Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

12. November 2005: Von Maurice Konrad an Jan Brill
Die Bez. Reg. Münster hat mir heute meinen neuen Schein geschickt mit Motorsegler Eintrag und Lehrberechtigung.

Ich denke das wird dem Herrn Plätzer schwer zugesetzt haben. Denn seine aus der Luft gegriffene Behauptung das ich stelle eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen dar, stimmt ja wohl doch nicht. Für mich stellt die Begründung des Sofortvollzuges eine Beleidigung dar.

Dieser Satz ist schon wieder eine Anmaßung der Behörde. Wer keine Arbeit hat macht sich welche habe ich das Gefühl.

„Ich bitte noch um Rückgabe der Lizenz vom 20.10.2005. Diese können Sie wie auch die Lizenz vom 10.10.2003 durch den Vermerk „ungültig“ entwertet zurück bekommen.“

Leider sind meine Briefmarken schon alle. Meine Briefumschläge sind auch schon alle.

am 11.November habe ich schon diese E-Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr Scheiper,

wie gestern telefonisch erklärt benötige ich auch meinen alten Luftfahrerschein. Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden das der Widerruf und die Einziehung meiner Lizenz durch sie zur Zeit nicht rechtens ist. Für mich heißt das, dass sie rechtswidrig dieses Dokument in ihren Besitz gebracht haben. Gemäß § 39 Abs.1 Satz 2 LuftPersV ist bei einer Verlängerung der Luftfahrerschein neu auszustellen.

Da der Luftfahrerschein nur einzuziehen ist (§29 Abs.1 LuftVZO), wenn Unzuverlässigkeitstatbestände gemäß § 24 Abs. 2LuftVZO vorliegen, sind sie nicht berechtigt das Dokument zurückzufordern und damit auch nicht berechtigt das Dokument zu beschädigen oder zu verändern.
Sollten sie den Luftfahrschein beschädigen oder in irgendeiner Form als ungültig kennzeichnen, könnte jeder, dem ich meine lückenlose Fluglehrertätigkeit nachweisen will, der Meinung sein, dass bei mir schon mal Unzuverlässigkeitstatsachen vorgelegen haben.

Herr Scheiper, ich warne Sie nochmals eindringlich davor meinen Luftfahrerschein, von dem ihre Behörde rechtswidrig Besitz ergriffen hat, zu beschädigen oder zu verändern.
Ich fordere sie auf mir meinen alten Luftfahrerschein innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Maurice Konrad.

Mal schauen was da kommt, wahrscheinlich eine Ordnungsvergnügung, wegen Ungehorsam

Bekomme ich den Schein nicht, könnte es Unterschlagung sein.
Haben die den geändert, ist es vielleicht Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung.


Beste Grüße
Maurice Konrad
16. November 2005: Von Maurice Konrad an Maurice Konrad
Hier scheint sich einer berufen zu fühlen meinen Schein unbedingt persönlich entwerten zu wollen. Das Misstrauen ist mir vollkommen unverständlich, ich kann das Ding doch auch selbst zerschneiden und wegschmeißen. Die Rechtsgrundlage für diesen Unnützen Verwaltungsvorgang kann der gute Mann auch wieder mal nicht benennen.

Sehr geehrter Herr Konrad,

die Aufforderung zur Rückgabe der Lizenz erfolgt bei jedem Lizenzinhaber, da die Neuausstellung die bisherige Lizenz ersetzt und Sie nur in Besitz einer gültigen Lizenz sein dürfen. Die Rückgabeaufforderung steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen bisher nicht beantragten Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, sie erfolgt auch bei der Verlängerung der Lehrberechtigung eines Segelfluglizenzinhabers ohne Motorseglerberechtigungen.
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Scheiper
Bezirksregierung Münster
Dezernat 59 - Luftverkehr
48128 Münster

Also frage ich noch mal nach um in Erfahrung zu bringen auf welcher Rechtsgrundlage eine Lizenz im Zusammenhang mit einer Verlängerung eingezogen wird.

Sehr geehrter Herr Scheiper!

Auf welcher Rechtsgrundlage sehen sie sich ermächtigt eine Lizenz bei einer Verlängerung einzuziehen?
Wer trägt das Risiko wenn die Lizenz auf dem Postweg zu ihnen abhanden kommt?
Womit muss ich rechnen wenn die Lizenz bei ihnen nicht ankommt?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Konrad

Da fällt mir noch eine Frage ein. Wer trägt die Kosten für so einen unnutzen Vorgang? Ich kann das Ding auch selbst zerschneiden und ins Altpapier schmeißen. Was begründet dieses Misstrauen? Ich verstehe dass die unbefristete Ausstellung der Segelfluglizenzen ein tiefes Loch in den Arbeitsbereich des Schachbearbeiters gerissen hat. Aber muss er denn jetzt unsinnige Verwaltungsvorgänge erfinden um sich zu beschäftigen?

Maurice
17. November 2005: Von Armin Mueller an Maurice Konrad
Da weiß Herr Scheiper wohl etwas (oder er glaubt etwas zu wissen), das die Luftämter Nord-und Südbayern, sowie das LBA nicht wissen.
Sämtliche meiner Lizenzen die seit 1984 von diesen Behörden verlängert, bzw. erweitert wurden (ATPL, PPL, FI, CRI usw.) durfte ich behalten.
Vielleicht hilft ja mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde...
17. November 2005: Von  an Armin Mueller
Hi,

kann ich auch vom RP Düsseldorf bestätigen. Ich habe die gesamte Sammlung verlängerter Lizenzen seit 1982. Ich bin niemals aufgefordert worden irgend eine Lizenz (Beiblatt) zurückzusenden!!
###-MYBR-###Gruß,
Elmar
17. November 2005: Von Konrad Vogeler an 
Meine lückenlose Sammlung geht zurück auf 1972.
Die RPs in Düsseldorf, Freiburg und Dresden sind daran beteiligt.
Wie wir seit einiger Zeit erfahren, ist Münster offensichtlich in jeder Hinsicht ein besonderer Fall.

Konrad
17. November 2005: Von Eberhard Lulay an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich habe sie auch noch.
Archy

6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang