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14. Juli 2017: Von Joachim Heinicke an Hubert Eckl

Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, durch welche

behördliche Maßnahme die Wägung von Luftfahrzeugen die

nicht für die gewerbliche Beförderung genutzt werden auf-

gehoben wurde. Meines Wissens gilt nach wie vor die Regelung

Luftfahrzeuge alle 4 Jahre zu wiegen ( Nfl II 41/09 ).

Das soll nicht heißen, dass ich diese unsinnige Regelung für gut

befinde, wenn nichts an dem Flugzeug verändert wird.

Manchmal überliest man jedoch auch einmal etwas, bei der

Flut von Änderungen.

14. Juli 2017: Von Harald Görres an Joachim Heinicke Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

NCO.POL.105 hat die nat. Gesetzgebung (NfL)außer Kraft gesetzt (Europ. Recht steht über nat. Recht).

Die Wägungspflicht gilt nur noch für Segelflugzeuge, da Deutschland hier ein Opt-Out gezogen hat.

Grüße

Harald

14. Juli 2017: Von Joachim Heinicke an Harald Görres

Hallo,

vielen Dank für die INFO.

Sehe ich im Prinzip auch so. Die Problematik ist nur, das ein Grossteil der genehmigten

CAME`s der CAMO´s sowie die IHP`s der Halter noch eine Wägung alle 4 Jahre gemäß Nfl II 41/09

vorsehen und eine Änderung von den LBA Außenstellen nicht genehmigt wird und somit den

ARS bei der Ausstellung eines ARC`s und bei einer ACAM Überprüfung gewaltige Schwierigkeiten entstehen.

Mit der zu erwartenden Einführung von Part ML wird diese ganze Procedure ohnehin wieder

umgeschmissen und es bleibt abzuwarten, wie danach mit nationalen Regelungen umgegangen

wird.

15. Juli 2017: Von Achim H. an Joachim Heinicke Bewertung: +1.00 [1]

Für< 1200kg muss das IHP nicht mehr dem LBA vorgelegt werden, sondern kann ich Eigenregie angepasst werden.


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