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10. Januar 2020: Von Sven Walter an Karpa Lothar

Büschn mehr steht da ja schon auf den fast 50 Seiten. Gäbe es Verfahren wie in den anderen FIRs und wäre IFR in Golf da schon legal gewesen, hätten sie durchgängig IFR fliegen können. Was das Motiv dagegen war, wird es ja nicht genau angesprochen (Umweg zum IAF?), man kann aber nur froh sein, dass die vier jetzt nicht tot sind. Jedenfalls konnten sie sowohl mit SAS als auch händisch IFR fliegen. Und, sie waren gemäß BFU in IMC. Das hängt also schon alles zusammen. Nicht nachvollziehbarer Bedienfehler wäre natürlich auch in 2000 oder 2500 Fuß möglich, aber die Marge ist dann deutlich höher. Und dann fliegt man halt sein Verfahren ab.

Die BFU kritisiert ja auch die anderen drei Helis plus den Flächenflieger, der bei den Bedingungen VFR flog, ein Heli flog ja IFR, und Stefan sprach hier ja vom offenen Geheimnis der Praxis. Fakt ist, es reduziert die Fehlermarge ganz erheblich.


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