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Horst, auch Ryan Air hat Wetterradar an Bord. Sollte dieser Fall aber mit Clear Air Turbulence in trockener Luft zu tun haben dann würde die auf keinem Wetterradar angezeigt.
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Danke für die aus Erfahrung stammende Antwort. Meine Frage, bestand in diesen speziellen Fall clear air turbulence?
In den Nachrichten wurde vor Gewitter gewarnt, welche reale Wettersituation war bei diesen Flug gegeben? Was hat das Wetterradar zu dieser Überflugzeit aufgezeichnet? Gab es Wetterwarnungen vorhergehender Flugbesatzungen?
Auch die Piloten von Ryanair sind sehr gut ausgebildete Fachleute.
Ich möchte mich hier im Forum langsam an die Ursache herantasten.
Ich muss auch die Frage an Meteorologen stellen, wie entsteht Clear Air Turbulenz? Was haben die Meteorologen bei der Flugvorbereitung dieser Ryanair Pilotenbesatzung an Material vorgelegt? Interessant kann es hier im Forum noch werden.
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Sollte dieser Fall aber mit Clear Air Turbulence in trockener Luft zu tun haben
Im Anhang der Track des Fluges und ein zeitlich ziemlich genau dazu passendes Radarbild. Ohne dass man die beiden Bilder genau übereinander bringt würde ich CAT mal eher für unwahrscheinlich halten...
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Also hätten die Verkehrspiloten von Ryanair diese Gewitterzellen im Bordradar sehen müssen? Wenn clear air tubulende eher unwarscheinlich aufgrund dieser zeitnahen Bilder sein sollten, dann bestätigt sich meine Vermutung.
Haben diese zwei Bilder Beweischarakter?
Ist ein Verkehrspilot verpflichtet, Erkenntnisse aus dem Bordradar unverzüglich an die Passagiere weiter zu geben, Anschnallzeichen aufleuchten lassen? Das kann ich nicht beantworten. Wenn man die Bilder Glauben kann?
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Natürlich sieht er solche CBs, wie sie an dem Tag unterwegs waren auf dem Radar. Was meinst Du wie viele andere Maschinen da hinein fliegen würden wenn man das nicht sehen würde. Zusätzlich gibt es oft Hinweise von ATC.
Er ist entweder direkt in eine CB geflogen, oder viel zu nah dran vorbei.
Den Track und das Wetter kann sich jeder anschauen, via ADSB-Exchange, FlySto, FR24 ... (ich hab's nicht gemacht)
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Man kann es gut sehen:
https://www.flysto.net/logs/s47gdk30?view=2d
Um 18:15 (laut ASN Zeitpunkt des Zwischenfalls) fliegt der Depp offenbar genau durch einen CB.
Nicht angeschnallt sein ist natürlich dumm – aber ich würde mir trotzdem eine Schadenersatzklage überlegen. Das scheint völlig unnötig gewesen zu sein.
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Das Ganze läuft schon. Da entsteht jetzt auch eine Gewitterzelle, anderer Art. Ich frage mich, stehen diese Ryanairpiloten unter Druck der Geschäftsführung?
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Ja, klar - die Ryanair-Piloten haben sicher die Anweisung, das Radar auszuschalten, um Strom zu sparen. Normalerweise sammeln sie halt beim Einstieg bei des Passagieren - für je 5 EUR die gespendet werden wird das Radar 10 min während des Fluges eingeschaltet.
Jetzt mal im Ernst: Es ist nicht klar, was bei diesem Flug passiert ist - aber kein Pilot auf der Welt fliegt wissentlich in ein Cb ein. Ganz egal mit was für einem Flugzeug. Da kann der Chef sagen, was er will.
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Die Abläufe hier und jetzt in diesen Forum sind sehr dynamisch, so wie ich es mir auch vorstelle.
Überigens, ein neuer Fernsehbeitrag mit gewissen Beweischarakter über die Vorhersagefähigkeit dieses speziellen Gewitters: https://www.youtube.com/watch?v=8eAvPI3yDZk
Lernen, zwischen den Zeilen zu lesen.
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Es wurde doch schon vor Tagen hier festgestellt: "Das Wetter stand zwei Tage vorher schon in der Bildzeitung..."
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...und danach kann man hier im Forum nachlesen, dass ein "Depp offenbar genau durch den CB" flog.
Wer braucht da noch FDM oder die BFU? PuF reicht völlig.
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Endlich stellst du dss mal klar..gottseidank gibts im ösiland kein öpuf...:-))
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Jede Airline hat ein paar Deppen im Cockpit sitzen. Die meisten Vorfälle gelangen nicht an die Öffentlichkeit, sind aber intern sehr wohl bekannt.
Bei der Deutschen BA gab es Ende der 90er einen ähnlichen Vorfall. Da ist die Crew aus Versehen in einen CB eingeflogen, weil sie vergessen hatten, das WX-Radar einzuschalten.
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Die einzigste Behörde, welche diesen Ryanair Fall genauer am untersuchen ist, das ist das Luftamt Südbayern. Diese haben am Tag dieser Sicherheitslandung den Weiterflug von Memmingen nach Mailand untersagt, weil Flugzeugstrukturschäden vermutet wurden. Warum diese technische Sicherheitsüberprüfung ausgerechnet von ein Luftamt, und nicht von dem verantwortlichen Piloten eingeleitet wird, stellt Fragen.
Nach dem Flugunfalluntersuchungsgesetz gab es bis jetzt keinen Grund, diesen Vorfall Ryanair von der BFU zu untersuchen. Da müssen gewisse Voraussetzungen vorhanden sein, welche zumindest bis gestern nicht da waren.
Ein Anfrage bei der tschechischen Flugsicherung ist in der Warteschleife, diese könnten qualifiziert beantworten, ob Wetterwarnungen anderer Piloten durchgegeben wurden, aber auch von der tschechischen Flugsicherung eine Wetterwarnung an Ryanair möglich war??? Im Radarbild ist deutlich zu erkennen, das Ryanair von Norden kommend durch den noch wettermässig unberührten tschechischen Luftraum nach Süden in den bayrischen /deutschen Luftraum mit deutlicher Rotfärbung Wetterradar, eingeflogen ist. Ich kann mir daher vorstellen, dass tschechische Radarlotsen eine Wetterwarnung an andere Piloten übermittelt hatten, bzw. andere Piloten eine Routenänderung - Freigabe angefragt hatten. Das alles ist im Flugfunk aufgezeichnet, und sollte meiner Ansicht ausgewertet werden. Nur diese Vorgehensweise bewirkt etwas. Ryanairpiloten sind gut ausgebildete Menschen, keine Dummköpfe. Ich vermute eher etwas anderes, als dummes Pilotenverhalten. Dieses etwas Anderes ist übrigens nicht meine alleinige Ansicht, auch Berufsgruppen im System denken ähnlich, und bekommen oft ein beklemmtes Gefühl, wenn sich Ryaniar meldet.
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wie ist Deine Argumentationslinie, dass das keine schwere Störung war?
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Warum diese technische Sicherheitsüberprüfung ausgerechnet von ein Luftamt, und nicht von dem verantwortlichen Piloten eingeleitet wird, stellt Fragen.
Diese Fragen lassen sich aber einfach beantworten: Es ist nicht die Aufgabe des Piloten, zu entscheiden, was mit dem Flugzeug passiert. Der Pilot teilt dem AOC mit, was passiert ist und dieses entscheidet dann, was zu tun ist. Das einzige, was der Pilot tun könnte, ist zu verweigern, dass er selber mit diesem Flugzeug den nächsten Flug macht, wenn er denkt, dass es nich safe wäre.
Das Luftamt hat dagegen die Aufgabe, solche Auflagen zu machen. Allerdings wissen wir ja nicht mal, ob sie das gemacht haben. Nur weil in einer Lokalzeitung so was steht, heisst noch lange nicht, dass das der wahre Grund ist. Vielleicht haben sie auch nur mehr Zeit gebraucht, um die FDR auszulesen (was sie bei einer solchen schweren Störung ja machen würden).
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Das sollen die zuständigen Behörden einordnen. Aktuell ist das in Deutschland Luftamt Südbayern. Als Privatperson habe ich keine Befugnisse. Wenn man ein Internetforum gut gestaltet, dann kann man mit ein Forum schon etwas bewirken.
Im Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetz, kann man gut nachlesen, wie der Sorgfallsmassstab beschrieben ist. Rechtswissenschaft ist ein mehrjähriges Studium. Für mich als Laie/Anfänger und juristischer Analphabet möchte ich nur anmerken, § 134 StGB Durchschnittsanforderungen, wie dieser mit dem Begriff der "im Verkehr erforderliche Sorgfalt ( § 276 BGB ) beschrieben wird. Diese Theorie gilt für Fahrradfahrer, Autofahrer und Verkehrspiloten. Der § 135 StGB orientiert sich an das Leistungsvermögen des Täters zugeschnittene Kathegorie ( Facharzt, Kraftfahrer, Segelflugpilot, Verkehrsflugpilot, Bauarbeiter,..., ) handeln würde. In diesen Fall Ryanair zugeschnittene Sachlage, wie würde der Durchschnitt aller ATPL Piloten unter gleicher Streckenführung und Wetterlage reagieren? Und genau das möchte ich herausfinden lassen, wie gross war die Abweichung dieses Ryanair Piloten von dem Durchschnitt aller ATPL Piloten. Den Durchschnitt aller Segelflugpiloten kann ich hier nicht heranziehen. Das ist die richtige Vorgehnsweise, so meine Vermutung.
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Ob die BFU untersucht, entscheidet die BFU und nicht das Luftamt. Schwere Störung könnte je nach Verletzungsgrad der Cabin Crew gegeben sein.
Ich höre heraus, dass Du auch nicht mehr weißt, sondern hier mit Vermutungen an den Start gehst, was die Einordnung angeht und mit falschen Annahmen, was die Zuständigkeiten angeht.
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Ich kann im öffentlichen Forum nichts reinschreiben was nicht der Wahrheit entspricht. Ich muss sowas als persönliche Vermutung einordnen. Meine Vermutungen basieren auf andere Forenbeiträge mit Radarbilder und öffentliche Fernsehbeiträge. Ich als Privatperson habe nicht das Recht, die Flugfunkaufzeichnungen als Kopie von der DFS mir zukommen zu lassen. Da könnte jeder anfangen.
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Zuständigkeiten sind klar geregelt.
Was muss die BFU machen? https://www.gesetze-im-internet.de/fluug/anhang.html
Was muss die Polizei machen?
Bei diesen Fall Ryanairflug Sicherheitslandung kann ich nur lesen, wenn ein Besatzungsmitglied während des Flug ausfällt, das kann auch eine Flugbegleiterin sein. Ausfallen bedeutet, ein Flugbegleiter oder Begleiterin kann ihre Arbeit im Flug nicht mehr fortführen. War das hier der Fall? Mir fehlen Beweise.
Strukturversagen während des Flug, diese Annahme vertrat das Luftamt Südbayern, als der Wiederstart am Vorfalltag verboten wurde. Was kann nachgewiesen werden, Ausfall eines Besatzungsmitglied, oder Strukturversagen. Wenn keins dieser, oder weitere genannte Bedingungen zutreffen, dann wird die BFU nicht untersuchen. Von verletzten Passagiere steht nichts geschrieben, die BFU nannte mir am Telefon aber mindestans 2 Tage Krankenhausaufenthalt. Ob das der Fall bei Passagiere war, weis ich nicht, und kann ich auch nicht überprüfen/nachfragen. Da muss man sich schon auf die staatliche Stellen verlassen.
Ein Punkt für das die BFU herangezogen werden muss ist derart definiert: Ausfall von Systemen, meteorologische Erscheinungen, Betrieb ausserhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ergebnisse, die Schwieringeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können. Aus das kann eine Privatperson direkt nicht nachprüfen. Ein Forum oder qualifizierter Zeitungsbericht kann helfen, die Behörden zu alarmieren. Was kann hier nachgewiesen werden?
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"Es ist nicht die Aufgabe des Piloten, zu entscheiden, was mit dem Flugzeug passiert"
Wie hieß es so schön (nicht wortwörtlich) im österreichischen Luftfahrtgesetz: "Der verantwortliche Pilot ist dazu berechtigt, die Flugklarheit jenes Luftfahrzeugs zu bestätigen zu dessen Führung er berechtigt ist." Im Umkehrschluss ist natürlich eine Abklärung erforderlich falls Zweifel bestehen, insbesonders im Hinblick auf vorangegangene Flüge.
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Für Details kannst Du mich gerne fragen. Ich gebe mein unendliches Wissen gerne weiter. Denn ich habe alleine im Mai ca. null Flugunfälle untersucht. Und dazwischen war ich beruflich in Shanghai.
Jott-Punkt.
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