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12. Juli 2017: Von ch ess an Hubert Eckl

Ja - ein mir bekannter Betrieb hat Eigentümern von ELA-Fahrzeugen mitgeteilt, dass er keine CAMO mehr anbietet (es sei denn, es ist wg Flugschule/Verleih/etc aus Haftungsgründen empfehlenswert - und es handelt sich langjährige Kunden).

Hintergrund war der administrative Aufwand, der a) nicht wirklich bezahlt wird und b) einem Techniker keine Freude macht. Formale Auflagen der überprüfenden Behöre scheinen dann das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben.

Ich war nicht direkt betroffen, aber mir wurde das klar kommuniziert...

12. Juli 2017: Von Hubert Eckl an ch ess

Danke für die schnelle Antwort. Aber ich vermute mal es ist genau anders rum! Die Wartung von ELA-Flugzeugen ist weitestgehend in die Hände und Verantwortung des "pilot-owner" gelegt. Da kann die "CAMO" nicht mehr sagen, das muss gemacht werden und das muss gemacht werden. Ein gutes Beispiel ist das periodische Wägeprotokoll. Das muss nur noch gemacht werden, wenn große Reparaturen oder große Einbauten erfolgt sind usw. usf. Da bröckeln mehr und mehr Pfründe der ohnehin schwächelnden Branche weg. Denen geht der Arsch auf Grundeis, wenn alle Privatbesitzer der E-Klasse unter 2to auf ELA umsatteln. Dann bleiben nur noch die Gewerblichen und die Schulen.

12. Juli 2017: Von ch ess an Hubert Eckl

"Aber ich vermute mal es ist genau anders rum! Die Wartung von ELA-Flugzeugen ist weitestgehend in die Hände und Verantwortung des "pilot-owner" gelegt."

Kann nicht allgemein sprechen - in diesem Fall irrst Du. Es gibt durchaus Owner, die diese Verantwortung (falls mal was passiert) nicht ans Bein binden wollen. Man kann das aber kpl der CAMO übertragen. Ich kenne persönlich mehrere. die das genau so machen wollen und denen das auch einen Betrag wert ist.

Und ich kenne eben einen Wartungsbetrieb, der keine CAMO mehr anbieten will... ;-)
Die machen gern alles, aber die Verantowrtung liegt beim Eigentümer/Halter.

Was Du schreibst sehe ich bei Avionikprüfungen und Diskussionen wie rund um 8.33 (duck und weg)

12. Juli 2017: Von Hubert Eckl an ch ess

Nix " duck & weg" . Wir liegen gar nicht weit auseinander. Natürlich gibt es hypersolvente Piloten, welche alle Jahre für die Wartung eines Flugzeuges mit einem Marktwert - sagen wir 50 Mille -, 20% davon auf den Tresen des LTB legen wollen und können. Aber es geht um die Tendenz hin zur sparsameren und nicht unbedingt schlechteren Wartung gem ELA-Richtlinien, welche die Betriebe fürchten wie der Teufel das Weihwasser.Aus deren Sicht verständlich. Ich selbst habe die letzten 15 Jahre definitiv schon LTA ausführen lassen, welche für mein jewiliges Muster nicht galten. ( MArvel-Scheffler-Vergaser, Schläuche, usw.). Jetzt ist viel mehr "on condition"... Jetzt ( nach viel Erfahrung) muss mich der Meister meines Vertrauens überzeugen.

14. Juli 2017: Von Joachim Heinicke an Hubert Eckl

Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, durch welche

behördliche Maßnahme die Wägung von Luftfahrzeugen die

nicht für die gewerbliche Beförderung genutzt werden auf-

gehoben wurde. Meines Wissens gilt nach wie vor die Regelung

Luftfahrzeuge alle 4 Jahre zu wiegen ( Nfl II 41/09 ).

Das soll nicht heißen, dass ich diese unsinnige Regelung für gut

befinde, wenn nichts an dem Flugzeug verändert wird.

Manchmal überliest man jedoch auch einmal etwas, bei der

Flut von Änderungen.

14. Juli 2017: Von Harald Görres an Joachim Heinicke Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

NCO.POL.105 hat die nat. Gesetzgebung (NfL)außer Kraft gesetzt (Europ. Recht steht über nat. Recht).

Die Wägungspflicht gilt nur noch für Segelflugzeuge, da Deutschland hier ein Opt-Out gezogen hat.

Grüße

Harald

14. Juli 2017: Von Joachim Heinicke an Harald Görres

Hallo,

vielen Dank für die INFO.

Sehe ich im Prinzip auch so. Die Problematik ist nur, das ein Grossteil der genehmigten

CAME`s der CAMO´s sowie die IHP`s der Halter noch eine Wägung alle 4 Jahre gemäß Nfl II 41/09

vorsehen und eine Änderung von den LBA Außenstellen nicht genehmigt wird und somit den

ARS bei der Ausstellung eines ARC`s und bei einer ACAM Überprüfung gewaltige Schwierigkeiten entstehen.

Mit der zu erwartenden Einführung von Part ML wird diese ganze Procedure ohnehin wieder

umgeschmissen und es bleibt abzuwarten, wie danach mit nationalen Regelungen umgegangen

wird.

15. Juli 2017: Von Achim H. an Joachim Heinicke Bewertung: +1.00 [1]

Für< 1200kg muss das IHP nicht mehr dem LBA vorgelegt werden, sondern kann ich Eigenregie angepasst werden.


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