Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. März 2020: Von Oliver Burchardt an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Wenn Du der Meinung bist, dass die Einschränkung des Versammlungsverbots vor Gericht keinen Bestand haben wird: Klage dagegen.

Mach Dich aber darauf gefasst, dass ein Gericht sehr schnell den § 28 Abs. 1 IfSG herausholen wird: "Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden insoweit eingeschränkt."

Jeder Politiker, den Du hier verklagen willst, wird auf die Risikoeinschätzung des RKI verweisen und da wird kein deutsches Gericht sagen, dass das unverhältnismäßig war.

Im Zweifel werden sich die auch auf das Rechtsinstitut des entschuldigenden Notstands zurückziehen. Helmut Schmidt hat beim Elbehochwasser schlicht die Verfassung gebrochen, als er den Einsatz der Bundeswehr angeordnet hat. Verurteilt worden ist er nie (zu Recht!).


Diskussion geschlossen / Thread closed

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang