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30. Juni 2022: Von Chris _____ an Dirk Weske

Meine CSL enthält die Formulierung "Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen..."

Sollte der Pilot/Halter also für die Verletzung des Passagiers haften müssen, so lese ich das so, dass die CSL-Versicherung dafür aufkommen. Auch eine Privathaftpflicht käme evtl. in Betracht, AVBs prüfen.

Die Frage ist allerdings, haftet der Pilot/Halter überhaupt? Dafür müsste ja ein Verschulden vorliegen. Das liegt ja nicht automatisch vor, nur weil ein Unfall passiert ist.


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