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9. Mai 2023: Von Steff D. an Thomas W.
Was heißt in diesem Fall „ brav mitmachen“?

Wenn wir das aus Schrauber/Prüfersicht betrachten, wollte sicher keiner der Beteiligte ein Konstrukt wie die LSA. Und das Regelwerk bezüglich Zulassungsvoraussetzungen gibt es nicht erst seit 1 Jahr. Das man sich da jetzt überrascht gibt, ist allgemeiner Konsens in der GA. Hat halt nie einer gelesen und genauer nachgeforscht. Selbst Rotax, die ja nun hier genannte werden, hat auch erstaunlich lange gebraucht, um klarzustellen das seine UL Motoren nicht den Anforderungen der LSA nötigen Norm entsprechen. Aber das ist eigentlich auch nicht die Aufgabe von Rotax das zu prüfen.
Was es aus meiner Sicht braucht, ist relativ simpel.
Ein Wartungshandbuch vom Hersteller für die Instandhaltung des Motors (im konkreten Fall für den Austausch des Getriebes) und ein Hinweis, dass die GÜ von einem zugelassen Betrieb inkl. aller Dokumente (Form One) durchgeführt werden soll. Einbauen und fertig. Den Motor können wir in diesem Fall als zugelassen betrachten, daher ist das so kein Thema.


Der Geschädigte ist dann erstmal der Halter. Wenn sich Prüfer finden die das nicht so eng sehen, sei es drum. Denn das Gesetz gibt es erstmal schon her, das dieser auf eigene Verantwortung arbeitet/frei schreibt. Das Problem (für die persönliche Lizenz) fängt erst an, wenn:

-etwas passiert
-der erst zugewande Kunde plötzlich selber Probleme bekommt
-bei einer Überprüfung ein motivierter Sachbearbeiter (anderer Prüfer) aktiv wird


Kein Prüfer sucht sich dieses Drama aus. Generell ist er eh der Buhmann.
Darum ist eigentlich die generelle Verweigerung solcher Grauzonen-Maintenance die angenehmste Lösung.

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