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Gestern 12:57 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Willi Fundermann Bewertung: +8.67 [9]

...und danach kann man hier im Forum nachlesen, dass ein "Depp offenbar genau durch den CB" flog.

Wer braucht da noch FDM oder die BFU? PuF reicht völlig.

Gestern 13:08 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Flieger Max Loitfelder

Endlich stellst du dss mal klar..gottseidank gibts im ösiland kein öpuf...:-))

Gestern 13:12 Uhr: Von thomas _koch an Flieger Max Loitfelder

Jede Airline hat ein paar Deppen im Cockpit sitzen. Die meisten Vorfälle gelangen nicht an die Öffentlichkeit, sind aber intern sehr wohl bekannt.

Bei der Deutschen BA gab es Ende der 90er einen ähnlichen Vorfall. Da ist die Crew aus Versehen in einen CB eingeflogen, weil sie vergessen hatten, das WX-Radar einzuschalten.

Gestern 13:24 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Die einzigste Behörde, welche diesen Ryanair Fall genauer am untersuchen ist, das ist das Luftamt Südbayern. Diese haben am Tag dieser Sicherheitslandung den Weiterflug von Memmingen nach Mailand untersagt, weil Flugzeugstrukturschäden vermutet wurden. Warum diese technische Sicherheitsüberprüfung ausgerechnet von ein Luftamt, und nicht von dem verantwortlichen Piloten eingeleitet wird, stellt Fragen.

Nach dem Flugunfalluntersuchungsgesetz gab es bis jetzt keinen Grund, diesen Vorfall Ryanair von der BFU zu untersuchen. Da müssen gewisse Voraussetzungen vorhanden sein, welche zumindest bis gestern nicht da waren.

Ein Anfrage bei der tschechischen Flugsicherung ist in der Warteschleife, diese könnten qualifiziert beantworten, ob Wetterwarnungen anderer Piloten durchgegeben wurden, aber auch von der tschechischen Flugsicherung eine Wetterwarnung an Ryanair möglich war??? Im Radarbild ist deutlich zu erkennen, das Ryanair von Norden kommend durch den noch wettermässig unberührten tschechischen Luftraum nach Süden in den bayrischen /deutschen Luftraum mit deutlicher Rotfärbung Wetterradar, eingeflogen ist. Ich kann mir daher vorstellen, dass tschechische Radarlotsen eine Wetterwarnung an andere Piloten übermittelt hatten, bzw. andere Piloten eine Routenänderung - Freigabe angefragt hatten. Das alles ist im Flugfunk aufgezeichnet, und sollte meiner Ansicht ausgewertet werden. Nur diese Vorgehensweise bewirkt etwas. Ryanairpiloten sind gut ausgebildete Menschen, keine Dummköpfe. Ich vermute eher etwas anderes, als dummes Pilotenverhalten. Dieses etwas Anderes ist übrigens nicht meine alleinige Ansicht, auch Berufsgruppen im System denken ähnlich, und bekommen oft ein beklemmtes Gefühl, wenn sich Ryaniar meldet.

Gestern 13:51 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

wie ist Deine Argumentationslinie, dass das keine schwere Störung war?

Gestern 14:03 Uhr: Von F. S. an Horst Metzig

Warum diese technische Sicherheitsüberprüfung ausgerechnet von ein Luftamt, und nicht von dem verantwortlichen Piloten eingeleitet wird, stellt Fragen.

Diese Fragen lassen sich aber einfach beantworten: Es ist nicht die Aufgabe des Piloten, zu entscheiden, was mit dem Flugzeug passiert. Der Pilot teilt dem AOC mit, was passiert ist und dieses entscheidet dann, was zu tun ist.
Das einzige, was der Pilot tun könnte, ist zu verweigern, dass er selber mit diesem Flugzeug den nächsten Flug macht, wenn er denkt, dass es nich safe wäre.

Das Luftamt hat dagegen die Aufgabe, solche Auflagen zu machen. Allerdings wissen wir ja nicht mal, ob sie das gemacht haben. Nur weil in einer Lokalzeitung so was steht, heisst noch lange nicht, dass das der wahre Grund ist. Vielleicht haben sie auch nur mehr Zeit gebraucht, um die FDR auszulesen (was sie bei einer solchen schweren Störung ja machen würden).

Gestern 14:04 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Das sollen die zuständigen Behörden einordnen. Aktuell ist das in Deutschland Luftamt Südbayern. Als Privatperson habe ich keine Befugnisse. Wenn man ein Internetforum gut gestaltet, dann kann man mit ein Forum schon etwas bewirken.

Im Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetz, kann man gut nachlesen, wie der Sorgfallsmassstab beschrieben ist. Rechtswissenschaft ist ein mehrjähriges Studium. Für mich als Laie/Anfänger und juristischer Analphabet möchte ich nur anmerken, § 134 StGB Durchschnittsanforderungen, wie dieser mit dem Begriff der "im Verkehr erforderliche Sorgfalt ( § 276 BGB ) beschrieben wird. Diese Theorie gilt für Fahrradfahrer, Autofahrer und Verkehrspiloten. Der § 135 StGB orientiert sich an das Leistungsvermögen des Täters zugeschnittene Kathegorie ( Facharzt, Kraftfahrer, Segelflugpilot, Verkehrsflugpilot, Bauarbeiter,..., ) handeln würde. In diesen Fall Ryanair zugeschnittene Sachlage, wie würde der Durchschnitt aller ATPL Piloten unter gleicher Streckenführung und Wetterlage reagieren? Und genau das möchte ich herausfinden lassen, wie gross war die Abweichung dieses Ryanair Piloten von dem Durchschnitt aller ATPL Piloten. Den Durchschnitt aller Segelflugpiloten kann ich hier nicht heranziehen. Das ist die richtige Vorgehnsweise, so meine Vermutung.

Gestern 14:22 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Ob die BFU untersucht, entscheidet die BFU und nicht das Luftamt. Schwere Störung könnte je nach Verletzungsgrad der Cabin Crew gegeben sein.

Ich höre heraus, dass Du auch nicht mehr weißt, sondern hier mit Vermutungen an den Start gehst, was die Einordnung angeht und mit falschen Annahmen, was die Zuständigkeiten angeht.

Gestern 14:30 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Ich kann im öffentlichen Forum nichts reinschreiben was nicht der Wahrheit entspricht. Ich muss sowas als persönliche Vermutung einordnen. Meine Vermutungen basieren auf andere Forenbeiträge mit Radarbilder und öffentliche Fernsehbeiträge. Ich als Privatperson habe nicht das Recht, die Flugfunkaufzeichnungen als Kopie von der DFS mir zukommen zu lassen. Da könnte jeder anfangen.

Gestern 14:48 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Zuständigkeiten sind klar geregelt.

Was muss die BFU machen? https://www.gesetze-im-internet.de/fluug/anhang.html

Was muss die Polizei machen?

Bei diesen Fall Ryanairflug Sicherheitslandung kann ich nur lesen, wenn ein Besatzungsmitglied während des Flug ausfällt, das kann auch eine Flugbegleiterin sein. Ausfallen bedeutet, ein Flugbegleiter oder Begleiterin kann ihre Arbeit im Flug nicht mehr fortführen. War das hier der Fall? Mir fehlen Beweise.

Strukturversagen während des Flug, diese Annahme vertrat das Luftamt Südbayern, als der Wiederstart am Vorfalltag verboten wurde. Was kann nachgewiesen werden, Ausfall eines Besatzungsmitglied, oder Strukturversagen. Wenn keins dieser, oder weitere genannte Bedingungen zutreffen, dann wird die BFU nicht untersuchen. Von verletzten Passagiere steht nichts geschrieben, die BFU nannte mir am Telefon aber mindestans 2 Tage Krankenhausaufenthalt. Ob das der Fall bei Passagiere war, weis ich nicht, und kann ich auch nicht überprüfen/nachfragen. Da muss man sich schon auf die staatliche Stellen verlassen.

Ein Punkt für das die BFU herangezogen werden muss ist derart definiert: Ausfall von Systemen, meteorologische Erscheinungen, Betrieb ausserhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ergebnisse, die Schwieringeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können. Aus das kann eine Privatperson direkt nicht nachprüfen. Ein Forum oder qualifizierter Zeitungsbericht kann helfen, die Behörden zu alarmieren. Was kann hier nachgewiesen werden?

Gestern 14:58 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Verstehe.

Gestern 14:59 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an F. S.

"Es ist nicht die Aufgabe des Piloten, zu entscheiden, was mit dem Flugzeug passiert"

Wie hieß es so schön (nicht wortwörtlich) im österreichischen Luftfahrtgesetz: "Der verantwortliche Pilot ist dazu berechtigt, die Flugklarheit jenes Luftfahrzeugs zu bestätigen zu dessen Führung er berechtigt ist."
Im Umkehrschluss ist natürlich eine Abklärung erforderlich falls Zweifel bestehen, insbesonders im Hinblick auf vorangegangene Flüge.

Gestern 15:06 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Für Details kannst Du mich gerne fragen. Ich gebe mein unendliches Wissen gerne weiter. Denn ich habe alleine im Mai ca. null Flugunfälle untersucht. Und dazwischen war ich beruflich in Shanghai.

Jott-Punkt.

Gestern 15:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P.

ojeh...12 stunden flug? bin von amsterdam-xiamen-dxb....bald zurück...

Gestern 15:35 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Für mich stellt sich der Verdacht auf eine Sorgfaltspflichtverletzung § 134 StGB. Entscheidend ist aber, was kann bewiesen werden? Dazu müssen die Flugfunkgespräche 2 Stunden vor dieser Ryanair Sicherheitslandung und 2 Stunden danach von der tschechischen Flugverkehrskontrolle https://www.ans.cz/ und auch der Deutschen Flugsicherung ausgewertet werden. Ein Recht auf Herausgabe einer Kopie hat nur die BFU und Staatsanwaltschaft.

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert. Wenn ein Strukturschaden nachweisbar ist, oder der gesundheitliche Ausfall eines Besatzungsmitglied während dieses turbulenten Gewitterflug, dann ist auch die BFU beteiligt. Ob ein Passagier mehr als 2 Tage im Krankenhaus verweilen muss währe ein weiterer Grund für die BFU die Flugfunkgespräche auszuwerten, ansonsten müsste man das über die Staatsanwaltschaft versuchen mit Anfangsverdacht auf 134 StGB. Dafür eignet sich das Luftamt Südbayern besser als ich.

Gestern 15:46 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Das Luftamt Südbayern hat ja bereits den Weiterflug dieses Ryanairflugzeug verhindert

Das betroffene Flugzeug (EI-EKN) stand von 04.06., 2050 Uhr bis zum nächsten Morgen, 0800 Uhr in Memmingen und fliegt seither wieder munter quer durch Europa und Afrika...

Das habe ich auf FR24 gegooglet.

TeePunkt.

Gestern 15:46 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.
Gestern 15:55 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Ok, in Sachen Aktionskunst kann ich Dir nicht das Wasser reichen. Ich verzieh mich wieder in andere Threads. Ich kümmer mich wieder um übermächtige Chocks und unterschätzte Alpeneinweisungen.

Gestern 20:32 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Aktionskunst würde ich nicht sagen. Aber vielleicht liegt das an meine autistische Wesensart. Ich möchte nur die neuronale Vernetzung der Gehirne aller hier scheibenden Akteure zusammenfügen zu einer Einheit. Das ist als wenn viele einzelne Computer zu einen Supercomputer geschaltet werden. Was der Eine nicht weis und begreift, dazu kann ein Anderer eine Antwort geben. Diese einzelnen Wetterradarbilder haben sicher eine Aussagekraft. Was noch fehlt sind die flightradar24 Aufzeichnungen aller Flüge 2 Stunden vor diesen Ryanair Durchflug, und 2 Stunden nachher. Welche Flugwegaufzeichnung haben andere Verkehrsflugzeuge im besagten Zeitrahmen des Ryanair Flug genommen. Das würde auch schon einen erheblichen Beweischarakter haben. Wer die Fähigkeit hat, das hier zu veröffentlichen, der kann mit dazu beitragen, gewisse Flugverhalten bei Ryanair aufzuklären. Wie haben sich andere Flugzeugbesatzungen im Vorbeiflug dieser Gewitterzelle verhalten?

In der Forensik sind die stummen Zeugen immer die besten. Ich vermute mal, das die Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders gelösch oder überschrieben wurden. Also müssen andere Beweismittel herangezogen werden.

Mein Focus liegt nicht mal bei diesen Piloten des besagten Ryanairflug, sondern bei der Geschäftsführung. Da fehlen mir noch sichere Beweise, dass die angestellten Piloten unter Druck gesetzt werden. Mit dieser Vermutung bin ich aber nicht alleine.

Gestern 20:46 Uhr: Von Alexis von Croy an Horst Metzig

Jeden Tag fliegen TAUSENDE von Airlinern (und Privatflugzeuge) in Gebieten mit Gewittern – und keiner fliegt hinein wenn er bei Trost ist.

Speziell an DIESEM Tag waren in Großraum München hunderte von Jets in der Nähe von CBs unterwegs, hinein geflogen ist nur die Ryanair, und wie man an dem Radarbild sieht, ohne Not.

Dieser Typ 737 hat ein sehr gutes WX-Radar. Und selbst wenn es ausgefallen wäre (was es nicht ist) hätte ATC ihn um den CB gelotst. Das war m.E. einfach grober Leichtsinn – und kann auch Konsequenzen für die Crew haben.

Gestern 20:51 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Welche Flugwegaufzeichnung haben andere Verkehrsflugzeuge im besagten Zeitrahmen des Ryanair Flug genommen. Das würde auch schon einen erheblichen Beweischarakter haben. "

Nein, hat es nicht. Abhängig von Ausbildungsstand, Equipment und Erfahrung damit kann Besatzung A dieselbe Situation anders einschätzen als Besatzung B. Wenn A "übervorsichtig" ist wird B dadurch nicht automatisch zu leichtsinnigen Cowboys.

Es gibt Airlines die Sichtanflüge generell verbieten, auch bei Tag. Andere Airlines erlauben kein Circling. Daraus zu schließen, diese Airlines wären "sicherer" unterwegs greift zu kurz und übersieht andere Probleme die sich durch diese Verbote ergeben.


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