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25. März 2020: Von Michael Söchtig an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Zumal wir zunächst nur im Gerichtsverfahren sind, noch nicht bei der Beurteilung. Wenn der Verteidiger hier keinen Pflichtwidigkeitszusammenhang sieht, dann kann er das im Gerichtsverfahren ja vortragen. Dafür ist das Verfahren da.

Fahrlässigkeitsstraftaten sind immer schwierig, auch für Juristen. Am grünen Tisch mit viel Zeit zu erklären was Leute im Bruchteil einer Sekunde falsch gemacht haben ist immer problematisch, aber nun mal der Job.

Und dass bei der Dichtehöhe ein Anflug mit einer überladenen Cessna jetzt nicht gerade die beste Idee war ist auch klar - ob daraus auch ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten resultiert, das sollen die Leute beurteilen die anders als ich die Akte kennen.


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