Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Gestern 14:22 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Ob die BFU untersucht, entscheidet die BFU und nicht das Luftamt. Schwere Störung könnte je nach Verletzungsgrad der Cabin Crew gegeben sein.

Ich höre heraus, dass Du auch nicht mehr weißt, sondern hier mit Vermutungen an den Start gehst, was die Einordnung angeht und mit falschen Annahmen, was die Zuständigkeiten angeht.

Gestern 14:30 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Ich kann im öffentlichen Forum nichts reinschreiben was nicht der Wahrheit entspricht. Ich muss sowas als persönliche Vermutung einordnen. Meine Vermutungen basieren auf andere Forenbeiträge mit Radarbilder und öffentliche Fernsehbeiträge. Ich als Privatperson habe nicht das Recht, die Flugfunkaufzeichnungen als Kopie von der DFS mir zukommen zu lassen. Da könnte jeder anfangen.

Gestern 14:48 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Zuständigkeiten sind klar geregelt.

Was muss die BFU machen? https://www.gesetze-im-internet.de/fluug/anhang.html

Was muss die Polizei machen?

Bei diesen Fall Ryanairflug Sicherheitslandung kann ich nur lesen, wenn ein Besatzungsmitglied während des Flug ausfällt, das kann auch eine Flugbegleiterin sein. Ausfallen bedeutet, ein Flugbegleiter oder Begleiterin kann ihre Arbeit im Flug nicht mehr fortführen. War das hier der Fall? Mir fehlen Beweise.

Strukturversagen während des Flug, diese Annahme vertrat das Luftamt Südbayern, als der Wiederstart am Vorfalltag verboten wurde. Was kann nachgewiesen werden, Ausfall eines Besatzungsmitglied, oder Strukturversagen. Wenn keins dieser, oder weitere genannte Bedingungen zutreffen, dann wird die BFU nicht untersuchen. Von verletzten Passagiere steht nichts geschrieben, die BFU nannte mir am Telefon aber mindestans 2 Tage Krankenhausaufenthalt. Ob das der Fall bei Passagiere war, weis ich nicht, und kann ich auch nicht überprüfen/nachfragen. Da muss man sich schon auf die staatliche Stellen verlassen.

Ein Punkt für das die BFU herangezogen werden muss ist derart definiert: Ausfall von Systemen, meteorologische Erscheinungen, Betrieb ausserhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ergebnisse, die Schwieringeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können. Aus das kann eine Privatperson direkt nicht nachprüfen. Ein Forum oder qualifizierter Zeitungsbericht kann helfen, die Behörden zu alarmieren. Was kann hier nachgewiesen werden?

Gestern 14:58 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Verstehe.

Gestern 15:06 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Für Details kannst Du mich gerne fragen. Ich gebe mein unendliches Wissen gerne weiter. Denn ich habe alleine im Mai ca. null Flugunfälle untersucht. Und dazwischen war ich beruflich in Shanghai.

Jott-Punkt.

Gestern 15:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P.

ojeh...12 stunden flug? bin von amsterdam-xiamen-dxb....bald zurück...

Gestern 15:35 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Für mich stellt sich der Verdacht auf eine Sorgfaltspflichtverletzung § 134 StGB. Entscheidend ist aber, was kann bewiesen werden? Dazu müssen die Flugfunkgespräche 2 Stunden vor dieser Ryanair Sicherheitslandung und 2 Stunden danach von der tschechischen Flugverkehrskontrolle https://www.ans.cz/ und auch der Deutschen Flugsicherung ausgewertet werden. Ein Recht auf Herausgabe einer Kopie hat nur die BFU und Staatsanwaltschaft.

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert. Wenn ein Strukturschaden nachweisbar ist, oder der gesundheitliche Ausfall eines Besatzungsmitglied während dieses turbulenten Gewitterflug, dann ist auch die BFU beteiligt. Ob ein Passagier mehr als 2 Tage im Krankenhaus verweilen muss währe ein weiterer Grund für die BFU die Flugfunkgespräche auszuwerten, ansonsten müsste man das über die Staatsanwaltschaft versuchen mit Anfangsverdacht auf 134 StGB. Dafür eignet sich das Luftamt Südbayern besser als ich.

Gestern 15:46 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert

Das betroffene Flugzeug (EI-EKN) stand von 04.06., 2050 Uhr bis zum nächsten Morgen, 0800 Uhr in Memmingen und fliegt seither wieder munter quer durch Europa und Afrika...

Das habe ich auf FR24 gegooglet.

TeePunkt.

Gestern 15:46 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.
Gestern 15:55 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Ok, in Sachen Aktionskunst kann ich Dir nicht das Wasser reichen. Ich verzieh mich wieder in andere Threads. Ich kümmer mich wieder um übermächtige Chocks und unterschätzte Alpeneinweisungen.

Gestern 20:32 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Aktionskunst würde ich nicht sagen. Aber vielleicht liegt das an meine autistische Wesensart. Ich möchte nur die neuronale Vernetzung der Gehirne aller hier scheibenden Akteure zusammenfügen zu einer Einheit. Das ist als wenn viele einzelne Computer zu einen Supercomputer geschaltet werden. Was der Eine nicht weis und begreift, dazu kann ein Anderer eine Antwort geben. Diese einzelnen Wetterradarbilder haben sicher eine Aussagekraft. Was noch fehlt sind die flightradar24 Aufzeichnungen aller Flüge 2 Stunden vor diesen Ryanair Durchflug, und 2 Stunden nachher. Welche Flugwegaufzeichnung haben andere Verkehrsflugzeuge im besagten Zeitrahmen des Ryanair Flug genommen. Das würde auch schon einen erheblichen Beweischarakter haben. Wer die Fähigkeit hat, das hier zu veröffentlichen, der kann mit dazu beitragen, gewisse Flugverhalten bei Ryanair aufzuklären. Wie haben sich andere Flugzeugbesatzungen im Vorbeiflug dieser Gewitterzelle verhalten?

In der Forensik sind die stummen Zeugen immer die besten. Ich vermute mal, das die Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders gelösch oder überschrieben wurden. Also müssen andere Beweismittel herangezogen werden.

Mein Focus liegt nicht mal bei diesen Piloten des besagten Ryanairflug, sondern bei der Geschäftsführung. Da fehlen mir noch sichere Beweise, dass die angestellten Piloten unter Druck gesetzt werden. Mit dieser Vermutung bin ich aber nicht alleine.

Gestern 20:46 Uhr: Von Alexis von Croy an Horst Metzig

Jeden Tag fliegen TAUSENDE von Airlinern (und Privatflugzeuge) in Gebieten mit Gewittern – und keiner fliegt hinein wenn er bei Trost ist.

Speziell an DIESEM Tag waren in Großraum München hunderte von Jets in der Nähe von CBs unterwegs, hinein geflogen ist nur die Ryanair, und wie man an dem Radarbild sieht, ohne Not.

Dieser Typ 737 hat ein sehr gutes WX-Radar. Und selbst wenn es ausgefallen wäre (was es nicht ist) hätte ATC ihn um den CB gelotst. Das war m.E. einfach grober Leichtsinn – und kann auch Konsequenzen für die Crew haben.

Gestern 20:51 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Welche Flugwegaufzeichnung haben andere Verkehrsflugzeuge im besagten Zeitrahmen des Ryanair Flug genommen. Das würde auch schon einen erheblichen Beweischarakter haben. "

Nein, hat es nicht. Abhängig von Ausbildungsstand, Equipment und Erfahrung damit kann Besatzung A dieselbe Situation anders einschätzen als Besatzung B. Wenn A "übervorsichtig" ist wird B dadurch nicht automatisch zu leichtsinnigen Cowboys.

Es gibt Airlines die Sichtanflüge generell verbieten, auch bei Tag. Andere Airlines erlauben kein Circling. Daraus zu schließen, diese Airlines wären "sicherer" unterwegs greift zu kurz und übersieht andere Probleme die sich durch diese Verbote ergeben.


13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang