Es ist zwar offtopic, aber falls sich jemand an einen in die Tiefe gehenden Artikel erinnern kann, warum die Selbstanzeige des "Wurstfabrikanten" nicht ausreichte, würde es mich interessieren.
Ich habe mal eine Andeutung gelesen, und die ging in eine Richtung, die nicht unbedingt "Diamanten auf die Schatzinsel schaffen" war, sondern eher: "So kriegen wir jeden ran, der ein Fremdwährungskonto hat, wenn wir wollen". Nämlich Gewinne mit Fremdwährungen, die sich aus der Änderung des Kurses der Währung ergeben, nicht aus dem Geschäft selbst. Also: Ich kaufe eine US-Aktie von einem Dollarkonto, verkaufe sie später wieder mit 100 USD Gewinn. Dann sind nicht etwa nur die 100 USD Gewinn steuerpflichtig, sondern ich muss permanent den Gegenwert meines Dollarkontos in Euro auf mögliche Kursgewinne EUR-USD abprüfen. Was aber, anders als für diverse andere Geschäfte, nicht die Banken für mich machen und mir in der Jahresbescheinigung mitteilen.
Das wirkt auf mich wie ein Paragraph, um "jeden" ranzukriegen - aber in der Praxis nur im Bedarfsfall. Ich würde mich freuen, wenn's anders sein sollte. Link zum Thema: https://baumgartnerpartner.com/wp-content/uploads/2016/05/baumgartner-partner-newsletter-042016.pdf
Was ich platt sagen möchte: In Deutschland ist es besonders schwer, seine genaue Steuerpflicht auch wirklich zu bestimmen.