Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. Januar 2017: Von Mark Juhrig an Tino S.

Hallo Timo,

ein Programm zum Betrieb einer Komponente über die TBO hinaus kann ja im IHP beschrieben werden. Der Propeller unterscheidet sich hier nicht vom Motor. McCauley sagt ja auch nicht, dass der Propeller ein Zeitlimt hat (wie z.B. ein Gurt), sondern sagt, dass der Prop nach 2000h/72m überholt werden muss.

Die FAA regelt die Überschreitung von TBO-Zeiten für non-comercial aircraft im Part 91. Im EASA-Bereich gab es vor ein paar Jahren die Decision 2013/025/R zur Neuregelung von TBO-Überschreitungen. Diese wurde später (glücklicherweise) restlos zurückgezogen, siehe:

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-11-25/TBO_Extension

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-12-20/EASA_TBO_Regelung_aufgehoben

Meines Wissens sind die einzigen (harten) Zeitlimits die folgenden (bei nicht kommerzieller Nutzung des LFZ):

  • im Kennblatt (TCDS) angegeben
  • durch eine AD/LTA

VG Mark

1. Januar 2017: Von Toni S. an Mark Juhrig

Hallo Mark,

danke für die Links! Den Artikel hatte ich zwar vor Urzeiten schonmal gelesen, aber gut zum Gedächtnis auffrischen. Aber wurde zum Glück ja eh zurückgezogen.

Ich kann Deiner Argumentation durchaus folgen. Es fehlt nur leider (wie so oft bei diesen Themen) das eine Dokument, in dem steht "Du darfst das", das für alle eindeutig und zufriedenstellend ist. Oder kennst Du eines? ;-)

Grüße,

Toni


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang