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18. Februar 2013: Von Pelle Goran an Malte Höltken
Hm, ich kenne mich mit UL nicht aus, aber ich habe einmal gelernt, dass nach einer Notlandung - und das scheint hier ja aufgrund des akuten Spritmangels vorgelegen haben - für den Wiederstart sowohl eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde (ggf nach Untersuchung durch das LBA) als auch des Grundstückseigentümer vorliegen muss. Wer hat denn da die Genehmigung erteilt?

Ansonsten dürfte es ziemlich egal sein ob UL oder Echo, Deppen sollten über eine Nachschulung nachdenken ... Vielleicht war auch dieser ganze UL Ansatz schlicht und einfach verkehrt, stattdessen hätte man die Kollegen zur PPL-A Schulung schicken sollen?

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