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31. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [2]

oha... eine Sache, die ich vorher DRINGEND mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abklären würde, da sonst ggf. nach Jahren des große Erwachen (in Form des Finanzamtes mit Steuer- und Zinsforderungen) kommen kann..

Ein paar Hinweise (ohne dass dies eine Beratung darstellt) dazu:

Kann das Unternehmen das Triebwerk über 12 Jahre abschreiben und danach an die Privatperson für eine angemessene aber kleine Summe verkaufen?

Nach meiner Kenntnis wird das im Grundsatz schon daran scheitern, dass durch die Verbindung Motor + Flugzeug ein einziges Wirtschaftsgut entsteht, d. h. der Motor kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist und damit auch kein eigentständiges Eigentumsrecht am Motor erhalten bleibt.

Im Weiteren:

darauf achten, dass der Vermieter (Einzelunternehmer) nicht die selbe Person ist, wie der private Flugzeugeigner?

JA, unbedingt, sonst --> Liebhaberei, ohne Einkunftserzielungsabsicht

Ansonsten freuen sich beide in Personalunion, erstmal eine erhebliche Summe Umsatzsteuer zu sparen.

um "Umsatzsteuer zu sparen" (d. h. "vorsteuerabzugsberechtigt" zu sein), müssen im Gegenzug i. d. R. Umsätze (Vermietungserlöse) zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden

Kann das Unternehmen das Triebwerk über 12 Jahre abschreiben und danach an die Privatperson für eine angemessene aber kleine Summe verkaufen?

angemessene Summe: JA, d. h. der Wert muss dem "Verkehrswert" entsprechen, auch der ist ja in irgendeiner Form überprüfbar.

Es mag sein, dass das alles seitens der Finanzbehörden im Rahmen der Einkommensteuererklärung "durchgeht", aber das Risiko, hier später "nachzahlen" zu müssen, zuzgl. Zinsen (6 % !!) und ggf. geltend gemachte Vorsteuer zurückzahlen zu müssen wäre mir deutlich zu hoch...


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