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Das neue Heft erscheint am 1. August
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Heute 09:03 Uhr: Von reiner jäger an Flieger Max Loitfelder

Da wird schnell Gras drüber wachsen und dann interessiert es keinen mehr.

War er so besoffen, daß er 36 Stunden später, beim Dienst, noch einen Kater hätte, so einem möchte man sich nicht anvertrauen.

Oder war er einfach todmüde und konnte nicht schlafen, hat 2 Bier zum einschlafen getrunken, die dann auch hart wirken.

Oder er hatte z.B. eine Lebensmittelvergiftung?

Oder irgendwer hat sich einen "Spaß" erlaubt ihm was zu verabreichen.

Ich denke, das wird geklärt, bis dahin sollte die Unschuldsvermutung gelten.

Heute 11:03 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an reiner jäger

Unschuldsvermutung ist ein Aspekt der Strafverfolgung, das spielt hier keine Rolle. Hier geht es um Themen wie Rufschädigung, Arbeitsmoral, Verantwortungsbewußtsein, Arbeitsklima, etc., die ein Arbeitgeber in seine Entscheidung einfließen lässt, ob er diesen Mitarbeiter weiter beschäftigen will und ihm Menschen und Fluggerät anvertraut.

Ein anderes Thema ist die Kündigung und wann diese wirksam wird. Da ist natürlich eine Sache des geltenden Arbeitsrechts. Aber hier wird man sich wohl außergerichtlich einigen.

Wenn ich persönlich entscheide, mein Auto nicht mehr dem Sohn meines besten Kumpels zu verleihen, weil er kürzlich einen Kavaliersstart in der 30er Zone hingelegt hat, gibt es auch keine Unschuldsvermutung, auf die er sich berufen kann.


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