Meine Steuer-Lebenserfahrung und das, was unser Verein gerade mit dem FA erlebt und was sich auch ein speziell kundiger Steuerberater nicht hätte träumen lassen, gibt Anlass zu Pessimismus.
1. Das FA wird immer versuchen in diesem Flugzeug zu 100% Hobby zu sehen. Und jeder neu zuständige Sachbearbeiter fängt mit dieser Sichtweise beinhart wieder an, egal was vielleicht schon anders verabredet und als Steuererklärung auch akzeptiert wurde. Denn eine Steuererklärung stillschweigend anzunehmen und abzurechnen ist das eine, das andere ist der Prüfungsvorbehalt, der schon bei Angestellten im unverlängerten Standardfall für 4 Jahre alles umschmeißen kann, was man für fest verabredet gehalten hat.
2. Deshalb wird auch der Steuerberater sich auf keine belastbare (und womöglich haftungsauslösende) Beratung einlassen.
3. Einigermaßen sicher ist man nur, wenn man beim FA eine verbilndliche und kostenpflichtige Auskunft einholt. Die kann ein halbes Jahr dauern und muss vom Steuerberater umfangreich mitverfasst werden. Man muss es schaffen, den Fall in vollem Umfang darzustellen und so viele präzise Fragen zu stellen, dass man dem FA keine Lücken lässt. Alle Fragen müssen mit Ja oder Nein zu beantworten sein, Empfehlungen was geht oder nicht geht sind nicht vorgesehen.
4. Das FA kann die Beantwortung ablehnen, oder, Achtung, gerne bringt es auch einen Nachprüfungsvorbehalt in der Antwort unter, der sie völlig entwertet. Denn dann ist der Steuerprüfer ein paar Jahre später nicht an diese Auskunft gebunden.
Fazit: Du musst immer wieder kämpfen, ärgerst dir die Krätze und hast keine Sicherheit nicht doch angeschmiert zu werden.
Die kleine Lösung: Flugzeug privat halten, "Fahrtenbuch" führen (natürlich peinlichst vorschriftenkonform), und den anteiligen Sprit mit lückenlosen Tank- und Zahlungsbelegen als Kosten geltend machen. Ob das analog zum Kilometergeld beim jeweiligen FA durchgeht, müsste der Steuerberater sagen können. In diesem einfachen Fall sollte auch eine Auskunft vom FA (3.) funktionieren.