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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Vorgestern 15:35 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P. Bewertung: -1.00 [1]

Für mich stellt sich der Verdacht auf eine Sorgfaltspflichtverletzung § 134 StGB. Entscheidend ist aber, was kann bewiesen werden? Dazu müssen die Flugfunkgespräche 2 Stunden vor dieser Ryanair Sicherheitslandung und 2 Stunden danach von der tschechischen Flugverkehrskontrolle https://www.ans.cz/ und auch der Deutschen Flugsicherung ausgewertet werden. Ein Recht auf Herausgabe einer Kopie hat nur die BFU und Staatsanwaltschaft.

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert. Wenn ein Strukturschaden nachweisbar ist, oder der gesundheitliche Ausfall eines Besatzungsmitglied während dieses turbulenten Gewitterflug, dann ist auch die BFU beteiligt. Ob ein Passagier mehr als 2 Tage im Krankenhaus verweilen muss währe ein weiterer Grund für die BFU die Flugfunkgespräche auszuwerten, ansonsten müsste man das über die Staatsanwaltschaft versuchen mit Anfangsverdacht auf 134 StGB. Dafür eignet sich das Luftamt Südbayern besser als ich.

Vorgestern 15:46 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert

Das betroffene Flugzeug (EI-EKN) stand von 04.06., 2050 Uhr bis zum nächsten Morgen, 0800 Uhr in Memmingen und fliegt seither wieder munter quer durch Europa und Afrika...

Das habe ich auf FR24 gegooglet.

TeePunkt.


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