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22. April 2020: Von TH0MAS N02N an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Maßnahmen bringen nichts:

https://www.heise.de/tp/features/Die-drastischen-Corona-Verbote-bringen-kaum-etwas-4707056.html

m.E. kann man allenfalls noch diskutieren, ob die Berechnung des R0 fehlerhaft ist...

22. April 2020: Von Chris _____ an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Die R-Abschätzung ist ja relativ straightforward, wenn man an den Input, nämlich die Zahl der Neuinfizierten glaubt (da ist viel Unsicherheit, das ist der "Nowcast").

Wie sensibel die R-Abschätzung auf die Abschätzung der Generationenzeit (Input-Parameter) ist, wird nicht untersucht. Schade. Die Annahme von vier Tagen ist aber eher kurz, was R eher vergrößert, also ist die gezeigte Kurve wohl eher zu hoch als zu niedrig.

Hutters Schlussfolgerung aus dem frühen Absinken von R ist, dass offenbar die freiwillige Distanzierung bereits mehr gebracht hat als alle nachfolgenden Zwangsmaßnahmen.

Mich würde noch interessieren, wie diese R-Kurve aussehen würde ohne Maßnahmen und bei Erreichung der Herdenimmunität. Wird leider auch nicht angesprochen.

Nachtrag: und was wird jetzt aus den Grenzschließungen und dieser Quarantäneverpflichtung?

22. April 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Mich würde noch interessieren, wie diese R-Kurve aussehen würde ohne Maßnahmen und bei Erreichung der Herdenimmunität. Wird leider auch nicht angesprochen."

Herdenimmunisierungseffekte sind identisch wie soziale Distanzierung. Wir hatten bereits ab ca. 10.03. deutliche Rückgänge der Umsätze in Kinos und Läden. Am 09.03. waren die letzten sportlichen Großereignisse mit Zuschauern (z.B. Fußball Bundesligen). In Restaurants waren bereits Corona Hygienepläne aktiv.

Ob man die sozialen Kontakte um 50 % reduziert oder 50 % immunisiert sind, ergibt eine ähnliche Kurve.
In guter Näherung ist R = R0 * (soziale Kontakte / soziale Kontakte0) * (1 - Anteil immuner Personen)
R0 = ca. 2,7

Entscheidend ist die Dunkelziffer. Die Zahlen aus Österreich machen wenig Mut, dass diese > 10 ist. Daher können wir wohl nicht auf Herdenimmunisierungseffekte (ab Anteil immuniserter Personen > 20 %) vor Verfügbarkeit eines Impfstoffes hoffen.

Mit zunehmender Verbreitung des Virus und weiterer Zoonosen steigt aber auch das Risiko der Mutation. Der aktuelle tatsächliche Durchseuchungsgrad ist relevant für die richtige Strategie.

Aktuell werden Straßen und Geschäfte wieder voller, das (Wirtschafts-) Leben beginnt wieder. Daher Masken.

22. April 2020: Von Erik N. an Andreas KuNovemberZi

Es gibt keine Untersuchung, zumindest habe ich keine gelesen, die die Ansteckungsgefahr in der frischen Luft und in gewissen Abständen gezielt darlegt. Unterstellt man, dass die vor dem Shutdown getroffenen Massnahmen schon R unter 1 gebracht haben, dann folgt daraus, dass Maskenpflicht für alle (OP Masken, die die Ausbreitung, nicht das Einatmen hindern), zusammen mit angemessenen Abstandsregeln einen ausreichenden Schutz darstellen.

Dann kann man darauf aufbauend die Infrastruktur wieder - differenziert - in Betrieb nehmen.

Leider wird, wie so häufig in diesem Thema, wischi waschi und ohne Belege über Dinge geredet. Aber vielleicht ist das ja auch Absicht.

Auf eine Herdenimmunität zu warten ist m.E. die falsche Strategie, weil das zu lange dauert. Und Sars-CoV-20, 21, 22 und 23 warten schon.

22. April 2020: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Wie sensibel die R-Abschätzung auf die Abschätzung der Generationenzeit (Input-Parameter) ist, wird nicht untersucht. Schade.

Dazu solltest Du vllt. wissenschaftliche Veröffentlichungen konsultieren, und keine Nachrichtenportale...

22. April 2020: Von Chris _____ an Malte Höltken Bewertung: +3.00 [3]

Dazu solltest Du vllt. wissenschaftliche Veröffentlichungen konsultieren, und keine Nachrichtenportale...

Der fragliche Satz bezieht sich auf den RKI-Artikel im "Epidemiological Bulletin", auf dem der Telepolis-Artikel basiert und der auch dort verlinkt ist.

Epid Bull 2020;17:10 – 16

Wissenschaftlich genug? (was soll der Seitenhieb überhaupt?)

22. April 2020: Von Chris _____ an Erik N.

Unterstellt man, dass die vor dem Shutdown getroffenen Massnahmen schon R unter 1 gebracht haben, dann folgt daraus, dass Maskenpflicht für alle (OP Masken, die die Ausbreitung, nicht das Einatmen hindern), zusammen mit angemessenen Abstandsregeln einen ausreichenden Schutz darstellen.

Eigentlich folgt daraus sogar, dass die vor dem Shutdown getroffenen Maßnahmen bereits ausgereicht haben. Masken kommen dann noch on top. Also jedenfalls keine Notwendigkeit für Grenzschließung und Quarantäne nach Auslandsreisen.

Auf eine Herdenimmunität zu warten ist m.E. die falsche Strategie, weil das zu lange dauert. Und Sars-CoV-20, 21, 22 und 23 warten schon.

Nicht so schnell, zwischen zwei echten weltumspannenden Pandemien liegen doch ein paar Jahrzehnte.

22. April 2020: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Dann kann man darauf aufbauend die Infrastruktur wieder - differenziert - in Betrieb nehmen.

Genau das wird doch gemacht? Unter der Prämisse der Vorsicht, da eine erneute Verschärfung politisch schwierig wäre.

22. April 2020: Von Carmine B. an Achim H.

So ist z.B. die Regelung in Sachsen-Anhalt mit Stand 22.4.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 16. April 2020 trat die Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

(Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 4. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft. (https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/4._EindaemmungsVO.pdf )

In Abstimmung mit der Bundesregierung werden die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus in Sachsen-Anhalt teilweise gelockert, so dass in kleinen Schritten mehr Freizügigkeit im öffentlichen Leben ermöglicht wird. Grundsatz ist, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Als triftiger Grund, das Haus zu verlassen gilt Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Auf private Reisen und Besuche bzw. überregionale tages-touristische Ausflüge soll aber weiterhin verzichtet werden.

Nach der Verordnung sind Zusammenkünfte in Vereinen (§ 3 Abs. 1) untersagt. Infolgedessen ist es weiterhin notwendig, den organisierten Vereinsbetrieb, welcher regelmäßig mit dem Zusammentreffen von Personengruppen über längere Zeitdauer verbunden ist, auszusetzen. Ebenso ist die Durchführung von Flugschulung weiterhin nicht gestattet.

Entsprechende organisatorische Maßnahmen, die sich durch die Festlegungen der Verordnung und Hygienevorschriften ergeben, sind in eigener Verantwortung der Flugplatzbetreiber und Luftsportvereine umzusetzen.

Die Luftfahrtbehörde vertritt aufgrund der erlassenen Verordnung die Auffassung, dass der Durchführung von individuellem privaten und gewerblichen Luftverkehr unter Beachtung der Regelungen von Verordnung und Hygienevorschriften an den Flugplätzen und Fluggeländen in Sachsen-Anhalt nichts entgegen steht.

Hinsichtlich Verlängerung der Gültigkeit von Rechten, Berechtigungen, Zertifikaten, Zeugnissen, Eintragungen und (Gültigkeits-) Zeiträumen sowie hinsichtlich Festlegungen zur Durchführung für wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen im gewerblichem Flugbetrieb wird auf die bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen vom 17.03.2020 und 26.03.2020 (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/luftverkehr/ ) hingewiesen.

Inwieweit die jeweiligen Flugplatzbetreiber ihre Infrastrukturen (Flugplätze/Fluggelände) offenhalten, liegt in deren Ermessen. Flugplätze mit Regelöffnungszeiten (Verkehrslandeplätze) haben die Schließung per NOTAM bekanntzumachen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Uwe Nitz

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 307 Verkehrswesen / Obere Luftfahrtbehörde

Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Tel: 0345/514-1805

Fax: 0345/514-2058

23. April 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____

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