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15. Januar 2020: Von Lutz D. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +3.00 [3]

Habe ich nicht behauptet, dass Du zur Gewalt aufgerufen hast. Wenn Du liest, wie Du schreibst, liegt der Nachholbedarf möglicherweise eher bei Dir.

du verläumndest aber auch ganz schön.....mit straftat etc...überleg mal - was du schreibst!

Studenten der Rechtswissenschaft lernen in den ersten Stunden des ersten Semesters, dass es Gutachter- und Urteilsstil gibt ..... - gehört eigentlich in die "durchschnittliche Allgemeinbildungsschublade", wie ich finde. Während sich diese Studenten des Gutachterstils zu bedienen haben, wählt Lutz den Urteilsstil...

15. Januar 2020: Von Sven Walter an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Ingo, wiederhole mich da gerne, bei allem Respekt vor deinen sonstigen inscheniörtechnischen Fähigkeiten und dem Verständnis für ein büschn rustikaleres Humorverständnis:

Uwe Wesel "Fast alles, was Recht ist" sei dir zur Lektüre empfohlen. Liest sich gut und erweitert erheblich das Rechtsverständnis als gebildeter Laie.

Biste an fünf Abenden durch mit, nebenher. Nur eigene Gedanken prägen die Gedächtnisstruktur. Aber ein bisschen fachliche Inspiration kann nicht schaden. Oder, falls du in der Nähe einer Fachbibliothek bist, einfach mal im einfachsten Praktikerkommentar die einschlägigen Vorschriften des StGB mit Anmerkungen langsam durcharbeiten. Ist zwar deutlich mühsamer, aber vielleicht bringen dich ein paar der Tagessätze zur Besinnung. "Ist nur Satiere (s.i.c.)" reicht nicht immer.

Und ja, ich weiß, du hörst es nicht gerne. Soll ich dir was verraten? Lieber durch Kritik gerettet als durch Lob ruiniert.

Happy landings!

15. Januar 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Es gibt wie so oft in Strafrechtsthemen dazu auch einen passenden, kompetenten und unterhaltsamen Artikel von Thomas Fischer. Es ging dort zwar um das Böhmermannsche Schmähgedicht, also ein anderes Thema, aber die grundsätzlichen Erwägungen stimmen wohl. Darf Kunst alles? Ja, nach dem Verständnis der Künstler. Aber Kunst und Strafbarkeit schließen sich nicht aus.

16. Januar 2020: Von Andreas Ni an Chris _____

Cool. Echt cool, jene Ansichten von Kunst.... Zu Schulzeiten war ich im damals neu eingeführten Kurssystem im Kunst-Leistungskurs, und nachdem ich Joseph Beuys' Werke auf der Dokumenta in Kassel bestaunt hatte, erreichte auch ich jene Grenzen dessen, die das damalige Schulsystem zu verkraften glaubte. Man entfernte alle meine Kunstwerke aus den Schaukästen, obwohl doch der Kunstlehrer zunächst sooo stolz auf seinen Schüler gewesen war :-))

Heutzutage braucht man lediglich etwas Mickeylästerung im PuF betreiben, und schon eskalieren sie, die gemeinen Foristen *ggg*. Wird es mehr, werde ich (wird man) schnell an der ZÜP sägen.

Ach so, ein Nachtrag für die schlichteren Gemüter unter den gemeinen Foristen: Nein, jene von der Schulleitung entfernten Kunstwerke waren weit-weit entfernt von einer Diskussion zur Abrenzung zu eventuell zu prüfenden Straftatbeständen!


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