Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Juli 2020: Von Chris B. K. an Johannes König

Mit den Füßen abstimmen funktioniert bei Boeing nicht. Wenn es außerhalb der Finanzwirtschaft eine US-Firma gibt, die als Definition von "too big/important to fail" herhalten kann, dann ist es Boeing. Du kannst dein Abo zahlen oder es bleiben lassen, für diese Firma wird sich nichts ändern. Im Zweifelsfall werden 100 neue Militärjets bestellt.

Klar ist Boeing too big to fail, aber im Zweifelsfall würde da der amerikanische Steuerzahler für einstehen und eben nicht der europäische, der andererseits wohl für Airbus geradestehen dürfte.

Aber wenn es schon um Militärjets und Amerika geht: Warum werden jetzt in Deutschland ein paar F-18 der nuklearen Teilhabe wegen angeschafft? Würde Trump wirklich im Krisenfall die Atomwaffen rausrücken? Sollten wir uns nicht eher daran machen im Kriegsfall französische statt der amerikanischen Atombomben liefern zu können und auch die passenden Trägerflugzeuge dafür anschaffen?

Zusammenfassend bleibe ich dabei: Stimmt mit den Füßen ab und fertig ist der Kaffee.

Ähnlich ist es ja in Deutschland mit der AIP VFR. Wenn es zu einem Rampcheck kommt, wäre ich mal gespannt welcher Pilot die wirklich vorlegen kann. Insb. ausländische Piloten auf Durchreise dürften die kaum haben, eben weil sie nicht öffentlich zugänglich ist sondern mehr Geld kostet als der ganze Flug.

5. Juli 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn es zu einem Rampcheck kommt, wäre ich mal gespannt welcher Pilot die wirklich vorlegen kann

Wieso sollte man denn bei einem Rampcheck eine AIP vorlegen müssen?

5. Juli 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell

Hast du das bei deiner UL-Ausbildung nicht gelernt ;-)?

5. Juli 2020: Von Joachim P. an Sven Walter Bewertung: +5.00 [5]

Das ist eine Fangfrage. Wer beim Rampcheck den AIP-Ordner aus dem UL zieht muss sofort seine M&B Berechnung zeigen.


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang