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25. Oktober 2020: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing

Ja, das könnte so sein

Daher würde ich bei den nicht explizit beauftragten Arbeiten die Notwendigkeit bestreiten und und auf die Begründung warten. Dann "muss" ja die entsprechende LTA genannt werden ?

Und es könnten auch SB darunter sein, die bspw NICHT unbedingt mitbeauftragt waren.

In jedem Fall ist diese Beauftragumg offensichtlich viel zu unklar gewesen - oder es gibt mehr Infos, die wir nicht wissen. Oft gibt es ja mehrere Versionen einer unschönen Geschichte...


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