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6. Juni 2023 14:11 Uhr: Von Wolff E. an Martin Air S
Ganz losgelöst von der Schadenshöhe. Wer zahlt das? Erst Mal die Versicherung bzw auch nur dann, wenn die Klimakleber (besser Klimasprueher) nicht als Terroristen eingestuft werden. Die Spinner haben sehr vermutlich "nix drauf" und heben die Hand bzw gegen in den Knast (hoffentlich). Der Flugzeughalter hat seinen SB und der Rest die Versicherung, die versuchen wird (genau wie der Halter), das Geld bei denen (vermutlich erfolglos) zu holen. Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist beim privaten Insolvenzverfahren wenn die Insolvenz durch eine Straftat entstanden ist? Oder anders rum, diese Forderungen sind, da Privatperson 30 Jahre einklagbar?
6. Juni 2023 15:37 Uhr: Von F. S. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist beim privaten Insolvenzverfahren wenn die Insolvenz durch eine Straftat entstanden ist?

Verjährungsfristen gibt es natürlich - aber die betreffen ja in der Regel nur (noch) nicht geltend gemachte Forderungen.

Grundsätzlich ist es so, dass Forderungen aus unerlaubter Handlung (also z.B. Schadenersatz bei Straftaten) nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden und sich somit ein Straftäter nicht dadurch dem Schadenersatz entziehen kann, dass er Privatinsolvenz anmeldet.


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