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24. Januar 2025 09:57 Uhr: Von JBeck an Christian Messerschmidt

Makler sind im Allgemeinen in der Luftfahrt ueblich. Aber es gibt Fallstricke die man erst im eingetretenen Versicherungsfall entdeckt:

So ist es z.B. ueblich, das der Makler ggue. der Vers. Angaben des Versicherten weiterleitet.
z.B. Flugerfahrung, Versicherungswerte etc. Nicht immer wird das von der Versicherung zum Versicherten nachvollziehbar zurueck gelesen/bestaetigt oder vom Versicherten auch wirklich gelesen, was sicher dumm ist.
Gerne sagen einige Makler auch 'ungefaehre Angaben reichen'.


Und so habe ich in einem begleiteten Gerichtsverfahren ehemals gelernt:
Alle Angaben die der Makler ggu. der Versicherung macht, macht er als "Vertreter des Versicherten in seinem Auftrag".
Treten hierbei Fehler oder falsche Angaben auf, sind diese dem Versicherten zuzurechnen.

So passierte folgendes: Ein Flugzeugbesitzer bekam nach Totalschaden von seiner Kasko nur 50% des Schadens 'kulanzhalber' bezahlt und er klagte auf vollen Schadenausgleich. Im Prozess kam heraus, das sein Makler ggue. der Vers. LEICHT abweichende/gerundete Werte weitergab. Nicht korrekt, aber damals belegbar erfolgt. (Uebrigens ein sehr jovial und selbstsicher auftretender Makler der noch heute im Sueddeutschen und auf der Aero praktiziert.)

Aufgrund dieser (leichten) Falschangaben war die Versicherung laut Richter nicht zum vollen Schadensausgleich verpflichtet. Der Besitzer blieb nicht nur auf fehlenden 50% sondern erheblichen Kosten dieser Rechtsstreitigkeit sitzen.
Den Makler nun in Haftung zu nehmen, fehlten ihm anschliessend die Mittel.

Kein Zweifel, wir haben erfreulicherweise ueberwiegend gute Luftfahrtmakler in Deutschland. Aber wirkliche Sachkenntnis ist nicht bei jedem in gleichem Masse vorhanden. Und einen Makler der sich im Schadensfalle oder Kuendigungsfall auf die Seite der Versicherung stellt, will man auch nicht.

Am besten hoert man sich immer um nach Geschaedigten und Ihren Erfahrungen mit der Versicherung bei dem eingetretenen Verischerungsfall.


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