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16. November 2005: Von Maurice Konrad an Maurice Konrad
Hier scheint sich einer berufen zu fühlen meinen Schein unbedingt persönlich entwerten zu wollen. Das Misstrauen ist mir vollkommen unverständlich, ich kann das Ding doch auch selbst zerschneiden und wegschmeißen. Die Rechtsgrundlage für diesen Unnützen Verwaltungsvorgang kann der gute Mann auch wieder mal nicht benennen.

Sehr geehrter Herr Konrad,

die Aufforderung zur Rückgabe der Lizenz erfolgt bei jedem Lizenzinhaber, da die Neuausstellung die bisherige Lizenz ersetzt und Sie nur in Besitz einer gültigen Lizenz sein dürfen. Die Rückgabeaufforderung steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen bisher nicht beantragten Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, sie erfolgt auch bei der Verlängerung der Lehrberechtigung eines Segelfluglizenzinhabers ohne Motorseglerberechtigungen.
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Scheiper
Bezirksregierung Münster
Dezernat 59 - Luftverkehr
48128 Münster

Also frage ich noch mal nach um in Erfahrung zu bringen auf welcher Rechtsgrundlage eine Lizenz im Zusammenhang mit einer Verlängerung eingezogen wird.

Sehr geehrter Herr Scheiper!

Auf welcher Rechtsgrundlage sehen sie sich ermächtigt eine Lizenz bei einer Verlängerung einzuziehen?
Wer trägt das Risiko wenn die Lizenz auf dem Postweg zu ihnen abhanden kommt?
Womit muss ich rechnen wenn die Lizenz bei ihnen nicht ankommt?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Konrad

Da fällt mir noch eine Frage ein. Wer trägt die Kosten für so einen unnutzen Vorgang? Ich kann das Ding auch selbst zerschneiden und ins Altpapier schmeißen. Was begründet dieses Misstrauen? Ich verstehe dass die unbefristete Ausstellung der Segelfluglizenzen ein tiefes Loch in den Arbeitsbereich des Schachbearbeiters gerissen hat. Aber muss er denn jetzt unsinnige Verwaltungsvorgänge erfinden um sich zu beschäftigen?

Maurice
17. November 2005: Von Armin Mueller an Maurice Konrad
Da weiß Herr Scheiper wohl etwas (oder er glaubt etwas zu wissen), das die Luftämter Nord-und Südbayern, sowie das LBA nicht wissen.
Sämtliche meiner Lizenzen die seit 1984 von diesen Behörden verlängert, bzw. erweitert wurden (ATPL, PPL, FI, CRI usw.) durfte ich behalten.
Vielleicht hilft ja mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde...
17. November 2005: Von  an Armin Mueller
Hi,

kann ich auch vom RP Düsseldorf bestätigen. Ich habe die gesamte Sammlung verlängerter Lizenzen seit 1982. Ich bin niemals aufgefordert worden irgend eine Lizenz (Beiblatt) zurückzusenden!!
###-MYBR-###Gruß,
Elmar
17. November 2005: Von Konrad Vogeler an 
Meine lückenlose Sammlung geht zurück auf 1972.
Die RPs in Düsseldorf, Freiburg und Dresden sind daran beteiligt.
Wie wir seit einiger Zeit erfahren, ist Münster offensichtlich in jeder Hinsicht ein besonderer Fall.

Konrad
17. November 2005: Von Eberhard Lulay an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich habe sie auch noch.
Archy

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