Zuständigkeiten sind klar geregelt.
Was muss die BFU machen? https://www.gesetze-im-internet.de/fluug/anhang.html
Was muss die Polizei machen?
Bei diesen Fall Ryanairflug Sicherheitslandung kann ich nur lesen, wenn ein Besatzungsmitglied während des Flug ausfällt, das kann auch eine Flugbegleiterin sein. Ausfallen bedeutet, ein Flugbegleiter oder Begleiterin kann ihre Arbeit im Flug nicht mehr fortführen. War das hier der Fall? Mir fehlen Beweise.
Strukturversagen während des Flug, diese Annahme vertrat das Luftamt Südbayern, als der Wiederstart am Vorfalltag verboten wurde. Was kann nachgewiesen werden, Ausfall eines Besatzungsmitglied, oder Strukturversagen. Wenn keins dieser, oder weitere genannte Bedingungen zutreffen, dann wird die BFU nicht untersuchen. Von verletzten Passagiere steht nichts geschrieben, die BFU nannte mir am Telefon aber mindestans 2 Tage Krankenhausaufenthalt. Ob das der Fall bei Passagiere war, weis ich nicht, und kann ich auch nicht überprüfen/nachfragen. Da muss man sich schon auf die staatliche Stellen verlassen.
Ein Punkt für das die BFU herangezogen werden muss ist derart definiert: Ausfall von Systemen, meteorologische Erscheinungen, Betrieb ausserhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ergebnisse, die Schwieringeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können. Aus das kann eine Privatperson direkt nicht nachprüfen. Ein Forum oder qualifizierter Zeitungsbericht kann helfen, die Behörden zu alarmieren. Was kann hier nachgewiesen werden?