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7. Mai 2007: Von  an Florian Guthardt
An beide Vor-Poster, erst mal Danke, aber meine Frage ist damit in keinster Weise beantwortet. Das eine Haftpflicht besser ist, weiß ich natürlich. Was ich wissen möchte:

MUSS ICH VOM GESETZGEBER AUS EINE PERSONEN (CSL) VERSICHERUNG ABSCHLIESSEN, UM ÜBERHAUPT DIE DREI LEEREN SITZE ZU BENUTZEN, ODER GEHT DAS LEGAL AUCH OHNE DIESE CSL? DA KONNTE MIT BIS HEUTE KEINER WAS SAGEN. SCHON ERSTAUNLICH. Das Versicherungen immer die CSL mitverkaufen möchten, dürfte jedem klar sein.

Dann gibt es noch die Gefahrengemeinschaft. Wenn zwei Piloten im Flugzeug irgendwo hin fliegen, was ist dann im Schadensfall?
7. Mai 2007: Von Holger Klemt an 
hast du dir diesbezügl. mal Luftvzo durchgelesen:
https://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvzo.pdf
§103 ich interpretier das als Verpflichtung

Gruß
###-MYBR-###Holger


###-MYBR-###
7. Mai 2007: Von Holger Klemt an Holger Klemt
noch was: wenn ich mich recht entsinne gelten 2 Piloten immer nur dann als 2 Piloten wenn die Musterzulassung das vorschreibt. Ansonsten ist die 2. Person immer nur Fluggast, egal ob er einen Pilotenschein hat.
7. Mai 2007: Von Holger Klemt an Holger Klemt
Beitrag vom Autor gelöscht
7. Mai 2007: Von  an Holger Klemt
Interpretieren kann man viel, aber es gibt da keine klare Aussage. Ausserdem sind diese Gesetzestexte für einen normalen Menschen nicht verständlich. Ausserdem wird sich auf andere Gesetze berufen. Da dort von Luftfrachtführer gesprochen wird, kann man auch interpretieren, das es sich in diesem Fall um eine Versicherungpflicht im gewerblichen Luftverkehr handelt.

Aus meiner Sicht alles andere als klar verständlich. Ich wiederhole hiermit nochmals, das ist aus meiner Sicht ein Thema für PuF. Vielleicht erbarmt sich Herr Brill mal und macht sich schlau. Wir reden hier immerhin von ein-zwei tausend Euro jedes Jahr. Wenn ich die nicht wirklich zahlen muss, wenn meine Familie mitfliegt, warum sollte ich diese dann abschliessen?

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