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25. Oktober 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Heiss Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Werft durchgeführte Arbeiten nicht korrekt ausweisen will, daher denke ich, dass keine LTAs durchgeführt wurden. Ich könnte mir aber folgendes vorstellen:

Die Werft muss für die Austellung des ARC prüfen, ob alle LTAs durchgeführt sind. Wenn es das erste Mal ist, dass sie das Flugzeug prüfen, dann ist der Aufwand relativ hoch, je nachdem wie alt das Flugzeug ist. Offensichtlich war aber das Erstellen einer LTA-Übersicht nicht Bestandteil des Werft-Auftrags, also sprich die Aufbereitung der LTA-Prüfung für den Kunden, weswegen sie sich vermutlich auch weigern, die Übersicht herauszugeben. Um die (interne) Pürfung kommen sie aber nicht herum, um das ARC ausstellen zu können.

Grundsätzlich sind LTA-Übersichten und Betriebszeitenübersichten nicht in der Verantwortlichkeit der Werft, sondern bei der CAMO oder dem Halter. Auch wenn es daher verständlich wäre, dass die Information über LTAs nicht gegeben wird, wenn der Auftrag nicht erteilt wurde, halte ich das Vorgehen der Werft trotzdem für unsäglich. Man sollte den Kunden vor der Annahme des Auftrags informieren, dass man entweder eine LTA-Übersicht (und BZÜ) für die Werft bereitstellen muss, oder es die Werft macht und dann der Aufwand vergütet werden muss.

25. Oktober 2020: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing

Ja, das könnte so sein

Daher würde ich bei den nicht explizit beauftragten Arbeiten die Notwendigkeit bestreiten und und auf die Begründung warten. Dann "muss" ja die entsprechende LTA genannt werden ?

Und es könnten auch SB darunter sein, die bspw NICHT unbedingt mitbeauftragt waren.

In jedem Fall ist diese Beauftragumg offensichtlich viel zu unklar gewesen - oder es gibt mehr Infos, die wir nicht wissen. Oft gibt es ja mehrere Versionen einer unschönen Geschichte...


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