebenen luftämter uns mit ihrem interdikt treffen, interessiert das niemanden mehr, weil in dem gegenluftamt demokratische strukturen verankert sind, die für die piloten gedacht und nicht ein gewisser vorlaufender gehorsam wie aus alter zeit bekannt vorherrscht. (so von 1870-71)

der leiter des gegenluftamtes ist berechtigt, lizenzen auszustellen, des gegenwärtigen und damit überflüssigen luftamtes einzuziehen und durch ewig gültige lizenzen zu ersetzen.

selbstverständlich enthält die lizenz des gegenluftamtes den aufdruck:

luftfahrerlizenz für piloten, die frei von jedwedem terrorverdacht sind, unbestpitzelt und zu lebzeiten keinen überprüfungsantrag mehr stellen brauchen, weil sie durch ihre disziplin sowie verantwortungsvolles führen der luftfahrzeuge ihre fähigkeit nachgewiesen haben, verantwortungsvoller mit freiheitlichem gedankengut und ihrer freiheit umzugehen, als ihnen bisher erlaubt wurde.

- so - jetzt kann mich wieder ein luftamt wegen beleidung anzeigen! viel feind - viel ehr!

mfg
ingo fuhrmeister

das aus einem freenet-forum (spiegelt meine meinung auch wieder....)

STASI-Schäuble und seine Politschergen kümmern sich ein Dreck um die Verfassung und die Menschenrechte. Es gibt Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Warum sperrt Schäuble nicht alle Deutschen ein? Dann ist Ruhe. Mit Lagerhaltung kennen sich die Deutschen ja aus. Wenn ihnen die Verfassung und Grundgesetz nicht passen wollen sie alles daran setzen um sie so hinzubiegen wie sie es brauchen. Sie (Politiker) wurden schon oft vom Verfassungsgericht auf ihr Versagen hingewiesen und trotzdem kümmert es sie einen S.c.h.e.i.s.s.-Dreck. Sie wollen über der Verfassung und dem Gesetz stehen. Ihre Polizeischergen treten in GESTAPOmanier auf und unterbinden mit brutalstem auftreten jede Meinungsäußerung. Ist das Demokratie oder schon Diktatur? In Wirklichkeit sind wir schon ein Polizei- und Überwachungsstaat. Wohin das führt wissen wir. Also wehret den Anfängen.
Wovor haben diese G8-Diktaroren bloß so viel Angst? Bestimmt weil sie wissen das nur sie für das Unheil und die Armut in der Welt verantwortlich sind. Wenn sie schon sich hinter einem Gitter verstecken müssen, dann sollte es gleich ein Gefängnis sein. Da gehören sie hin.
PS: Schäuble haßt alle Menschen und hat Angst vor dem gemeinen Bürger.
20. Mai 2007: Von Konrad Vogeler an 
Na, das passt ja grade:

https://www.streckenflug.at/phorum-5.1.10/read.php?17,49818

Schreibt den Herren und Herrinnen Eure Meinung bis ihnen die Ohren klingeln.
Dieses mal soll keiner sagen, es hätte keiner von nix etwas gewusst.

Konrad

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