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Sehr geehrter Herr Lattermann,
wir haben in den letzten Jahren zweimal über das Thema EASA Subpart M und CAMO berichtet. Siehe
Pilot und Flugzeug Ausgabe 2004/09 S. 4 ff. und Pilot und Flugzeug Ausgabe 2006/04 S. 4 ff.
über den dort dargestellten Sachstand hinaus habe ich Moment keine wesentlichen Erkenntnisse.
MfG Jan Brill
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Hallo,
meine Werft hat mir vor zwei Wochen gesagt, das ist eigentlich nur "Papierkrieg" und ich solle mir keine Gedanken machen. Das mit dem Wartungsprogramm bietet er mir dann schon an. Meine Werft kann auch programmieren und wird dann wohl ein "allgemeineres Programm" entwickeln, mit dem man die EASA zufrieden stellen kann, den letztendlich will die Werft ja, das wir alle viel fliegen um so die Werft auszulasten. Leider wird das wohl dann ein paar kleinere Werften vor ein Problem stellen. Wollen wir hoffen, das dies nicht so dramatisch ausgeht....
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Habe im Aerokurier einen Artikel über die CAMO gelesen. Dort stand, daß Oldtimer von der CAMO nicht betroffen sind. Leider steht da nicht was genau ein Oldtimer ist. Die Redaktion beantwortet die Frage auch nicht. Klasse! Ist ein Oldtimer wie bei Autos alles über 30 Jahren, und gibts für die Maschinen dann eine "H" Zulassung? Immerhin besteht die GA ja nach automobilen Dimensionen zu einem Großteil aus Oldtimern, so daß sie für die meisten ohne Relevanz ist wenn nan den nebulösen Aerokurierschreibereien glaubt. Weis da jemand was genaues??
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Moin,
eine gute Frage wäre auch, ob LTBs, welche bisher nur Metallflugzeuge prüfen durften, nun aber CAMO+ sind, auch Holzflieger prüfen dürfen.
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Hallo Herr Brill, in Sachen EASA-Wartungsvorschriften liegt seit vier Wochen der neueste Vorschlag der EASA vor. Gerüchteweise heißt es, IFR-zugelassene Flugzeuge dürften danach nur noch und ausschließlich gewerblich gewartet werden, was für viele Vereins-IFR-Flugzeuge ein echtes Problem wäre. Ich konnte in dem neuen Vorschlag der EASA vom 16.05.2008 allerdings nichts Entsprechendes entdecken. Haben Sie hierzu Informationen? Gruß, Th. Knapp.
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Hallo Herr Knapp,
Die EASA beglückt uns im Moment ja mit zahlreichen Vorschriftenwerken (Zulassung s. P&F 2008/06, Lizenzierung von Piloten s. P&F 2008/07) aber eine solche Bestimmung zur Instandhaltung ist mir nicht bekannt. Haben Sie eine Quelle dafür?
MfG Jan Brill
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Hallo Herr Brill, danke für die schnelle Reaktion. Quelle sind (a) obiger Beitrag von Herrn Fischer und (b) vereinsinterne Gerüchte, die insoweit klassisch sind, als ihr Ursprung nicht nachvollziehbar ist. Angeblich sollen die Infos vom DAeC stammen. Hoffen wir, dass es ein Gerücht bleibt und die EASA dies nicht als Anregung auffasst ... Gruß, Th. Knapp.
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Hallo, bin z.Z. in Frankreich unterwegs und habe die Akten nicht bei mir. Soviel ich sehe, geht es um die Commission Reg. (EC) Nr. 2042/2003 Part M, Annex 1, App. 1
Sicher ist, dass man mindestens in der Schweiz - und die ist jetzt ja auch EASA - ein Instandhaltungsprogramm genehmigen lassen MUSS. Kostenpunkt für ein IFR-Flugzeug: mindestens 2000 EUR, jährlich wiederkehrend!
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Anhang 1 = Teil M, hierzu Anlage 1 betrifft die "Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit". Irgendeine spezielle Regelung zu Luftfahrzeugen, die für den IFR-Betrieb zugelassen sind, kann ich dort nicht erkennen. Wäre nett, wenn Sie das nach Ihrer Rückkehr aus Frankreich klären könnten. Danke. Gruß, Th. Knapp.
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Hallo, bin wieder in der Schweiz angekommen und habe eine vom 20.Juni 2008 datierte Mahnung vom BAZL (das ist das helvetische LBA) erhalten. Es geht um die Umsetzung EASA Part M.A.302 (Instandhaltungsprogramm) - welches bezüglich unseres IFR-zugelassenen Flugzeuges ein wenig kompliziert zu werden scheint. Frist: 28.September 2008.
Ich habe dann auch eine Offerte eines spezialisierten Büros erhalten: CHF 3800.00 per annum - repetitiv. Inakzeptabel.
Nun ja, erst fliegen wir mal durch den Sommer und dann sehen wir weiter.
PS. Ich habe vor einem Jahr in 'letzter Minute' einen S-Transponder einbauen lassen. Tage danach kam Entwarnung. Noch heute, weit über ein Jahr später, ist der XP-Mode 'S' noch nicht obligatorisch und nützt in der Praxis auch kaum was.
PPS. Gestern habe ich in Frankreich erfahren, dass für gallische NICHTGEWERBLICHE Flugzeugbetreiber der obige Artikel zurückgestellt wurde - bis September 2009.
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